Wann kommt es zu einer Pfändung beim Arbeitgeber? Wie funktioniert sie?
Bevor wir uns damit beschäftigen können, wie Sie eine Pfändung beim Arbeitgeber stoppen können, müssen wir zunächst einige Grundlagen klären. Eine Lohn- bzw. Gehaltspfändung wird durchgeführt, wenn Sie Schulden haben und der Gläubiger einen Vollstreckungstitel erwirkt hat. Im Anschluss kann er dann den Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschluss beantragen.
Dieser wird dann sowohl dem Schuldner als auch seinem Arbeitgeber zugestellt. Letzterer wird dazu verpflichtet, den nach der gesetzlichen Pfändungstabelle ermittelten pfändbaren Teil des Nettoeinkommens monatlich direkt an den Gläubiger zu überweisen.
Wir prüfen Ihre Möglichkeiten zur Schuldenfreiheit.
Ist eine Pfändung beim Arbeitgeber ein Kündigungsgrund?
Nein, hat ein Arbeitnehmer Schulden und wird deshalb gegen ihn eine Lohn- bzw. Gehaltspfändung vollstreckt, dann hängt dies nicht mit seinem Arbeitsverhältnis zusammen. Vielmehr sind die finanziellen Probleme eine private Angelegenheit. Die Pfändung ist also im Regelfall kein Kündigungsgrund.
Es gibt jedoch Ausnahmefälle, in denen die Pfändung doch zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses führen kann:
- Unverhältnismäßig hoher Verwaltungsaufwand: Gehen so viele Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse ein, dass die Lohnabrechnung und Bearbeitung zu einer schwerwiegenden betrieblichen Belastung führt, kann dies ein Kündigungsgrund sein. Dies gilt insbesondere für kleinere Unternehmen ohne spezialisierte Lohnbuchhaltung, wenn der Mehraufwand den Betrieb lahmlegt und der Arbeitnehmer das Problem trotz Abmahnung nicht löst.
- Besondere Vertrauens- und Vermögenspositionen: Auch wenn Beschäftigte direkten Zugriff auf fremde Gelder oder Vermögenswerte (z. B. Bankangestellte, Kassierer, Buchhalter) haben, kann eine Kündigung nach einer Pfändung beim Arbeitgeber Offenbart die Pfändung eine erhebliche Überschuldung, die Zweifel an der finanziellen Zuverlässigkeit begründet oder ein konkretes Veruntreuungsrisiko darstellt, kann eine personenbedingte Kündigung gerechtfertigt sein.
- Pflichtverletzungen des Arbeitnehmers: Macht der Arbeitnehmer vorsätzlich falsche Angaben (z. B. über angebliche Unterhaltspflichten gegenüber Kindern oder Ehepartnern), um den unpfändbaren Teil seines Einkommens künstlich zu erhöhen, begeht er eine schwere Pflichtverletzung. Gleiches gilt, wenn er versucht, den Arbeitgeber dazu zu bewegen, Teile des Gehalts „schwarz“, über Dritte oder bar am Pfändungsbeschluss vorbei auszuzahlen.
Wie kann ich eine laufende Lohnpfändung stoppen?
Diese Frage stellen sich wahrscheinlich viele Betroffene: Wie kann ich eine Pfändung beim Arbeitgeber stoppen? Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die wir im Folgenden näher erläutern.
1. Option: Vereinbarung einer Ratenzahlung und Pfändung beim Arbeitgeber ruhend stellen
Der schnellste Weg, um eine Pfändung beim Arbeitgeber zu stoppen, ohne dafür ein langwieriges Gerichtsverfahren durchführen zu müssen, ist die direkte Verhandlung mit dem Gläubiger. Bieten Sie eine feste monatliche Rate an, die Sie verlässlich bedienen können.
Koppeln Sie die Ratenzahlungsvereinbarung an die schriftliche Zusage des Gläubigers, die Pfändung gegenüber Ihrem Arbeitgeber unverzüglich ruhend zu stellen. Der Arbeitgeber behält bei einer Ruhendstellung vorerst kein Geld mehr ein und zahlt das Gehalt wieder regulär an Sie aus.
Wir prüfen Ihre Möglichkeiten zur Schuldenfreiheit.
2. Option: Vollständige Begleichung der Gesamtforderung
Eine andere Möglichkeit, um die Pfändung beim Arbeitgeber zu stoppen: Begleichen Sie die gesamte offene Summe (inklusive Zinsen und Vollstreckungskosten) auf einen Schlag – etwa durch Ersparnisse oder ein zinsloses Darlehen aus dem familiären Umfeld –, ist die Zwangsvollstreckung beendet.
Nach der Zahlung ist der Gläubiger ist gesetzlich dazu verpflichtet, den Vollstreckungstitel im Original mit einer Erledigungserklärung an Sie herauszugeben und die Aufhebung der Pfändung unverzüglich dem Arbeitgeber mitzuteilen.
3. Option: Gerichtliche Rechtsbehelfe
Wie kann man eine Lohnpfändung noch stoppen? Liegen formelle Fehler vor oder ist die Forderung sachlich unberechtigt, können Sie sich an das zuständige Vollstreckungsgericht wenden. Dabei gibt es drei verschiedene Möglichkeiten:
- Forderung bereits beglichen oder verjährt (§ 767 ZPO – Vollstreckungsabwehrklage): Haben Sie die Schuld bereits vor Erlass des Beschlusses bezahlt oder ist der Anspruch erloschen, klagen Sie gegen die Vollstreckung.
- Formfehler im Verfahren (§ 766 ZPO – Vollstreckungserinnerung): Wurden formelle Vorschriften bei der Durchführung der Zwangsvollstreckung missachtet (z. B. fehlende Zustellung des Vollstreckungstitels oder fehlerhafter Pfändungsbeschluss), kann die Vollstreckungserinnerung dafür sorgen, dass die Maßnahme aufgehoben wird.
- Vollstreckungsschutz wegen sittenwidriger Härte (§ 765a ZPO): Dies greift nur in absoluten Ausnahmefällen, wenn die Maßnahme unter Berücksichtigung der Gläubigerinteressen zu einer unzumutbaren Härte führen würde (z. B. schwere akute Suizidgefahr, existenzbedrohende Notlagen).
Im Video: Erfahren Sie das Wichtigste zur Lohnpfändung
Unsere Experten prüfen Ihre Situation und zeigen Ihnen den besten Ausweg aus den Schulden.
Kostenloser SchuldencheckBildnachweise: KI-generiert (Gemini) (Vorschaubild), KI-generiert (Gemini)