Video: Was ist Privatinsolvenz für Eheleute?

Haften Sie für die Schulden Ihres Partners? Mehr dazu im Video.

Grundsätzlich haftet der Ehepartner bei einer Privatinsolvenz nicht

Jeder kann nur für sich Privatinsolvenz beantragen. Der Ehegatte des insolventen Schuldners wird davon nicht automatisch betroffen. Denn es haftet grundsätzlich jeder nur für seine eigenen Schulden.

Dieser Grundsatz gilt auch in der Privatinsolvenz, wenn die Ehepartner in einer Zugewinngemeinschaft leben. Denn bei diesem Güterstand bleiben Eigentum, Vermögen und Schulden beider Ehegatten getrennt bleiben. Das bedeutet:

  • Nach der Heirat bleibt jeder Ehegatte alleiniger Eigentümer der Gegenstände, die er mit in die Ehe gebracht oder während der Ehe allein erworben hat.
  • Wer allein einen Darlehensvertrag abschließt und unterschreibt, muss die Darlehensschulden auch allein bezahlen. Der andere Ehepartner ist dazu nicht verpflichtet.

Es können abweichende Regelungen gelten, wenn Sie einen Ehevertrag geschlossen haben und infolgedessen in einer Gütergemeinschaft oder Gütertrennung leben.

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Zugewinngemeinschaft: Wann betrifft die Privatinsolvenz auch den Ehepartner?

In folgenden Fällen führt eine Privatinsolvenz zur Haftung beider Ehepartner:

  1. Gemeinsame Verbindlichkeiten: Unterschreiben Sie z. B. zusammen einen Kreditvertrag, haften Sie als Gesamtschuldner für die Kreditschulden.
  2. Bürgschaften: Wenn Sie für Ihren Ehepartner bürgen, haften Sie ebenfalls im Ernstfalle – und zwar gerade bei einer Privatinsolvenz Ihres Partners
  3. Alltägliche Geschäfte für den Lebensbedarfs: Jeder Ehegatte darf Lebensmittel, Haushaltsgeräte oder Kleidung kaufen – auch ohne Zustimmung seines Partners. Wenn aus einem solchen Geschäft Schulden entstehen, haftet auch der andere Partner dafür.

In diesen Fällen darf der Gläubiger den zahlungsfähigen Ehegatten zur Kasse bitten und die gesamten noch offenen Schulden einfordern.

Achtung! Der nicht insolvente Ehepartner muss unter Umständen auch für die Verfahrenskosten der Privatinsolvenz aufkommen.

Privatinsolvenz: Verlieren die Ehepartner ein gemeinsames Haus?

Normalerweise fällt nur das Vermögen des insolventen Ehegatten in die Insolvenzmasse. Sind beide Partner Eigentümer einer Immobilie, darf der Insolvenzverwalter auch nur den Miteigentumsanteil des insolventen Ehegatten verwerten – und dazu ist er im Interesse der Gläubiger auch verpflichtet.

Ob der Insolvenzverwalter diesen Anteil aber tatsächlich verkaufen oder zwangsversteigern wird, hängt vom Einzelfall ab. Ausschlaggebend ist unter anderem, ob und in welcher Höhe die Immobilie mit einer Grundschuld belastet ist und welchen Wert die Immobilie hat. Außerdem spielt eine Rolle, ob es überhaupt wirtschaftlich sinnvoll ist, die Immobilie zu veräußern.

Möglicherweise gibt der Insolvenzverwalter die Immobilie frei, wenn der nicht insolvente Ehepartner den Miteigentumsanteil übernimmt oder eine Verwertung keinen Sinn macht. Lassen Sie sich hierzu ggf. juristisch beraten.

Auswirkungen der Privatinsolvenz auf Steuerschulden: Muss der Ehepartner zahlen?

Werden beide Ehepartner gemeinsam zur Einkommenssteuer veranlagt, so haften sie als Gesamtschuldner gegenüber dem Finanzamt. Somit sind beide verpflichtet, die Steuerschulden zu begleichen – egal, wer das Einkommen erwirtschaftet hat.

Wenn ein Ehegatte Privatinsolvenz anmeldet, darf das Finanzamt die Steuerschulden beim anderen Ehepartner einfordern.

Privatinsolvenz: Freibetrag, wenn man verheiratet ist

Bezieht der von der Privatinsolvenz nicht betroffene Ehepartner sein eigenes Einkommen, so ist der andere Ehegatte auch nicht unterhaltspflichtig. Letzterem steht während der Verbraucherinsolvenz ein monatlicher Pfändungsfreibetrag von 1.589,99 € zu, sofern es keine unterhaltsberechtigten Kinder gibt.

Durchlaufen Sie gerade die Privatinsolvenz und Ihr Ehepartner verdient kein oder nur sehr wenig Geld, dann sind Sie ihm zu Unterhalt verpflichtet, sodass Ihr Pfändungsfreibetrag auf 2.189,99 € steigt. Müssen Sie außerdem noch ein Kind versorgen, steht Ihnen ein Freibetrag von 2.519,99 € zu. Gewähren Sie drei Personen Unterhalt, bspw. Ihrem Ehegatten und zwei Kindern, erhöht sich der Freibetrag auf 2.859,99 €.

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Bildnachweise: Depositphotos.com/zimmytws (Vorschaubild)