Wie lange dauert es, bis ein Bußgeldbescheid kommt?

Haben Sie einen Verkehrsverstoß begangen, müssen Sie in der Regel zwei bis sechs Wochen warten, ehe der Bußgeldbescheid in Ihrem Briefkasten landet. In manchen Fällen kann die Zustellung aber auch mehrere Monate dauern, denn die Bearbeitungszeit schwankt stark und hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab:

  • den Kapazitäten und internen Abläufen der zuständigen Bußgeldstelle
  • dem Aufwand der Fahrerermittlung (z. B. bei unscharfem Blitzerfoto)
  • dem Aufwand der Adressermittlung (z. B. nach einem kürzlichen Umzug des Betroffenen)
  • Verzögerungen bei der Datenübermittlung zwischen Polizei und Bußgeldstelle
  • hohes Fallaufkommen (z. B. in Urlaubszeiten oder während saisonaler Witterungswellen)

Gut organisierte Bußgeldstellen mit ausreichend Personal und wenigen Fällen können Bußgeldbescheide oft schon nach wenigen Wochen versenden. Behörden mit hoher Auslastung brauchen in der Regel deutlich länger. Eine allgemein gültige Antwort auf die Frage „Wie lange dauert ein Bußgeldbescheid?” gibt es also nicht.

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Zustellung vom Bußgeldbescheid: Erlaubte Dauer und Verjährung

Auch wenn die Zustellungsdauer vom Bußgeldbescheid je nach Fall stark variiert, gibt es eine gesetzliche Obergrenze: Nach sechs Monaten ab dem Tatzeitpunkt gilt ein Verkehrsverstoß als verjährt. Trifft das Schreiben erst nach Ablauf dieser Frist bei Ihnen ein, können Sie Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen und sich auf die Verjährung berufen. Das Bußgeld und die anderen Sanktionen können dann nicht mehr rechtlich durchgesetzt werden.

Ein häufiger Umstand verlängert diese Frist jedoch: In der Regel versendet die Behörde nämlich vor dem eigentlichen Bußgeldbescheid einen Anhörungsbogen. Dieser wird an den Fahrzeughalter zugestellt, um diesen über den Vorwurf zu informieren und ggf. den verantwortlichen Fahrer festzustellen. In dem Moment, in dem die Behörde die Versendung des Anhörungsbogens veranlasst, wird die Verjährungsfrist unterbrochen und beginnt von vorn. Erhalten Sie also einen Anhörungsbogen, verjährt der Verstoß nicht sechs Monate ab dem Tatzeitpunkt, sondern sechs Monate ab der Anordnung der Anhörung.

Wichtig: Auch der Anhörungsbogen muss innerhalb von sechs Monaten ab Tatzeitpunkt versendet werden. Wenn Sie also ein halbes Jahr nach dem Verstoß weder einen Anhörungsbogen noch einen Bußgeldbescheid erhalten haben, gilt die Tat als verjährt.

Aber wie lange dauert nun ein Bußgeldbescheid, nachdem Sie den Anhörungsbogen bekommen haben? In der Regel vergehen hierfür zwei bis acht Wochen, wieder abhängig von der Auslastung der Behörde und der Komplexität des Falles. Die Bußgeldstelle nutzt diese Zeit, um ggf. Ihre Angaben im Anhörungsbogen zu prüfen, den Vorgang abzuschließen und den Bußgeldbescheid förmlich zuzustellen. Solange sie dabei die erneute Verjährungsfrist von sechs Monaten wahren, ist dieses Vorgehen rechtens.

Video: Einspruch gegen Bußgeldbescheid

Video: Das Wichtigste zum Einspruch gegen den Bußgeldbescheid
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Bildnachweise: KI-generiert (Vorschaubild)