Was ist ein Alleinrennen?
Viele Autofahrer gehen davon aus, dass für ein verbotenes Autorennen zwingend ein zweites Fahrzeug notwendig ist. Doch das ist rechtlich gesehen falsch. Wer als sogenannter Alleinraser massiv zu schnell und rücksichtslos unterwegs ist, begeht unter Umständen eine schwere Straftat.
Das sogenannte Alleinrennen, also ein Rennen gegen sich selbst, wird vom Gesetzgeber streng geahndet und hat schwerwiegende rechtliche Konsequenzen. Die genaue Definition findet sich in § 315d Abs. 1 Nr. 3 des Strafgesetzbuches (StGB). Laut diesem gilt Folgendes:
Ein Alleinrennen liegt vor, wenn sich ein Kraftfahrzeugführer mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig sowie rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen.
Welche Strafe droht bei einem Rennen mit sich selbst?
Die für ein Alleinrennen zu erwartende Strafe hängt immer vom jeweiligen Einzelfall ab. Das zuständige Gericht berücksichtigt bei der Urteilsfindung unter anderem, inwiefern Dritte gefährdet wurden und ob es zu einem Unfall kam.
Die rechtlichen Folgen dürfen dabei nicht unterschätzt werden. Bei einem Alleinrennen sieht das StGB eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder eine empfindliche Geldstrafe vor.
Zusätzlich zu dieser Strafe für das Rennen gegen sich selbst müssen Täter mit weiteren schwerwiegenden Maßnahmen rechnen:
- Entziehung der Fahrerlaubnis: Die Fahrerlaubnis wird in der Regel entzogen und es wird eine Sperrfrist für die Neuerteilung verhängt. Nach Ablauf dieser Frist muss der Betroffene die Fahrerlaubnis neu beantragen. In der Regel muss er hierfür zunächst erfolgreich eine MPU absolvieren.
- Punkte in Flensburg: Es drohen nach einem Alleinrennen drei Punkte im Fahreignungsregister.
- Beschlagnahmung: Das Tatfahrzeug kann durch die Behörden beschlagnahmt und dauerhaft eingezogen werden – das Auto ist dann unwiederbringlich weg.
Kommen bei dem Vorfall Menschen zu Schaden oder werden Leib und Leben anderer massiv gefährdet, erhöht sich das Strafmaß für das Alleinrennen gemäß § 315d StGB auf bis zu fünf Jahre, in extremen Fällen mit Todesfolge sogar auf bis zu zehn Jahre Haft.
Hintergrund: Wann wurde § 315d StGB eingeführt?
Wer sich mit dem Thema Alleinrennen beschäftigt, stellt sich oft die Frage nach der Entstehung des Gesetzes: Wann wurde § 315d StGB eingeführt?
Der Gesetzgeber hat diesen Paragrafen im Oktober 2017 in Kraft gesetzt. Zuvor wurden gefährliche Raserfahrten und illegale Autorennen oft nur als Ordnungswidrigkeiten geahndet, was bei schweren Unfällen in der Bevölkerung und der Justiz häufig als zu milde empfunden wurde. Um eine gefährliche Gesetzeslücke zu schließen, wurde beschlossen, dass auch ein illegales Straßenrennen mit sich selber hart als Straftat bestraft werden muss, um die Allgemeinheit vor extremen Rasern zu schützen.
Bildnachweise: KI-generiert (Gemini) (Vorschaubild)