Ihr Gehalt ist der wichtigste Teil Ihres Arbeitsverhältnisses – und trotzdem verstehen viele Arbeitnehmer ihre Gehaltsabrechnung nicht vollständig oder wissen nicht, welche Rechte sie haben, wenn der Arbeitgeber nicht zahlt oder das Gehalt gekürzt wird. Dieser Ratgeber erklärt, wie Gehalt funktioniert, was Brutto und Netto bedeuten und was gilt, wenn Sie krank sind oder in besonderen Beschäftigungssituationen arbeiten.

Was ist Gehalt? – Definition

Die Begriffe Gehalt, Lohn und Arbeitsentgelt werden im Alltag oft gleichbedeutend verwendet. Im Arbeitsrecht meint „Arbeitsentgelt” alle Einnahmen aus einer Beschäftigung, also auch Sachleistungen, Boni oder Zulagen. „Lohn“ und „Gehalt“ unterscheiden sich in der Art der Bemessung:

  • Gehalt: fester Betrag, der jeden Monat gleich bleibt, egal wie viel Sie gearbeitet haben
  • Lohn: Betrag richtet sich nach den im Monat geleisteten Arbeitsstunden

Entscheidend ist, was in Ihrem Arbeitsvertrag steht.

Das Gehalt wird nicht durch ein einzelnes Gesetz geregelt, sondern durch mehrere: Der Arbeitsvertrag selbst stützt sich auf § 611a des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), das Mindestlohngesetz (MiLoG) setzt die Untergrenze für die Gehaltshöhe und das Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) regelt, was bei Krankheit oder Feiertagen gilt.

Ausführliche Informationen zum Gehalt:

Gehaltsabrechnung: Was bedeuten Brutto und Netto?

Der Betrag, der mit Ihrem Arbeitgeber vereinbart wurde, ist das Bruttogehalt. Dieses wird Ihnen jedoch nicht in voller Höhe ausgezahlt. Stattdessen werden noch verschiedene Abschläge abgezogen, allen voran die Lohnsteuer und die Beiträge zur Sozialversicherung. Unter Umständen kommen auch noch die Kirchensteuer und der Solidaritätszuschlag hinzu. Was dann noch von Ihrem Arbeitsentgelt übrig ist, ist das Nettogehalt. Das ist der Betrag, der schließlich auf Ihrem Konto landet.

Ihre Gehaltsabrechnung zeigt genau, was und wie viel von Ihrem Bruttogehalt abgezogen wird. Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet, sie Ihnen jeden Monat auszustellen.

So berechnet sich die Höhe Ihrer Sozialversicherungsbeiträge:

  • Krankenversicherung: ca. 7,3 % Ihres Bruttogehalts + Zusatzbeitrag
  • Pflegeversicherung: 1,7 – 2 % Ihres Bruttogehalts
  • Rentenversicherung: 9,3 % Ihres Bruttogehalts
  • Arbeitslosenversicherung: 1,3 % Ihres Bruttogehalts

Der Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung wird individuell von der Krankenkasse festgelegt und variiert entsprechend.

Wie wird die Höhe des Gehalts festgelegt?

In vielen Branchen legt ein Tarifvertrag die Mindestgehälter fest. Diese wurden zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden ausgehandelt. Ist Ihr Arbeitgeber tarifgebunden oder verweist Ihr Vertrag auf einen Tarifvertrag, sind diese Mindestbeträge für Sie verbindlich. Ihr Arbeitgeber darf Ihnen mehr bezahlen, aber nicht weniger.

Im öffentlichen Dienst folgt die Vergütung festen Tarifverträgen (TVöD für Bund und Kommunen, TV-L für die Länder). Das Gehalt richtet sich nach der Entgeltgruppe – abhängig von Tätigkeit und Qualifikation – und der Erfahrungsstufe, die automatisch mit der Betriebszugehörigkeit steigt. Die genauen Beträge sind in öffentlich zugänglichen Entgelttabellen nachlesbar.

Ohne Tarifbindung gilt mindestens der gesetzliche Mindestlohn als untere Grenze. Was darüber hinaus gezahlt wird, ist Verhandlungssache. Seit Januar 2026 beträgt der Mindestlohn 13,90 Euro pro Stunde (brutto).

Sonderregelungen zum Gehalt für bestimmte Beschäftigungsformen

In bestimmten Beschäftigungsverhältnissen müssen besondere Regeln zum Gehalt eingehalten werden:

  • Minijob: Ihrem Gehalt ist eine Obergrenze gesetzt. Diese liegt 2026 bei durchschnittlich 603 Euro im Monat. Mehr dürfen Sie in einem Minijob nicht verdienen, dafür zahlen Sie als Minijobber zahlen Sie in der Regel keine Steuern und Sozialabgaben.
  • Werkstudent: Als Werkstudent sind Sie von Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung befreit, zahlen aber Rentenversicherungsbeiträge. Ihr Stundenlohn muss mindestens dem gesetzlichen Mindestlohn entsprechen.
  • Ausbildung: Auszubildende haben Anspruch auf eine gesetzliche Mindestausbildungsvergütung, die mit jedem Ausbildungsjahr steigt. Für 2026 beträgt sie im ersten Jahr 724 Euro.

Wenn Sie in Teilzeit arbeiten, gelten hingegen keine besonderen Regelungen. Sie müssen anteilig wie Vollzeitkräfte vergütet werden. Das Equal-Pay-Gebot verbietet es, Ihnen allein aufgrund Ihrer reduzierten Stundenzahl einen schlechteren Stundenlohn zu zahlen.

Gehalt bei Krankheit und krankem Kind

Sind Sie arbeitsunfähig, zahlt Ihr Arbeitgeber 6 Wochen lang Ihr volles Gehalt weiter. Ab der 7. Woche erhalten Sie Krankengeld von Ihrer Krankenkasse. Dieses beträgt in der Regel etwa 70 % Ihres Bruttogehalts.

Müssen Sie wegen eines kranken Kindes unter 12 Jahren zu Hause bleiben, zahlt die Krankenkasse Kinderkrankengeld. Dieses beträgt in der Regel 90 % Ihres ausgefallenen Nettogehalts. Jedem Elternteil stehen bis zu 15 Krankheitstage pro Kind und Jahr zur Verfügung, Alleinerziehenden bis zu 30 Tage.

Wann darf der Arbeitgeber das Gehalt einbehalten?

Grundsätzlich gilt: Anspruch auf Gehalt haben Sie nur, wenn Sie arbeiten oder entschuldigt fehlen (z. B. bei Krankschreibung oder im Urlaub). Sind Sie hingegen unentschuldigt abwesend oder beteiligen sich an einem Streik, steht Ihnen kein Gehalt zu.

In seltenen Fällen ist es Ihrem Arbeitgeber erlaubt, Ihr Gehalt eigenmächtig zu kürzen oder einzubehalten. Das kann z. B. bei einer Vertragsstrafe der Fall sein. Der gesetzliche zulässige Rahmen hierfür ist jedoch sehr eng. Haben Sie Zweifel, ob Ihre Gehaltskürzung rechtmäßig ist, sollten Sie sich von einem Fachanwalt beraten lassen.

Gerät Ihr Arbeitgeber in Insolvenz und kann Ihnen kein Gehalt mehr zahlen, springt die Bundesagentur für Arbeit ein. Sie erhalten dann für die letzten drei Monate vor dem Insolvenzantrag Insolvenzgeld.

 

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