Reiseabbruchversicherung für Nah- und Fernreisen

Im Gegensatz zur Reiserücktrittversicherung ist die Reiseabbruchversicherung selten Gegenstand der Diskussion von Reisenden. Die meisten Menschen, die ihren Urlaub planen, denken nur über mögliche Probleme vor Antritt einer gebuchten Reise nach. Doch Ereignisse wie eine Grippe, ein Beinbruch und eine andere schwere Krankheit, die die Teilnahme an Reiseleistungen wie Flügen und Busfahrten unmöglich machen, können auch während des Urlaubs auftreten.

Jede Störung des normalen Reiseablaufs mindert den Erholungswert der Reise. Diese massiven Beeinträchtigungen des Urlaubsvergnügens sind in jedem Fall sehr ärgerlich. Der Grund für die Störungen kann sowohl am Reisenden selbst liegen, als auch ganz andere Ursachen haben.

Welche Gründe gelten?

Gründe die den Antritt der Reise zum Beispiel hindernden, sind ein unvorhergesehener Arbeitsplatzwechsel oder ein neuer Termin wegen einer nicht bestandenen Abschlussprüfung. Die Liste der Begründungen für eine vorzeitige Beendigung einer gebuchten Reise im In- und Ausland ist mindestens so lang wie die Auflistung der Gründe für einen Nichtantritt einer Urlaubsreise.

Auf jeden Fall kann es sowohl bei einem Abbruch als auch bei einem Ausfall der Reise zu sehr hohen Kosten kommen. Denn in der Regel buchen Urlauber ihre Pauschalreisen und ihre einzelnen Reiseleistungen auf eigenes Risiko. Im Grunde sind bei einem Abbruch der Reise die geleisteten Ausgaben wegen entgangener Urlaubsfreude sinnlos gewesen.

Eine umfassende Reiseabbruchversicherung schützt Sie vor finanziellen Zusatzbelastungen auf Ihrer Reise. Sie greift, wenn Sie Ihren Urlaub vorzeitig abbrechen oder gegen Ihren Willen wegen Verzögerungen der Rückreise verlängern müssen. Auch eine verspätete Heimreise kann teuer werden wegen zusätzlicher Übernachtungskosten, des Kaufs von neuen Flugtickets sowie vieler anderer Ausgaben.

Rechte und Pflichten im Reisevertrag

Der Reiseveranstalter, das Reisebüro, die Hotelbesitzer, das Luftfahrtunternehmen und auch die Deutsche Bundesbahn verpflichten sich in ihren Verträgen mit Ihnen als Urlauber immer nur zur Erbringung einer ganz bestimmten Leistung. Diese Leistung ist beispielsweise eine Übernachtung oder ein Flug. Ihre Vertragspartner schulden den direkten Erfolg der zugesagten Dienstleistung.

Wenn Sie daher wegen einer schweren Grippe nicht in das Flugzeug steigen können, dann hat Ihr Reiseveranstalter dennoch seine Leistung angeboten. Sie mussten lediglich wegen eines Kreuzbandrisses oder einem ausgekugelten Schultergelenk auf den Flug verzichten, weil Sie zum Zeitpunkt des Abflugs gerade im Wartezimmer eines Arztes gesessen haben.

Tipp: Vergleichen Sie vor dem Abschluss einer Reiseabbruchversicherung verschiedene Angebote

Die Kosten für eine Reiseabbruchversicherung können je nach Vertragspartner unterschiedlich hoch sein. Ein Vergleich der Angebote der Reisebüros und Versicherungsunternehmen lohnt sich auf jeden Fall für Sie.

Diese beiden Fälle können für Sie auch während einer Reise auftreten, wenn Sie zum Beispiel einen inländischen Flug im Rahmen einer Pauschalreise in Australien gebucht haben. Deshalb ist eine Reiseabbruchversicherung die perfekte Ergänzung zu der bei vielen Reisenden beliebten Reiserücktrittversicherung. Beachten Sie die Bedingungen der Reiserücktrittversicherung. Diese Versicherungen können Sie sowohl optional als Zusatzleistung bei Ihrem Reiseveranstalter als auch bei einem Versicherungsunternehmen buchen.

Schadensereignisse im Urlaub im Sinne der Reiseabbruchversicherung: Was wird erstattet?

Ein Schutz für das allgemeine Lebensrisiko wird normalerweise von keiner Versicherung angeboten. Daher haftet auch die Reiseabbruchversicherung nur für schwerwiegende Gründe, die zwangsläufig zum Abbruch einer Reise führen. Eine einfache Erkältung oder ein leichter Husten nach dem Besuch einer Tropfsteinhöhle gehören nicht zu den Ursachen für einen von der Versicherung anerkannten Reiseabbruch.

Gründe für die Übernahme der Mehrkosten bei einem Abbruch der Reise können sein:

  • Unfall mit schweren Folgen für den Versicherten oder ein nahes Familienmitglied (Für diesen Aspekt könnte auch eine private Unfallversicherung sinnvoll für Sie sein. Diese greift bei weltweiten Unfällen.)
  • Tod eines Angehörigen
  • unerwartete Unverträglichkeit einer Impfung
  • Komplikationen bei einer Schwangerschaft
  • unvorhergesehene schwere Erkrankung des Versicherten oder eines nahen Angehörigen
  • erheblicher Schaden am Eigentum des Versicherten durch Einbruch oder Explosion

Da ein Reisender nach einem Hochwasser oder einem Brand sowie einem Einbruch daheim vor Ort sein Eigentum schützen muss, zählen auch diese Ereignisse zu den triftigen Begründungen für einen Reiseabbruch. Schließlich kann sogar ein neuer Arbeitsplatz oder eine fristlose Kündigung der Grund für die Übernahme der Kosten für den Reiseabbruch durch die Versicherung sein.

Im Rahmen von Erkrankungen legen die Versicherungsunternehmen einen strengen Maßstab an. Die als Versicherungsfall gemeldete Krankheit muss die Teilnahme an den gebuchten oder geplanten Aktivitäten eindeutig verhindern oder so massiv erschweren, das der Erholungswert der Reise nicht mehr gegeben ist.

Umfang der Leistungen einer Reiseabbruchversicherung

Versicherungsunternehmen, die eine Reiseabbruchversicherung anbieten, kennen drei verschiedene Momente für den Eintritt eines Schadensereignisses.

  1. 1. kompletter Abbruch einer Reise 
  2. 2. Unterbrechung des Urlaubs 
  3. 3. Verspätung der Heimreise 

Beim Vorliegen eines wichtigen Grundes können Sie in einem dieser drei Fälle Leistungen in Anspruch nehmen.

Welche Leistungen werden bei Abbruch der Reise übernommen?

Wenn Sie zum Beispiel Ihre dreiwöchige Pauschalrundreise in Argentinien innerhalb der ersten acht Tage wegen eines unerkannten und dringend behandlungsbedürftigen Herzleidens abbrechen müssen, dann erstattet Ihnen Ihre Reiseabbruchversicherung den gesamten Reisepreis. Bei einem Abbruch in der zweiten Hälfte Ihres Urlaubs beziehungsweise ab dem neunten Tag erhalten Sie eine Erstattung für die nicht mehr in Anspruch genommenen Reiseleistungen.

Zudem bezahlt Ihnen Ihre Versicherung auch die Mehrkosten für Ihre vorzeitige Rückreise nach Hause. Insbesondere für Fernreisen kann der Abschluss einer Reiseabbruchversicherung sinnvoll sein, denn Sie müssen die Kosten für Rückflug und mögliche zusätzliche Übernachtungen nicht selbst tragen. Auf stark frequentierten Strecken kann die kurzfristige Buchung mehrerer Anschlussflüge ein Problem werden, sodass weitere Übernachtungen in fremden Ländern notwendig werden.

Welche Leistungen werden bei Unterbrechung der Reise übernommen?

Bei einer Unterbrechung einer Kreuzfahrt wegen zum Beispiel einer Untersuchung aufgrund von Verdacht auf Lungenentzündung in einem Hafenort übernimmt die Reiseabbruchversicherung auch die Nachreisekosten zum nächsten Hafen, in dem das Schiff anlegt. Außerdem wir die Versicherung die nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen, die auf der Fahrt zwischen den beiden Häfen angeboten wurden, erstatten.

Welche Leistungen werden bei verspätetem Antritt der Rückreise übernommen?

Die Verspätung der nach gebuchtem Reiseverlauf geplanten Heimreise kann im Wesentlichen zwei Gründe haben. Zum einen kann die Krankheit des Versicherten die Rückreise verzögern. Bei Krankheiten wie Gelbsucht oder einem weltweit grassierenden Grippevirus werden alle Menschen, die sich infiziert haben, in jedem Land dieser Welt unter Quarantäne gestellt.

Zum anderen können die Verhältnisse im Reiseland der Grund für die Verschiebung des Abreisetermins nach Hause sein. Zum Beispiel kann ein inländischer Flug vom australischen Hinterland nach Sydney wegen schlechter Wetterverhältnisse für viele Tage verschoben werden. Der Anschlussflug zurück nach Europa ist dann nicht mehr rechtzeitig erreichbar. Eine Reiseabbruchversicherung kommt für alle Zusatzkosten wie für neue Flugtickets und Hotelzimmer auf.

Sind politische Unruhen auch ein Schadensfall im Sinne der Reiseabbruchversicherung?

Eine Reiseabbruchversicherung können Sie nur in Anspruch nehmen, wenn Sie die Reise bereits begonnen haben. Sollten Sie wegen überraschend auftretender politischer Unruhen eine gebuchte Pauschalreise nicht antreten wollen, so haben Sie aber die Möglichkeit vor Antritt der Reise wegen höherer Gewalt zurückzutreten. Das Ausmaß der Unruhen in Ihrem Reiseland muss für einen Rücktritt allerdings erheblich sein.

Rein regional beschränkte Demonstrationen oder vereinzelte terroristische Anschläge gehören nicht zu den als Rücktrittsgrund anerkannten flächendeckenden politischen Unruhen wie Kriege und Bürgerkriege. Grundsätzlich schützen weder die Reiserücktrittversicherung noch die Reiseabbruchversicherung in diesen Fällen von höherer Gewalt. Sie alleine als Reisender und der Erholungswert Ihrer Reise stehen im Fokus des Versicherungsschutzes einer Reiseabbruchversicherung.

Was gilt bei Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes?

Je nach Versicherungsbedingungen kann ein Leistungsausschluss für einen Reiseabbruch auch bei einer aktuellen Reisewarnung des Auswärtigen Amtes vorliegen. Wenn zum Zeitpunkt Ihrer Reisebuchung und bei Abschluss Ihrer Reiseabbruchversicherung zum Beispiel eine Reisewarnung wegen möglicher Unwetterkatastrophen oder terroristischer Anschläge vorliegt, dann begeben Sie sich letztendlich mit offenen Augen selbst in Gefahr.

Eventuell kann eine Krankheit aufgrund eines Attentats wie eine starke Gehirnerschütterung nach einer Explosion in Ihrem Hotel dann nicht mehr als Schadensereignis im Sinne Ihrer Reiseabbruchversicherung anerkannt werden. Deshalb sollten Sie in Ihrem Reisebüro oder direkt bei Ihrem Reiseveranstalter nach aktuellen Hinweisen des Auswärtigen Amtes fragen. Sie finden alle offiziellen Warnungen auch auf der Homepage des Auswärtigen Amtes.

Ausschlussfrist für den Abschluss von Reiseabbruchversicherung

Da Sie die Leistungen einer Reiseabbruchversicherung immer erst aufgrund eines Schadensereignisses während einer Reise in Anspruch nehmen müssen, reicht in der Regel der Abschluss dieser Versicherungsart wenige Tage vor Ihrem geplanten Reisebeginn aus. Die Fristen für einen Vertrag über eine Reiserücktrittversicherung werden viel strenger beurteilt. Dieser Unterschied liegt in dem zeitlichen Rahmen des möglichen Schadenseintritts begründet.

Für beide Versicherungen gilt aber, dass Sie bei Abschluss des Vertrages keine Kenntnis von einem potenziellen Schadensfall haben dürfen. Sollten Sie an einer latenten Krankheit leiden und davon ausgehen, dass Sie auf Ihrer Reise ernsthaft erkranken werden, dann greift der Versicherungsschutz für Sie nicht. Dieser Fall wird einer bewussten Täuschung über den Grund oder die Höhe einer Schadensmeldung gleichgestellt.

Tipp: Achten Sie auf die Versicherungsbedingungen bei kombiniert buchbaren Reiseversicherungen

Wenn Sie Ihre Reiseabbruchversicherung in Kombination mit Ihrer Reiserücktrittversicherung buchen, dann können die strengen Fristenregelungen für beide Optionen gelten.

Reisenden, die sich gerne für Last-Minute-Reisen entscheiden, sollten ihre Reiseabbruchversicherung direkt bei der Buchung abschließen. Dies gilt insbesondere für direkt am Flughafen gebuchte reisen, die innerhalb weniger Stunden nach Vertragsabschluss angetreten werden.

Machen weitere optionale Versicherungen neben der Reiseabbruchversicherung Sinn?

Eine Reiseabbruchversicherung deckt in erste Linie Ihren Schaden, der Ihnen wegen des entgangenen Urlaubsvergnügens entsteht. Kosten für Übernachtungen, für Flüge und Züge sowie besondere Ausflüge am Urlaubsort werden Ihnen bei anerkanntem Versicherungsschaden erstattet, damit Sie zu einem späteren Zeitpunkt in den Genuss Ihrer Traumreise kommen.

Allerdings ist Ihre Reiseabbruchversicherung nicht für alle anderen wegen einer Krankheit anfallenden Kosten zuständig. Kosten für Heilbehandlungen vor Ort müssen Sie tragen. Zusätzlich zur Reiseabbruchversicherung kann dann der Abschluss einer Reisekrankenversicherung sinnvoll sein. Doch eine Anfrage bei Ihrer Krankenversicherung lohnt sich vor Ihrer Reise.

Zahlreiche deutsche Krankenversicherer haben Kooperationsverträge mit fremden Ländern, sodass in Ihrem im Inland abgeschlossenen Krankenversicherungsschutz der Auslandsschutz enthalten sein kann. Dennoch kann eine zusätzliche private Krankenversicherung für das Ausland in vielen Ländern von Vorteil sein. Ihre Heilbehandlungskosten erhalten Sie von Ihrer Versicherung gegen Vorlage von Rechnungen und Kreditkartenabrechnungen oder anderen Quittungen normalerweise in voller Höhe erstattet.

Wie muss der Schadensfall für die Inanspruchnahme der Reiseabbruchversicherung gemeldet werden?

Wie bei jedem eintretenden Versicherungsfall sollte auch Ihr anstehender Reiseabbruch unverzüglich Ihrer Versicherung gemeldet werden. In diesen modernen Tagen stellt Ihnen Ihr Versicherungsunternehmen eine kostenlose Hotline sowie die Möglichkeit der Schadensmeldung im Internet zur Verfügung. Auf einer Pauschalreise können Sie Ihren Wunsch des Reiseabbruchs auch der Reiseleitung mitteilen.

Für den Nachweis des Abbruchgrundes können Sie Ihre Reiseunterlagen sowie Rechnungen für gebuchte Heimflüge und ärztliche Atteste bei der Versicherung einreichen. Die Sachbearbeiter Ihrer Reiseabbruchversicherung benötigen für die rasche Bearbeitung Ihres Versicherungsfalles alle wichtigen Daten. Je kooperativer Sie Ihre Unterlagen einreichen, desto rascher erhalten Sie die komplette Erstattung Ihrer Mehrkosten für den Reiseabbruch.

Sollten Sie auf einer Pauschalreise von Ihrem Reiseleiter im Namen des Reiseveranstalters wegen einer Verspätung der Heimreise eine

  • angemessen Hotelunterkunft sowie Speisen und Getränke

oder

  • Gutscheine für neue Flugticktes

zur Verfügung gestellt bekommen, dann können Sie natürlich keinen Versicherungsschaden geltend machen. Die Frage zur Ihrer Reiseabbruchversicherung “Was wird erstattet?” wird dann obsolet.

Preisgünstige Reiseabbruchversicherung für die ganze Familie

Die Kosten für viele verschiedene Versicherungen können das Haushaltsbudget belasten. Wenn Sie sich für eine kombinierte Versicherung mit den Bestandteilen Reiserücktritt, Reiseabbruch und Gepäckschutz entscheiden, dann können Sie fast bei jedem Versicherungsunternehmen viel Geld sparen. Zudem bieten die meisten Versicherungen auch Vergünstigungen an, wenn Sie mehrere unterschiedliche Versicherungsverträge wie Hausratversicherung, Krankenversicherung und Reiseabbruchversicherung abschließen.