Auslandsreise mit Aufenthaltstitel: Dann ist sie erlaubt

Ob Sie mit Ihrer Aufenthaltserlaubnis ins Ausland reisen dürfen, hängt von Ihrem Aufenthaltstitel ab. Nicht jede Aufenthaltserlaubnis gestattet Reisen in andere Länder – unabhängig davon, ob es sich um eine Urlaubs- oder Geschäftsreise handelt.

In der Regel dürfen Sie ins Ausland reisen, wenn Sie einen der folgenden Aufenthaltstitel besitzen:

  • Niederlassungserlaubnis
  • Aufenthaltserlaubnis
  • Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU
  • Blaue Karte EU
  • ICT-Karte
  • Mobiler ICT
  • Aufenthaltserlaubnis bei subsidiärem Schutz

Einige Aufenthaltstitel oder -status erlauben keine Reisen ins Ausland. Das betrifft vor allem:

  • Duldung
  • Aufenthaltsgestattung

Wichtig zu wissen: Reisen innerhalb von Deutschland

Auch wenn eine Reise ins Ausland nicht erlaubt ist, dürfen Sie sich innerhalb Deutschlands frei bewegen. Sie können also innerhalb des Landes Urlaub machen oder Ihre Familie besuchen.

Mit Aufenthaltstitel reisen: Welche Länder dürfen besucht werden?

Auch wenn Ihr Aufenthaltstitel Reisen ins Ausland erlaubt, bleibt oft die Frage: Darf ich überall hinreisen – auch außerhalb der EU? Das hängt allein von den Einreisebestimmungen des jeweiligen Landes ab.

Auch wenn die meisten Aufenthaltstitel Reisen ins Ausland erlauben, gibt es Ausnahmen und Beschränkungen. So dürfen Sie als Flüchtlinge oder Asylberechtigte beispielsweise nicht in Ihr Heimatland zurückreisen – auch nicht zu Urlaubs- oder Besuchszwecken. Mehr dazu im Verlauf des Beitrags.

Hinweis: Einreisebestimmungen vorab prüfen

Ein deutscher Aufenthaltstitel berechtigt nicht immer zur Einreise in ein anderes Land. Manchmal wird Reisenden trotz gültigem Titel die Einreise verweigert. Gründe dafür können länderspezifische Einreiseverbote oder fehlende Visa sein. Informieren Sie sich daher vorab bei der Botschaft oder dem Konsulat Ihres Reiseziels und beantragen Sie gegebenenfalls ein Visum.

Reise mit Aufenthaltstitel in der EU und Schengen-Staaten

Das Schengen-Abkommen ermöglicht es Ihnen, mit einem gültigen Aufenthaltstitel und einem gültigen Pass oder Passersatz in andere Schengen-Staaten zu reisen. In der Regel gibt es keine Grenzkontrollen, bei Flugreisen jedoch eine Personenkontrolle.

Der Schengen-Raum umfasst nicht nur EU-Staaten, sondern auch Norwegen, Island, Liechtenstein und die Schweiz. In diesen Ländern gibt es keine systematischen Grenzkontrollen, sodass die Einreise problemlos möglich ist.

Reisen mit Aufenthaltstitel in Drittstaaten

Ein deutscher Aufenthaltstitel erlaubt auch Reisen in Drittstaaten außerhalb des Schengen-Raums. Ob eine Einreise ohne Visum möglich ist, hängt von den Bestimmungen des jeweiligen Landes ab.

Hinweis: Reisebestimmungen

Das Auswärtige Amt gibt allgemeine Hinweise zu Reisebestimmungen. Verlässliche Informationen erhalten Sie jedoch direkt bei der Botschaft oder dem Konsulat des Landes, das Sie besuchen möchten. Dort erhalten Sie Auskunft darüber, ob für Ihre Staatsangehörigkeit eine Visumpflicht besteht und ob Ihr deutscher Aufenthaltstitel einer Einreise entgegensteht.

Türkischer Pass: Mit Aufenthaltstitel reisen

Als türkische Staatsbürgerin oder türkischer Staatsbürger dürfen Sie Ihre Heimat grundsätzlich ohne Einschränkungen besuchen. Beachten Sie jedoch, dass in der Türkei die dortigen Gesetze für Sie gelten – auch wenn Sie nur vorübergehend dort sind.

Reisen ins Heimatland: Das gilt es zu beachten

Für viele Ausländerinnen und Ausländer ist eine Reise ins Heimatland problemlos möglich. Doch für bestimmte Gruppen gelten besondere Regeln. Wenn Sie als Asylberechtigter oder anerkannter Flüchtling nach Deutschland gekommen sind, zieht eine Reise in Ihr Heimatland oftmals Konsequenzen nach sich – Sie verlieren schlimmstenfalls Ihr Aufenthaltsrecht in Deutschland.

Wichtig: Verlusts des Schutzstatus

Wenn Sie als anerkannter Flüchtling oder Asylberechtigter in Ihr Herkunftsland reisen, führt das gegebenenfalls dazu, dass Ihr Schutzstatus in Deutschland erlischt. Informieren Sie sich vor Ihrer Reise über mögliche Konsequenzen und besprechen Sie Ihre Reisepläne mit Ihrer Ausländerbehörde.

Reisen ohne Pass: Das sind Ihre Möglichkeiten

Für eine Reise ins Ausland benötigen Sie in der Regel einen gültigen Pass und einen Aufenthaltstitel. Vor Reiseantritt sollten Sie prüfen, ob Ihr Pass noch gültig ist. Viele Länder verlangen, dass Ihr Reisedokument bei der Einreise noch mindestens sechs Monate Gültigkeit besitzt.

Doch was passiert, wenn Sie keinen Pass besitzen und die Beschaffung unzumutbar ist? In bestimmten Fällen dürfen Sie trotzdem reisen – mit einem Passersatz.
Passersatz: Wer erhält welche Dokumente?

Einige Personengruppen haben Anspruch auf ein spezielles Reisedokument, wenn sie keinen Pass aus ihrem Herkunftsland bekommen können:

  • Flüchtlinge erhalten den Blauen Pass (Reiseausweis für Flüchtlinge),
  • Staatenlose erhalten das Blaue Reisedokument (Reiseausweis für Staatenlose),
  • Asylberechtigte ohne Pass erhalten das Graue Reisedokument (Reiseausweis für Ausländer).

Mit diesen Dokumenten sind Reisen ins Ausland möglich, unter Umständen gelten jedoch Einschränkungen.

Akzeptanz von Passersatzpapieren

Nicht alle Länder erkennen Passersatzdokumente an. Mit einem Blauen Pass dürfen Sie nur in Staaten reisen, die die Genfer Flüchtlingskonvention unterzeichnet haben.

Einige Länder verweigern trotz Konvention die Einreise mit einem Passersatz. Prüfen Sie daher vor Ihrer Reise, ob Ihr Zielstaat Ersatzdokumente akzeptiert. Informationen dazu erhalten Sie bei der Botschaft oder dem Konsulat des jeweiligen Landes.

Wichtig: Diese Länder akzeptieren den Passersatz als Reisedokument

Neben den EU- und Schengen-Staaten akzeptieren auch Albanien, Monaco, Andorra und Algerien den Passersatz als Reisedokument. Checken Sie dennoch vor Ihrer Reise die jeweiligen Einreisebestimmungen und kontaktieren Sie bei Zweifeln das Auswärtige Amt oder die Botschaft Ihres Ziellandes.

Reisedauer: So lange dürfen Sie sich im Ausland aufhalten

Wenn Sie einen deutschen Aufenthaltstitel und einen gültigen Pass besitzen, sind Reisen in viele Länder möglich. Doch die Dauer Ihres Aufenthalts ist oft begrenzt. Zudem dürfen Sie im Ausland in aller Regel nicht arbeiten oder benötigen eine besondere Genehmigung.

Die folgende Übersicht zeigt, wie lange Sie sich mit Ihrem Aufenthaltstitel in Nicht-EU-Staaten aufhalten dürfen und ob eine Arbeitserlaubnis besteht.

Müssen Sie aus einem wichtigen Grund für eine längere Zeit ins Ausland reisen, zum Beispiel weil Sie einen nahen Angehörigen oder eine nahe Angehörige pflegen müssen, kontaktieren Sie die Ausländerbehörde. Unter bestimmten Umständen sind Auslandsreisen, die die Maximaldauer erlauben, möglich.

Wir begleiten Sie bei der Einbürgerung

Unser Kanzlei-Team ist bei der Einbürgerung an Ihrer Seite, übernimmt die Kommunikation mit den Behörden und sorgt dafür, dass Sie schneller den deutschen Pass in den Händen halten.

Chancen auf Einbürgerung prüfen

Quellen: