Wann kann ich meinen Pfändungsfreibetrag erhöhen?
Sowohl bei der Lohn- als auch bei der Kontopfändung steht Ihnen der gesetzliche Pfändungsfreibetrag von mindestens 1.589,99 € zu.
Bei einer Lohnpfändung ist der Arbeitgeber verpflichtet, die für Sie maßgebliche Pfändungsfreigrenze zu beachten und dieses unpfändbare Einkommen an Sie zu überweisen. Damit er den Ihnen zustehenden Betrag korrekt ermitteln kann, sollten Sie Ihn rechtzeitig über alle Unterhaltspflichten informieren und ihm entsprechende Nachweise vorlegen.
Bei einer Kontopfändung hingegen müssen Sie Ihren Pfändungsfreibetrag selbst aktiv sichern, indem Sie zuerst Ihr Girokonto in ein P-Konto umwandeln. Damit schützen Sie den Grundfreibetrag von 1.590 €.
Eine anschließende Erhöhung dieses P-Konto-Freibetrags ist laut § 902 ZPO insbesondere in folgenden Fällen möglich:
- Sie zahlen nachweislich gesetzlichen Unterhalt, sodass Ihnen ein höherer Freibetrag zusteht.
- Sie erhalten Grundsicherungsgeld (ehemals Bürgergeld) oder andere Leistungen nach dem SGB II, SGB XII oder dem Asylbewerberleistungsgesetz.
- Sie können Ihren Pfändungsfreibetrag erhöhen, wenn Sie Kindergeld oder andere gesetzliche Geldleistungen für Ihre Kinder bekommen.
- Sie erhalten Geldleistungen aus der Stiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens“.
- Gewährt Ihnen der Staat einmalige Sozialleistungen, etwa damit Ihr Kind an der Klassenfahrt teilnehmen kann, dürfen Sie Ihren Pfändungsfreibetrag einmalig erhöhen.
- Für die Nachzahlung von Sozialleistungen können Sie den Pfändungsfreibetrag ebenfalls erhöhen lassen.
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P-Konto: Wie kann ich den Pfändungsfreibetrag erhöhen lassen?
Die Erhöhung müssen Sie selbst veranlassen. Bei einer Kontopfändung benötigen Sie dafür eine P-Konto-Bescheinigung, die Sie Ihrer Bank vorlegen. Sie ist verpflichtet, diese Erhöhungsbeträge binnen zweier Geschäftstage nach Vorlage freizugeben.
Diese Bescheinigung erhalten Sie aber nur bei den folgenden Institutionen:
- Familienkasse
- Jobcenter bzw. Sozialamt
- anerkannte Schuldnerberatung
- Rechtsanwalt und Steuerberater
- Arbeitgeber
- Vollstreckungsgericht (Amtsgericht), wenn sich die vorbenannten Stellen weigern
Die benannten Ämter dürfen – und müssen – Ihnen nur die Leistungen bescheinigen, die sie auszahlen. Den Nachweis für Kindergeld erhalten Sie also nur bei der Familienkasse und den für Grundsicherungsgeld nur beim Jobcenter. Das heißt, Sie bräuchten zwei Bescheinigungen, wenn Sie beide Leistungen beziehen. Dann wäre es einfacher, sich eine Bescheinigung über alle Erhöhungsbeträge bei einer Schuldnerberatung oder einem Anwalt ausstellen zu lassen.
Kann ich den Pfändungsfreibetrag erhöhen lassen wegen zu hoher Miete?
Die Pfändungsfreigrenze dient gerade dazu, dass Sie Miete und Strom bezahlen und sich Kleidung, Lebensmittel usw. kaufen können. Deshalb ist die reine Miete normalerweise kein Grund für eine Erhöhung des Freibetrags.
Nur bei unabwendbar hohen Mietkosten können Sie beim Vollstreckungsgericht eine Erhöhung des Pfändungsfreibetrags beantragen. Das heißt, dass diese finanzielle Belastung unvermeidbar sein und Ihre Existenz gefährden muss, beispielsweise weil …
- ein Umzug mangels bezahlbarer Wohnungen unmöglich oder aber unzumutbar ist,
- Ihre Miete den örtlichen Mietspiegel deutlich übersteigt oder
- die Nebenkosten so drastisch gestiegen sind, dass die finanzielle Belastungen nicht mehr tragbar ist.
Sie müssen folgende Voraussetzungen für den Antrag erfüllen:
- Nachweis über die Mietkosten: Mietvertrag, Kontoauszüge und Nebenkostenabrechnungen
- Begründung, warum ein Wohnungswechsel unzumutbar bzw. unmöglich ist, z. B. Pflegebedarf oder fehlende bezahlbare Wohnungen
- Nachweisen, dass das notwendige Existenzminimum nach Abzug der Miete unterschritten ist
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