Kein Kavaliersdelikt: Ein illegales Autorennen ist eine Straftat
Am 1. Februar 2016 rasten nachts in Berlin zwei junge Männer mit etwa 160 bis 170 Stundenkilometern über den Kurfürstendamm. Sie lieferten sich ein spontanes Autorennen mitten in der Hauptstadt. Einer der beiden Männer rammte dann ein Auto, welches aus einer Seitenstraße abbog. Der Fahrer dieses Autos starb noch am Unfallort.
Die Bundesregierung reagierte auf diese und weitere Fälle und verschärfte die Sanktionen für illegale Straßenrennen mit der Einführung des § 315d des Strafgesetzbuches (StGB). Damit wurde ein unerlaubtes Autorennen nicht mehr als Ordnungswidrigkeit, sondern als Straftat gewertet. Dies geht mit härteren Konsequenzen einher.
Ab wann ist es ein illegales Straßenrennen? Definition laut StGB!
Die gesetzliche Grundlage findet sich in § 315d des Strafgesetzbuches (StGB):
„Wer im Straßenverkehr
- ein nicht erlaubtes Kraftfahrzeugrennen ausrichtet oder durchführt,
- als Kraftfahrzeugführer an einem nicht erlaubten Kraftfahrzeugrennen teilnimmt oder
- sich als Kraftfahrzeugführer mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“
Damit liegt ein illegales Autorennen laut StGB nicht nur vor, wenn es sich um einen geplanten Wettkampf zweier oder mehrerer Kfz handelt, sondern auch dann, wenn etwa ein spontanes Kräftemessen zweier Autos an einer roten Ampel stattfindet.
Besonders wichtig und oft unbekannt ist in puncto illegale Straßenrennen das sogenannte Alleinrennen. Wenn ein Einzelraser grob verkehrswidrig und rücksichtslos fährt, nur um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen, erfüllt dies ebenfalls den Straftatbestand.
Illegales Straßenrennen: Welche Strafe droht Rasern?
Wenn Raser erwischt werden, müssen sie mit ernsten Folgen rechnen. Ein einfaches Bußgeld für ein illegales Straßenrennen gibt es hier nämlich nicht.
Grundsätzlich gilt für ein illegales Autorennen: Die Strafe wird von einem Gericht je nach Einzelfall festgelegt. Ein Einflussfaktor ist unter anderem, ob ein illegales Autorennen einen Unfall nach sich zog. In herkömmlichen Fällen haben illegale Straßenrennen eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe zur Folge.
In bestimmten Fällen ist jedoch mit härteren Konsequenzen zu rechnen:
- Wenn „Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet“ werden (siehe § 315d Abs. 2 StGB), dann hat ein illegales Straßenrennen eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren zur Folge.
- Bei Fahrlässigkeit – wenn das Handeln also unbeabsichtigt und nicht vorsätzlich war – ist eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe zu erwarten.
- Die Strafe für ein illegales Autorennen mit Todesfolge bzw. mit einer schweren Gesundheitsschädigung eines Menschen oder der Schädigung einer großen Anzahl von Menschen liegt bei einer Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren. In minder schweren Fällen verringert sich das Strafmaß auf eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.
Die folgende Grafik fasst die Sanktionen noch einmal auf einen Blick zusammen:
Weitere Konsequenzen: Entziehung der Fahrerlaubnis und Beschlagnahme des Fahrzeugs
Zusätzlich zu einer Geld- bzw. Freiheitsstrafe drohen weitere Konsequenzen für illegale Straßenrennen: die Entziehung der Fahrerlaubnis sowie die Beschlagnahme des betreffenden Fahrzeugs.
In der Regel wird die Fahrerlaubnis des Fahrers sofort entzogen, wenn ein illegales Straßenrennen stattfand. Wie lange der Führerschein dann weg ist, hängt vom Einzelfall ab. Das Gericht verhängt meist eine Sperrfrist von mindestens sechs Monaten bis zu fünf Jahren.
Danach erhalten Betroffene den Führerschein jedoch nicht automatisch zurück, sondern müssen vielmehr die Fahrerlaubnis neu beantragen. In der Regel müssen Sie davon ausgehen, dass dies nur nach einer erfolgreich absolvierten MPU möglich ist.
Zusätzlich kann ein illegales Autorennen bedeuten: Das Auto wird beschlagnahmt. Gesetzliche Grundlage hierfür ist § 315f StGB. Da das Fahrzeug in puncto illegale Straßenrennen als Tatmittel gilt, kann es eingezogen werden. Der Ablauf stellt sich wie folgt dar:
- Die vorläufige Beschlagnahmung (unmittelbar nach der Tat): Direkt vor Ort oder kurz nach dem Vorfall stellt die Polizei das Fahrzeug sicher oder beschlagnahmt es (§ 94, § 111b StPO). Diese Maßnahme gilt für die Dauer des gesamten Ermittlungs- und Strafverfahrens. Da deutsche Strafverfahren sehr gründlich sind, bedeutet das in der Praxis oft, dass Sie Ihr Auto für viele Monate, manchmal sogar über ein Jahr nicht wiedersehen, während das Verfahren läuft. Das Auto verbleibt so lange auf dem Verwahrplatz der Polizei oder der Staatsanwaltschaft.
- Die gerichtliche Einziehung (dauerhafter Entzug): Am Ende des Strafverfahrens entscheidet ein Richter im Urteil über die sogenannte Einziehung des Fahrzeugs (§ 315f StGB). Wenn das Gericht die Einziehung anordnet, geht das Eigentum an dem Auto komplett auf den Staat über. Das Auto wird dann meistens versteigert oder verwertet. Sie erhalten dafür keinerlei Entschädigung.
Illegale Straßenrennen: Welche Rolle spielt der Beifahrer?
Kann ein illegales Straßenrennen eine Strafe für den Beifahrer nach sich ziehen? Da der Beifahrer das Fahrzeug nicht selbst steuert, macht er sich meist nicht direkt nach § 315d StGB strafbar.
Der Beifahrer kann jedoch in den folgenden Fällen wegen Beihilfe oder Anstiftung zu einer Straftat verurteilt werden:
- Er hat den Fahrer massiv angestachelt.
- Er hat ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen geplant.
- Er hat die Strecke als Navigator vorgegeben.
Wegweisendes Urteil: Illegales Autorennen führt zu Verurteilung wegen Mordes
Der bereits oben genannte Ku’damm-Raser-Fall aus dem Jahr 2016 war ein juristischer Meilenstein in Deutschland. Erstmals wurde ein tödliches illegales Straßenrennen nicht mehr als fahrlässige Tötung, sondern als Mord gewertet.
Der Rechtsstreit rund um illegale Straßenrennen zog sich über mehrere Jahre und mehrere Instanzen beim Landgericht (LG) Berlin und dem Bundesgerichtshof (BGH). Die wichtigsten Punkte dazu fassen wir im Folgenden zusammen:
- Strafe für den Hauptfahrer: Der Raser, dessen Auto das Opfer tödlich traf, bekam letztendlich eine lebenslange Haftstrafe wegen Mordes. Das Gericht war davon überzeugt, dass er den Kontrollverlust bemerkt und den Tod anderer Menschen bewusst in Kauf genommen hatte.
- Strafe für den zweiten Fahrer: Der andere Raser, der das Opfer nicht direkt gerammt hatte, wurde am Ende zu 13 Jahren Gefängnis wegen versuchten Mordes verurteilt.
- Endgültiger Abschluss: Ende 2022 wurden letzte Beschwerden gegen die Strafen vom Bundesverfassungsgericht abgewiesen, womit die Verurteilungen endgültig feststanden.
Illegales Autorennen melden: Wie verhalte ich mich richtig?
Wenn Sie Zeuge eines solchen Vorfalls werden, sollten Sie illegale Straßenrennen melden. Beachten Sie dabei: Bringen Sie sich niemals selbst in Gefahr und greifen Sie nicht ein.
Merken Sie sich die Kennzeichen, die Fahrzeugtypen und rufen Sie den Notruf 110. Sollten Sie den Vorfall zufällig mit einer Dashcam aufgezeichnet haben, stellen Sie dieses Material der Polizei zur Verfügung. Diese kann dann die Straftat verfolgen.
Bildnachweise: KI-generiert (Gemini) (Vorschaubild), KI-generiert (Gemini)