Das Bedienen eines Touchscreens ist Autofahrern während der Fahrt untersagt. Dabei unterscheidet die Straßenverkehrsordnung (StVO) nicht zwischen einem Handy und einer E-Zigarette. Am Steuer ist beides nicht zulässig, stellt das Oberlandesgericht (OLG) Köln jetzt klar. Wer dennoch gleichzeitig dampft und fährt, riskiert ein hohes Bußgeld.
Autofahrer mit E-Zigarette am Steuer erwischt
Vapen liegt im Trend. Besonders junge Erwachsene greifen immer häufiger zur Dampfe statt zur klassischen Zigarette. Trotz aller Euphorie wirft die neue Art des Rauchens neben gesundheitlichen aber auch verkehrsrechtliche Fragen auf, wie ein neuer Beschluss des OLG Köln jetzt zeigt. Das Gericht musste im Rahmen eines Bußgeldverfahrens klären, wie E-Zigaretten in der StVO einzuordnen sind.
Konkret ging es um die Klage eines Autofahrers aus Siegburg, der im März 2024 von zwei Polizisten dabei beobachtet wurde, wie er während der Fahrt auf einem Gerät herumtippte. Da die Beamten zunächst dachten, dass es sich hierbei um ein Smartphone handle, leiteten sie ein Bußgeldverfahren in die Wege. Erst später stellte sich heraus, dass der Mann nicht etwa telefonieren oder texten wollte, sondern den Stärkegrad seiner E-Zigarette eingestellt hatte. Nun stand die Frage im Raum, ob auch das Tippen auf einem Vaporizer als Verkehrsverstoß einzustufen ist.
Achtung: Bei Nutzung elektronischer Geräte droht hohes Bußgeld!
Die Strafe für ein Handy am Steuer (oder ein vergleichbares Gerät) ist hoch: Es drohen ein Bußgeld von bis zu 200 EUR sowie bis zu zwei Punkte in Flensburg!
E-Zigarette am Steuer verboten
Ausgehend von § 23 Absatz 1a StVO – der „Handy-Verbots-Vorschrift“ – kamen die Richter zu dem Schluss, dass das Bedienen einer E-Zigarette während der Autofahrt eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Das Gericht teilt in seinem Urteil die Auffassung, dass die Regelung nicht nur Smartphones, sondern generell alle elektronischen Geräte umfasst, die:
- der Kommunikation,
- Information oder
- Organisation
dienen. Sinn und Zweck der Vorschrift sei es, mögliche Ablenkungen durch das Tippen und Bedienen zu verhindern und dadurch das Unfallrisiko im Straßenverkehr zu minimieren, so die Richter. Allein deshalb müssten E-Zigaretten am Steuer schon unter die Norm fallen. Sie würden – genauso wie Handys oder Navis – die Gefahr bergen, dass sich der Fahrer nicht mehr auf den Verkehr um ihn herum konzentriert, sondern seine Aufmerksamkeit stattdessen auf den Bildschirm richte.
Vorsicht beim Vapen im Auto
Im Ergebnis muss der Mann aus Siegburg jetzt ein Bußgeld in Höhe von 150 EUR zahlen. Außerdem droht ihm ein Punkt in Flensburg. Damit Ihnen nicht dasselbe passiert, empfehlen wir, das Dampfen während der Autofahrt entweder ganz sein zu lassen oder gegebenenfalls für eine kurze Raucherpause anzuhalten.
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