Die Privatinsolvenz hilft Personen dabei, wieder schuldenfrei zu werden. Doch wie können Schuldner die Privatinsolvenz beantragen? Wir erklären, unter welchen Voraussetzungen, wo und wie dies möglich ist.

Wann sollte man die Privatinsolvenz anmelden?

Die Privatinsolvenz hilft überschuldeten Personen dabei, wieder in ein schuldenfreies Leben zu starten. Doch viele von Schulden Betroffene sind unsicher, ob das Verfahren überhaupt für sie in Frage kommt.

Viele wollen wissen: Ab wie viel Euro Schulden kann man die Privatinsolvenz anmelden? Oder: Gibt es eine Pflicht zur Antragstellung? Wann muss man zwingend die Privatinsolvenz anmelden? Wir fassen die wichtigsten Fakten zusammen:

  • Für Privatleute besteht keine Pflicht, eine Privatinsolvenz zu beantragen – egal, wie hoch die Schuldensumme ist.
  • Wann kann man die Privatinsolvenz anmelden? Es gibt keine gesetzlich festgelegte Mindestsumme, die ein Schuldner erreichen muss, um einen Eröffnungsantrag zu stellen. Bei Schulden im niedrigen bis mittleren vierstelligen Bereich kann aber häufig ein Schuldenvergleich die bessere Lösung sein, weil die Privatinsolvenz in einem solchen Fall meist zu teuer und zu langwierig ist sowie zu viele Nachteile mit sich bringt. Die Anwälte von rightmart können Ihren Fall prüfen und Sie zum weiteren Vorgehen beraten.
Wir fassen zusammen: Wann kann ich die Privatinsolvenz anmelden? Das ist grundsätzlich jederzeit möglich, wenn Sie davon ausgehen, dass Sie die offenen Schulden auseigener Kraft nicht innerhalb absehbarer Zeit begleichen können. Auch wenn Gläubiger bereits Zwangsvollstreckungsmaßnahmen durchführen, kann die private Insolvenz die richtige Entscheidung sein.

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Die wichtigsten Infos auf einen Blick: Das sollten Sie zur Anmeldung der Privatinsolvenz wissen

Privatinsolvenz beantragen: Unsere Infografik fasst die grundlegenden Informationen kurz und knapp zusammen.
Privatinsolvenz beantragen: Unsere Infografik fasst die grundlegenden Informationen kurz und knapp zusammen.

 

Wer kann die Privatinsolvenz beantragen?

Kann jeder die Privatinsolvenz anmelden? Zur Klärung dieser Frage müssen wir zunächst einen wichtigen Punkt erläutern: In Deutschland unterscheiden wir zwei unterschiedliche Arten der Insolvenz: die Regel- und die Privatinsolvenz. Letztere ist nur für gewisse Personen möglich.

Möchten Sie die Privatinsolvenz anmelden, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Sie sind eine Privatperson.
  • Sie haben Schulden und können diese nicht begleichen.
  • Sie sind aktuell nicht selbstständig.

Kann ich als Selbstständiger die Privatinsolvenz anmelden? Aktuell selbstständige Personen müssen zwingend die Regelinsolvenz durchlaufen. Ehemals Selbstständige können die Privatinsolvenz beantragen, wenn sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen: Sie haben weniger als 20 Gläubiger und es bestehen keine offenen Forderungen aus Arbeitsverhältnissen mehr.

Kann nur ein Ehepartner die Privatinsolvenz anmelden? Ja, es ist in Deutschland so geregelt, dass immer nur eine einzelne Person das Insolvenzverfahren durchlaufen kann. Es gibt keinen gemeinsamen Antrag für Ehepartner. Sollten beide (gemeinsame) Schulden haben, müssen beide unabhängig voneinander die Privatinsolvenz beantragen.

Wie oft kann man die Privatinsolvenz anmelden?

Nicht jeder, der die Insolvenz erfolgreich durchläuft, startet danach in ein komplett schuldenfreies Leben. Manche landen nach einiger Zeit erneut in der Schuldenfalle. Aber wie oft darf man die Privatinsolvenz eigentlich anmelden?

Grundsätzlich gibt die Insolvenzordnung keine Vorgaben dazu an, wie oft eine Person die Insolvenz durchlaufen darf. Es spricht also nichts gegen ein erneutes Verfahren. Die Frage „Kann man 2 Mal die Privatinsolvenz anmelden?“ lässt sich also bejahen.

Allerdings müssen Schuldner zunächst eine bestimmte Sperrfrist abwarten, bis sie erneut einen Antrag auf Eröffnung eines Privatinsolvenzverfahrens stellen können. Aber ab wann kann man dann eine zweite Privatinsolvenz anmelden? Das kommt darauf an, wie das vorherige Verfahren beendet wurde:

  • Es wurde die Restschuldbefreiung erteilt: In diesem Fall kann ein Schuldner die Privatinsolvenz wieder beantragen, wenn elf Jahre seit der Erteilung der Restschuldbefreiung vergangen sind (§ 287a Abs. 2 Nr. 1 InsO). Die Wohlverhaltensphase dauert dann bei der zweiten Privatinsolvenz außerdem fünf Jahre.
  • Die Restschuldbefreiung wurde versagt: In den meisten Fällen dauert die Sperrfrist hier drei Jahre. Die Frist wird jedoch auf fünf Jahre verlängert, wenn der Betroffene wegen einer Insolvenzstraftat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen verurteilt wurde.

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Wo melde ich die Privatinsolvenz an?

Wer sich dazu entschlossen hat, seine Schulden auf diesem Wege loszuwerden, wird sich bald fragen: Wo genau beantrage ich die Privatinsolvenz? Der richtige Ansprechpartner ist hierbei das zuständige Insolvenzgericht.

In der Regel handelt es sich hierbei um das Amtsgericht, das für Ihren Wohnort zuständig ist. Sind Sie unsicher, welches Gericht in Ihrem Fall in Frage kommt, nutzen Sie das Orts- und Gerichtsverzeichnis des Justizportals des Bundes und der Länder.

Schritt für Schritt: Wie melde ich die Privatinsolvenz an?

Hat ein Schuldner die Entscheidung getroffen, den Schuldenabbau gerichtlich vorzunehmen, stellt er sich wahrscheinlich folgende Frage: Wie beantrage ich eigentlich die Privatinsolvenz? Wir erklären es Schritt für Schritt:

  1. Außergerichtlicher Einigungsversuch: Bevor Sie die Privatinsolvenz beantragen können, müssen Sie zunächst zwingend einen außergerichtlichen Einigungsversuch durchführen. Dabei bieten Sie den Gläubigern in der Regel eine Ratenzahlung an, zugleich bitten Sie diese darum, einen Teil der Schulden zu erlassen.
  2. Ausstellung der Bescheinigung über den gescheiterten Einigungsversuch: Da die Anmeldung der Insolvenz nur mit einem offiziellen Nachweis über den gescheiterten Versuch möglich ist, sollten Sie sich beim Einigungsversuch von einer Schuldnerberatungsstelle oder einem Anwalt für Schuldnerberatung unterstützen lassen. Diese sind nämlich dazu befugt, einen solchen Nachweis auszustellen. Gut zu wissen: Ist die außergerichtliche Schuldenbereinigung erfolgreich, müssen Sie die privat durchzuführende Insolvenz nicht anmelden und umgehen das langwierige Verfahren.
  3. Antrag auf Eröffnung des privaten Insolvenzverfahrens: Wie meldet man die Privatinsolvenz tatsächlich an? Sie müssen alle nötigen Dokumente beim zuständigen Insolvenzgericht einreichen. Dazu gehören unter anderem die Bescheinigung über die gescheiterte außergerichtliche Schuldenbereinigung, ein Gläubigerverzeichnis, eine Auflistung Ihrer Schulden sowie ein Vermögensverzeichnis. Möchten Sie die Privatinsolvenz anmelden, ist der Antrag mit allen nötigen Anlagen unter anderem über die Website des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zu finden.
Beachten Sie: Wenn Ihr vorhandenes Vermögen wahrscheinlich nicht ausreichen wird, um die Verfahrenskosten zu tragen, müssen Sie zusätzlich, wenn Sie die Privatinsolvenz anmelden, das Formular zum Antrag auf Verfahrenskostenstundung einreichen.

Privatinsolvenz anmelden: Ist das online möglich?

Nein, in Deutschland können Sie die Privatinsolvenz nicht online beantragen. Es ist zwingend nötig, dass die nötigen Unterlagen in Schriftform einreichen und mit einer handschriftlichen Unterschrift versehen.

Sie haben aber die Möglichkeit, die für den Antrag nötigen Unterlagen vorab im Internet herunterzuladen. Sie können diese dann entweder per Hand oder digital ausfüllen. Nach dem Ausdrucken müssen Sie den Antrag unterzeichnen und dann per Post oder persönlich beim zuständigen Gericht einreichen.

Wie schnell kann man die Privatinsolvenz anmelden? Schulden führen oft zu einem hohen Leidensdruck der Betroffenen. Dementsprechend wünschen sich viele Schuldner ein schnelles Verfahren. Doch eine Abkürzung gibt es nicht. Bevor Sie die Privatinsolvenz beantragen können, müssen Sie zunächst zwingend den außergerichtlichen Einigungsversuch durchführen. Dies kann je nach Einzelfall einige Monate dauern. Nach der tatsächlichen Antragstellung müssen Sie meist außerdem noch einige Wochen warten, bis das Verfahren offiziell beginnt.

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Privatinsolvenz beantragen: Geht das kostenlos?

Viele Schuldner fragen sich, wenn sie die Privatinsolvenz anmelden, ob dies kostenlos möglich ist. Bei der Beantwortung dieser Frage müssen wir jedoch differenziert vorgehen.

Zunächst gilt: Der eigentliche Antrag ist kostenlos, insofern Sie sich dabei nicht von einem Anwalt oder einer gewerblichen Schuldnerberatungsstelle helfen lassen. Doch grundsätzlich müssen Sie in jedem Fall, wenn Sie eine Privatinsolvenz anmelden, mit Kosten rechnen.

Der erste Kostenpunkt kann bereits vor dem Antrag auf Eröffnung des Verfahrens entstehen. Wie wir bereits erwähnt haben, können Sie die Privatinsolvenz nur dann beantragen, wenn Sie einen Nachweis über einen gescheiterten außergerichtlichen Schuldenbereinigungsversuch vorlegen können. Je nachdem, an welche Stelle Sie sich dabei wenden, können Kosten anfallen. Während öffentliche Beratungsstellen kostenlos arbeiten, verlangen Anwälte oder gewerbliche Stellen ein Honorar.

Zusätzlich fallen für ein Insolvenzverfahren immer weitere Kosten – unter anderem zählen die Vergütung des Insolvenzverwalters sowie die Gerichtskosten dazu. Grundsätzlich werden diese aus der Insolvenzmasse bezahlt. Reicht diese in Ihrem Fall nicht aus, müssen Sie einen Antrag auf Stundung der Verfahrenskosten stellen.

Wurde die Verfahrenskostenstundung bewilligt, streckt der Staat die anfallenden Kosten vor. In der Regel müssen Sie das Geld dann nach erfolgter Restschuldbefreiung in Raten über einen Zeitraum von maximal 48 Monate zurückzahlen.

Was passiert, wenn man die Privatinsolvenz anmeldet?

Wenn Sie die Privatinsolvenz anmelden, ist der Ablauf ab Zeitpunkt der Antragstellung wie folgt:

  1. Prüfung des Antrags: Zunächst prüft das Insolvenzgericht Ihren Antrag auf Privatinsolvenz und alle eingereichten Unterlagen.
  2. Gerichtlicher Einigungsversuch: Nach erfolgreicher Prüfung findet ein gerichtlicher Einigungsversuch mit den Gläubigern statt. Geht das Gericht jedoch davon aus, dass dieser scheitern wird, kann dieser Schritt auch übersprungen werden.
  3. Insolvenzverfahren: War der gerichtliche Einigungsversuch nicht erfolgreich bzw. wurde er ausgelassen, beginnt das eigentliche Insolvenzverfahren. Dabei verteilt das Insolvenzgericht die Insolvenzmasse gleichmäßig an die Gläubiger.
  4. Wohlverhaltensphase: Zeitgleich mit dem Insolvenzverfahren startet auch die dreijährige Wohlverhaltensphase. In dieser Zeit muss der Insolvenzschuldner unter anderem den pfändbaren Teil seines Einkommens an den Insolvenzverwalter abtreten.
  5. Restschuldbefreiung: Am Ende der Privatinsolvenz steht die Restschuldbefreiung. Wurde diese erteilt, können Gläubiger – bis auf einige Ausnahmen – noch offene Schulden nicht mehr gerichtlich durchsetzen.
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Bildnachweise: KI-generiert (Gemini) (Vorschaubild), KI-generiert (Gemini)