Möchten Sie eine Kündigungsschutzklage einreichen? Dann sollten Sie sich Hilfe von einem Rechtsanwalt holen. Dieser Ratgeber erläutert, wann ein Anwaltszwang vorliegt und wie ein Anwalt Sie bei einer Kündigungsschutzklage unterstützen kann.
Kündigungsschutzklage einreichen: Geht das ohne Anwalt?
Möchten Sie sich gegen eine Kündigung Ihres Arbeitsvertrags wehren, müssen Sie eine Kündigungsschutzklage einreichen. Dabei handelt es sich um eine Klage vor dem Arbeitsgericht. Führen Sie vor diesem einen Rechtsstreit, besteht kein Anwaltszwang. So ist es ausdrücklich in § 11 Abs. 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes (ArbGG) festgelegt. Demzufolge können Sie eine Kündigungsschutzklage tatsächlich ohne einen Anwalt erheben und sich auch selbst vor Gericht vertreten. Sie werden dabei von der Rechtsantragsstelle unterstützt, die dafür sorgt, dass die Klage formgerecht erfolgt. Eine Rechtsberatung leistet sie jedoch nicht.
Der Verzicht auf einen Anwalt ist jedoch nur möglich, solange die Klage in erster Instanz geführt wird. Fällt das Arbeitsgericht ein Urteil und legt eine der beiden Parteien Berufung ein, geht das Verfahren in die nächsthöhere Instanz über: das Landesarbeitsgericht. Ab hier ist eine Vertretung durch einen Rechtsanwalt (oder einen Vertreter von Gewerkschaften oder Arbeitgeberverbänden) gesetzlich vorgeschrieben. Gleiches gilt, wenn das Verfahren die dritte Instanz erreicht, das Bundesarbeitsgericht. Ohne Anwalt kann Ihre Kündigungsschutzklage nicht fortgeführt werden.
Zusammenfassung: Wann besteht Anwaltszwang?
- 1. Instanz (Arbeitsgericht): kein Anwalt nötig
- 2. Instanz (Landesarbeitsgericht): Anwalt vorgeschrieben
- 3. Instanz (Bundesarbeitsgericht): Anwalt vorgeschrieben
Mit Anwalt haben Sie weitaus bessere Chancen als ohne!
Auch wenn Sie in der Theorie keinen Anwalt brauchen, um Kündigungsschutzklage zu erheben, sollten Sie nicht auf einen verzichten. Bedenken Sie, dass Ihr Arbeitgeber sich höchstwahrscheinlich selbst durch spezialisierte Anwälte vertreten lässt, die sich bestens mit der komplexen Rechtsprechung auskennen. Juristische Laien haben dagegen kaum eine Chance.
Ohne Anwalt erhöht sich das Risiko für Sie, …
- entscheidende Argumente zu übersehen
- rechtliche Schwachstellen der Kündigung nicht zu erkennen
- Tatsachen nicht wirksam zu präsentieren
- wichtige Fristen zu versäumen
Um für eine prozessuale “Waffengleichheit” zu sorgen, sollten Sie deshalb ebenfalls einen Experten für Arbeitsrecht auf Ihrer Seite haben. Mit einem Anwalt hat Ihre Kündigungsschutzklage weitaus bessere Aussichten auf Erfolg!
Aufgaben des Anwalts bei einer Kündigungsschutzklage
Haben Sie eine Kündigung erhalten, haben Sie genau drei Wochen Zeit, um eine Kündigungsschutzklage einzureichen. Verpassen Sie diese Frist, gilt die Kündigung als rechtswirksam. Eine nachträgliche Zulassung der Klage ist dann nur in wenigen Ausnahmefällen möglich. Die wichtigste Aufgabe Ihres Anwalts bei der Kündigungsschutzklage ist deshalb die Einhaltung der Klagefrist.
Gut zu wissen: Haben Sie den Anwalt rechtzeitig eingeschaltet und hat dieser trotzdem die Klagefrist versäumt, können Sie Ansprüche auf Schadenersatz wegen anwaltlicher Pflichtverletzung geltend machen.
Ihr Anwalt ist außerdem dafür zuständig, die Klageschrift aufzusetzen. Dazu muss er die nötigen Dokumente von Ihnen einsammeln, wie z. B. eine Kopie des Arbeitsvertrags und das Kündigungsschreiben. Und natürlich hat Ihr Anwalt auch dafür zu sorgen, dass die Klageschrift alle erforderlichen Informationen enthält und ordnungsgemäß unterschrieben ist.
In der Klageschrift formuliert der Rechtsanwalt präzise Anträge, die auf Ihre individuelle Situation abgestimmt sind. Neben dem Hauptantrag stellt er standardmäßig strategische Zusatzanträge, wie z. B.:
- Allgemeiner Feststellungsantrag
- Weiterbeschäftigungsantrag
- Zahlungsanträge
Zu guter Letzt prüft Ihr Anwalt die Kündigung systematisch auf alle denkbaren formellen und inhaltlichen Mängel. Wurde die Schriftform ordnungsgemäß eingehalten? Existiert ein Betriebsrat in Ihrem Unternehmen und wurde dieser wie vorgeschrieben angehört? Wurde bei einer betriebsbedingten Kündigung die Sozialauswahl berücksichtigt? Ein erfahrener Anwalt für Arbeitsrecht weiß genau, an welchen Punkten eine Kündigung anfechtbar ist. Auf diese Weise erarbeitet er die bestmögliche Strategie für Ihre Kündigungsschutzklage und präsentiert seine Argumente vor dem Arbeitsgericht.
Anwaltskosten bei Kündigungsschutzklage
Die Rechtsanwaltsgebühren berechnen sich nach dem Streitwert des Verfahren. Bei einer Kündigungsschutzklage beträgt der Streitwert grundsätzlich das dreifache Bruttomonatsgehalt des Arbeitnehmers. Erhalten Sie z. B. ein monatliches Bruttogehalt von 3.500 Euro, beträgt der Streitwert 10.500 Euro. Das ist allerdings nur die Basis. Bei zusätzlichen Anträgen erhöht sich der Streitwert entsprechend der Vorgaben des Streitwertkatalogs:
- Weiterbeschäftigungsantrag: + 1 Bruttomonatsgehalt
- Zahlungsantrag: + Wert der Zahlungsklage
- Zeugnisantrag: + ¼ des Bruttomonatsgehalts
Steht der Streitwert fest, ergibt sich der Gebührensatz für den Anwalt. Dabei handelt es sich um einen bestimmten Prozentsatz des Streitwerts, der vom Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) vorgegeben wird. Hierbei muss u. a. berücksichtigt werden, vor welcher Instanz das Verfahren geführt wird und wie dieses endet. Ein Beispiel als Orientierung: Bei einem Streitwert von 14.000 Euro müssen Sie mit Anwaltskosten von ca. 2.200 bis 3.200 Euro rechnen.
Wer zahlt den Anwalt bei einer Kündigungsschutzklage?
Bei einer Kündigungsschutzklage muss grundsätzlich jede Partei selbst für die eigenen Anwaltskosten aufkommen — selbst wenn sie das Verfahren gewinnt. Haben Sie keine Rechtsschutzversicherung, müssen Sie also den Anwalt für Ihre Kündigungsschutzklage aus eigener Tasche bezahlen. Sind Sie Mitglied in einer Gewerkschaft, besteht die Möglichkeit, dass diese alle anfallenden Gebühren im Verfahren für Sie übernimmt.
Ist Ihr Einkommen sehr gering und besitzen Sie keinerlei Vermögen, können Sie Prozesskostenhilfe beim Arbeitsgericht beantragen. Wird diese bewilligt, übernimmt der Staat die Anwaltskosten ganz oder teilweise.
Unser Kanzlei-Team reizt die Möglichkeiten einer Kündigungsschutzklage aus und vertritt Ihre Interessen gegenüber Ihres (Ex-) Arbeitgebers.
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