Eine Schwangerschaft verändert vieles – auch am Arbeitsplatz. Das Mutterschutzgesetz gibt Ihnen als werdende Mutter eine Reihe von Rechten, die Sie vor gesundheitlichen Risiken, Einkommensverlusten und Kündigung schützen. Damit diese Rechte greifen, müssen Sie aber einige Pflichten erfüllen. Dieser Ratgeber erklärt, worauf Sie während der Schwangerschaft im Job achten sollten.
Schwanger am Arbeitsplatz: Meldepflicht und erste Schritte
Sobald Sie wissen, dass Sie schwanger sind, sollten Sie Ihren Arbeitgeber informieren. Rechtlich verpflichtet sind Sie dazu nicht, aber es ist zu Ihrem Vorteil. Nur wenn Ihr Arbeitgeber von der Schwangerschaft weiß, kann er die gesetzlich vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen einleiten. Auch ist die Mitteilung nötig, damit Sie den vollen Kündigungsschutz genießen. Teilen Sie die Schwangerschaft am besten schriftlich mit und dokumentieren Sie, wann Sie die Mitteilung gemacht haben.
Ab dem Tag, an dem Ihr Arbeitgeber über Ihre Schwangerschaft Bescheid weiß, greift das Mutterschutzgesetz (MuSchG). Es ist das wichtigste Gesetz im Arbeitsrecht zum Thema Schwangerschaft und regelt Ihre Rechte und Pflichten.
Ausführliche Informationen zur Schwangerschaft am Arbeitsplatz:
Gefährdungsbeurteilung und Beschäftigungsverbote für Schwangere
Sobald Ihr Arbeitgeber von Ihrer Schwangerschaft erfahren hat, ist er gesetzlich verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung Ihres Arbeitsplatzes durchzuführen. Dabei wird geprüft, ob Ihre Tätigkeit Risiken für Sie oder Ihr Kind mit sich bringt, z. B. durch schwere körperliche Arbeit, gefährliche Stoffe, Lärm oder ungünstige Körperhaltungen.
Stellt die Beurteilung ein Risiko fest, muss Ihr Arbeitgeber zunächst versuchen, die Arbeitsbedingungen anzupassen. Ist das nicht möglich, muss er Ihnen eine andere, risikofreie Tätigkeit anbieten. Nur wenn auch das nicht geht, greift ein betriebliches Beschäftigungsverbot. Sie werden dann bezahlt freigestellt.
Daneben gibt es gesetzliche Beschäftigungsverbote für bestimmte Tätigkeiten, die unabhängig von der individuellen Gefährdungsbeurteilung gelten. Dazu gehören u. a.:
- Akkord- und Fließbandarbeit unter Zeitdruck
- Tätigkeiten, bei denen Sie regelmäßig schwere Lasten heben müssen
- Arbeit mit bestimmten chemischen Substanzen oder Strahlung
- Tätigkeiten mit erhöhtem Infektionsrisiko
- Sonn- und Feiertagsarbeit (mit wenigen Ausnahmen)
Zusätzlich kann Ihr Arzt ein individuelles Beschäftigungsverbot aussprechen, wenn Ihre Gesundheit oder die Ihres Kindes gefährdet ist. In diesem Fall dürfen Sie der Arbeit fernbleiben und behalten Ihren vollen Gehaltsanspruch.
Welche Arbeitszeit gilt für Schwangere?
Das Arbeitsrecht schreibt bei Schwangerschaft klare Grenzen für die Arbeitszeit vor:
- Sie dürfen nicht mehr als 8,5 Stunden täglich oder 90 Stunden in zwei aufeinanderfolgenden Wochen arbeiten.
- Nachtarbeit (zwischen 20 und 6 Uhr) ist grundsätzlich untersagt.
- Überstunden sind ebenfalls verboten.
Finden während Ihrer Arbeitszeit Vorsorgeuntersuchungen, die im Zusammenhang mit der Schwangerschaft notwendig sind, statt, haben Sie Anspruch auf bezahlte Freistellung. Ihr Arbeitgeber darf von Ihnen nicht verlangen, diese Zeit vor- oder nachzuarbeiten. Sie müssen den Termin nicht vorher ankündigen, sollten es aber aus Rücksicht auf den Betrieb tun, wenn es Ihnen möglich ist.
Rund um die Geburt gelten außerdem Mutterschutzfristen: In den 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin dürfen Sie nur arbeiten, wenn Sie das ausdrücklich wollen. Sie können diese Entscheidung jederzeit widerrufen. In den 8 Wochen nach der Geburt (bei Früh- und Mehrlingsgeburten 12 Wochen) gilt ein absolutes Beschäftigungsverbot. In dieser Zeit erhalten Sie Mutterschaftsgeld.
Kündigungsschutz für Schwangere
Während der Schwangerschaft und bis zu 4 Monate nach der Entbindung genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Ihr Arbeitgeber darf Ihnen in dieser Zeit grundsätzlich nicht kündigen. Das gilt auch dann, wenn er zum Zeitpunkt der Kündigung noch nichts von der Schwangerschaft wusste. Sie können ihm die Schwangerschaft nachträglich mitteilen, und die Kündigung wird dann rückwirkend unwirksam. Es ist aber wichtig, dass Sie das innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt der Kündigung tun.
Eine Kündigung während der Schwangerschaft ist gemäß Arbeitsrecht nur in absoluten Ausnahmefällen möglich, zum Beispiel bei einer behördlich genehmigten Betriebsschließung. Die Genehmigung muss dabei die zuständige Behörde (in der Regel das Gewerbeaufsichtsamt oder die zuständige Landesbehörde) erteilen.
Wichtig: Der Kündigungsschutz gilt auch in der Probezeit. Normalerweise können Arbeitnehmer in der Probezeit ohne Angabe von Gründen innerhalb von zwei Wochen gekündigt werden. Sind Sie jedoch schwanger, setzt der besondere Kündigungsschutz diese Regelung außer Kraft.
Gehalt während der Schwangerschaft
Solange Sie arbeiten oder aufgrund eines Beschäftigungsverbots freigestellt sind, erhalten Sie Ihr volles Gehalt weiter. Während der Mutterschutzfristen (also kurz vor und nach der Geburt) wird das Gehalt durch Mutterschaftsgeld ersetzt. Dieses wird von Ihrer Krankenkasse gezahlt und von Ihrem Arbeitgeber auf Ihr bisheriges Nettogehalt aufgestockt, sollte das Mutterschaftsgeld darunter liegen. Gesetzlich Versicherte erhalten von der Krankenkasse maximal 13 Euro pro Tag. Der Rest wird vom Arbeitgeber getragen.
Privatversicherte und nicht berufstätige Frauen erhalten das Mutterschaftsgeld über das Bundesamt für soziale Sicherung. Diese Leistung wird einmalig ausgezahlt und ist auf maximal 210 Euro begrenzt.
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