Eine Straftat im Straßenverkehr stellt einen schweren Verstoß gegen das Gesetz dar. Das Verkehrsstrafrecht berücksichtigt bei der Festsetzung der jeweiligen Strafen neben dem Strafgesetzbuch weitere Gesetze, wie bspw. das Betäubungsmittelgesetz. Bestimmte Vergehen bewegen sich auf einem schmalen Grat zwischen einer Straftat und einer Ordnungswidrigkeit. Wir zählen Ihnen einige Straftaten im Straßenverkehr auf, nennen Folgen und geben Handlungsempfehlungen bei einem Vorwurf.
Ordnungswidrigkeit oder Straftat im Verkehr: Abgrenzung
Eine Straftat und eine Ordnungswidrigkeit unterscheiden sich in erster Linie in der Schwere des jeweiligen Vergehens. Während der Gesetzgeber bei einer Ordnungswidrigkeit von einer Fahrlässigkeit ausgeht, wird Straftaten im Verkehr Vorsatz zugeschrieben – und damit die feste Absicht, geltende Gesetze zu missachten. Dementsprechend sind härtere Strafen vorgesehen, die von einem Gericht festgesetzt werden.
Ein Verkehrsdelikt in Form einer Straftat wird auf zweierlei Arten geahndet:
- mittels Geldstrafe und/oder
- mittels Freiheitsstrafe.
Ordnungswidrigkeiten ziehen hingegen lediglich ein Bußgeld und Punkte in Flensburg nach sich. Bei schweren Verstößen ist auch ein Fahrverbot möglich, der Führerscheinentzug droht hingegen in der Regel nur bei einer Straftat im Straßenverkehr.
Hinweis: Fahrverbot vs. Führerscheinentzug
Während Sie bei einem Fahrverbot Ihren Führerschein für einen Zeitraum zwischen einem und drei Monaten abgeben müssen, erlischt Ihre Fahrerlaubnis bei einem Entzug komplett. Um diese wiederzubekommen, müssen Sie einen Antrag auf Wiedererteilung stellen. Das ist oft mit der Teilnahme an einer medizinisch-psychologischen Untersuchung, kurz MPU, verbunden.

Haben Sie sich eine Straftat im Straßenverkehr zuschulden kommen lassen, wird diese zudem in das Bundeszentralregister eingetragen. Ihr Führungszeugnis ist damit nicht mehr einwandfrei.
Verkehrsstrafrecht und dessen Bedeutung bei Straftaten im Verkehr
Das Verkehrsstrafrecht ist Teil des Verkehrsrechts und soll Sicherheit im Straßenverkehr gewährleisten. Es enthält Straftaten im Verkehr und versieht diese mit entsprechenden Strafen. Die angeführten Verkehrsdelikte sind vielfältig.
Straftaten im Verkehr: Tatbestände nach dem Verkehrsstrafrecht
Das Verkehrsstrafrecht nennt eine Reihe von Straftaten im Verkehr. Darunter fallen bspw.:
- Unterlassene Hilfeleistung,
- Fahren ohne Fahrerlaubnis,
- Fahren im Vollrausch unter Einfluss von Alkohol oder Drogen,
- Nötigung im Straßenverkehr,
- Fahrlässige Tötung,
- Fahrerflucht,
- Fahren ohne Versicherungsschutz,
- Kennzeichenmissbrauch,
- Gefährdung des Straßenverkehrs und anderer Verkehrsteilnehmer durch grob rücksichtsloses Fahren, beispielsweise durch die Missachtung der Vorfahrtsregeln oder das Wenden und Rückwärtsfahren auf Schnellstraßen und Autobahnen.
Beim Vorwurf einer Verkehrsstraftat wird, wie im allgemeinen Strafrecht auch, zwischen einem Anfangsverdacht, einem hinreichenden und einem dringenden Tatverdacht unterschieden.
Am Anfang eines jeden Strafverfahrens steht dabei die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens. Haben Sie eine Straftat im Verkehr begangen, wird damit festgestellt, ob eine Anklage gegen Sie vor dem Verkehrsstrafgericht erhoben werden kann. Fehlt im Ergebnis ein hinreichender Tatverdacht, kommt es zur Einstellung des Verfahrens.
Hinweis: Anfangsverdacht
Damit es überhaupt erst zu einem Ermittlungsverfahren kommt, muss ein Anfangsverdacht bestehen. Der kann sich aus einer Strafanzeige oder einer Wahrnehmung durch bspw. die Polizei ergeben. Eine bloße Vermutung genügt nicht.
Kann Ihnen zwar eine geringe Schuld zugewiesen werden, wobei jedoch kein öffentliches Interesse an einer Strafverfolgung besteht, ist ebenfalls eine Einstellung des Verfahrens möglich. Dem muss das Strafgericht jedoch zustimmen.

Ergibt das Ermittlungsverfahren hingegen einen hinreichenden Tatverdacht, wird Anklage durch die Staatsanwaltschaft erhoben. Die Eröffnung eines Hauptverfahrens wird beantragt. Am Ende steht ein Urteil mit einem Strafmaß, gemessen an der jeweiligen Straftat im Verkehr.
Wichtig dabei ist: Eine Verurteilung muss innerhalb eines bestimmten Zeitraumes erfolgen. Straftaten verjähren nach einer gewissen Zeit. Im weiteren Verlauf gehen wir auf die Verjährung noch genauer ein.
Strafmaß für Verkehrsstraftaten: Das droht bei schweren Vergehen
Fahrverbot, Entzug der Fahrerlaubnis, Freiheits- und/oder Geldstrafe – das Strafmaß, das nach einer Straftat im Verkehr droht, fällt je nach Art des Vergehens unterschiedlich aus. Die folgende Tabelle enthält eine umfangreiche Übersicht über mögliche Folgen. Wichtig dabei ist: Das genaue Strafmaß wird vor Gericht verhandelt. Deshalb raten wir dringend zu anwaltlichem Beistand.
Erklärend ist hinzuzufügen, dass bei zwei Punkten in Flensburg ein Fahrverbot erlassen wird, bei drei Punkten wird der Führerschein entzogen.
Wichtig: Strafbefehl ohne Verhandlung
Sind Täter, Ablauf und Ausmaß einer Straftat im Straßenverkehr eindeutig bekannt, kann ein Strafbefehl auch ohne vorherige Gerichtsverhandlung erlassen werden.
Vorwurf einer Straftat im Verkehr: Handlungsempfehlungen
Der Vorwurf einer Straftat im Verkehrs wiegt schwer. Deshalb ist es wichtig, umsichtig zu handeln und sich nicht selbst zu belasten. Wir haben folgende Handlungsempfehlungen für Sie:
- Folgen Sie keiner Vorladung der Polizei: Erhalten Sie eine Vorladung, müssen Sie dieser nicht folgen – das ist mitunter auch nicht ratsam. Ein Fernbleiben kann Ihnen nicht zur Last gelegt werden.
- Schweigen Sie zu Vorwürfen: Sie sind nicht verpflichtet, Angaben zu machen. Um sich nicht selbst zu belasten, sollten Sie Ihr Schweigerecht auch nutzen. Ob schuldig oder nicht – unüberlegte Aussagen können Nachteile für Sie bedeuten.
- Auf anwaltlichen Beistand bestehen: Geben Sie gegenüber der Polizei keine Erklärungen ab, ohne dass ein Anwalt an Ihrer Seite ist. Beim Vorwurf einer Straftat im Verkehr, sollten Sie auf anwaltlichen Beistand bestehen.
- Akteneinsicht beantragen: In Ermittlungsverfahren werden alle relevanten Kenntnisse in einer Ermittlungsakte festgehalten. Um zu erfahren, was Ihnen konkret vorgeworfen wird, ist es wichtig, Einsicht zu erhalten.
Einer Strafanzeige sollten Sie sich nicht ohne Anwalt stellen. Bei einem Vergehen im Verkehr unterstützt Sie ein aufs Verkehrs- oder Strafrecht spezialisierter Anwalt.
Verjährung: Dann ist es für eine Strafe zu spät
Bei einem Verkehrsdelikt ist die Verjährung ebenso ein Thema wie bei allen anderen Straftaten auch. Nach einer bestimmten Zeit darf eine Tat nicht mehr verfolgt und geahndet werden. Die Verjährungsfristen bemessen sich an der Höchststrafe, die für das jeweilige Delikt vorgesehen ist.
Folgende Tabelle liefert Aufschluss:
Quellen: