Nachahmung aus Billigproduktion

Bei hochwertigen Markenprodukten zählt nicht nur die Qualität. Der Name und das Design sind es, die hier die Interessenten zu Käufern und Kunden zu Sammlern machen – zum Beispiel bei seltenen Sneakern. Es ist aber nicht nur Mode, die die Schnäppchenjäger im Internet zum Sonderpreis ergattern möchten. Oft sind es Lebensmittel, vielfach sogar Medikamente. Damit gehen die Käufer ein hohes Risiko ein.

Die nachgemachten Produkte sind oft kaum erkennbar. Bis ins Detail scheinen sie zumindest auf den ersten Blick mit der Markenware übereinzustimmen. Verpackte Artikel sind bis auf minimale Abweichungen identisch. Hätte man die Ware vor Ort in der Hand, fielen vielleicht

  • kleine Unsauberkeiten in der Verarbeitung auf,
  • abweichende Farbtöne oder
  • ein verändertes Innenleben von Kleidung und Lederartikeln.

Wenn Sie dagegen Plagiate im Internet kaufen, sind die Produktfotos oft gefälscht oder so geschickt bearbeitet, dass Abweichungen nicht bemerkt werden. Vielfach ist es den Käufern auch nicht wichtig, ob sie das Original oder ein Plagiat in den Händen halten. Für sie zählt der günstige Preis und das Produkt als Statussymbol.

Der wirtschaftliche Schaden, der für die Markenhersteller entsteht, ist jedoch enorm. Der Arbeitskreis für Markenpiraterie berichtet für 2019 von folgenden Zahlen:

Wird der Kauf von Markenfälschungen im Internet bestraft?

Wer im Urlaub am Strand gefälschte Markenware kauft, riskiert beispielsweise in Italien fünfstellige Geldstrafen. Da aber die Einfuhr dieser Plagiate in Deutschland straffrei ist, haben Internetkäufer vom Gesetzgeber keine Strafe zu erwarten, wenn sie die Ware für den Eigenbedarf bestellen.

Unter Strafe gestellt ist jedoch der Kauf und Verkauf von Plagiaten, wenn er gewerblich erfolgt. Den Käufern bzw. Verkäufern droht eine Gefängnisstrafe von bis zu drei Jahren, wenn die Produkte durch die entsprechenden Gebrauchs- oder Geschmacksmuster geschützt sind.

Was passiert, wenn der Zoll die Plagiate entdeckt?

Bei privaten Sendungen, die via Internet vom Ausland zum Kunden kommen, macht der Zoll Stichproben. Entdecken die Beamten dabei Plagiate, kann es sein, dass sie beschlagnahmt werden. Ein Anspruch auf Schadensersatz hängt dabei vom Wert der Ware ab.

Auf gewerbliche Käufer, die Plagiate im Internet kaufen, kommen nicht nur Auseinandersetzungen mit dem Zoll zu. Die Waren können kostenpflichtig eingelagert werden, bis der Rechteinhaber des Originalproduktes entschieden hat, was damit geschehen soll. Dazu hat der Rechteinhaber die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche gegenüber gewerblichen Käufern von Plagiaten geltend zu machen.

Plagiate im Internet kaufen: So schützen Sie sich

Die Fälschungen an sich und das Vorgehen dieser Händler werden immer ausgefeilter. Dennoch ist das Beachten weniger Regeln hilfreich:

  • Schauen Sie die Angaben zum Käufer genau an.
  • Hat er als Händler keine Firmenadresse oder Homepage, ist Vorsicht geboten.
  • Lesen Sie die Bewertungen des Verkäufers.
  • Recherchieren Sie im Netz, ob Sie mehr über den Verkäufer finden.

Wenn Sie den Artikel nicht sofort benötigen, können Sie den Faktor Zeit für sich spielen lassen. Beobachten Sie immer wieder Angebote und Reaktionen dieses Verkäufers, vor allem dann, wenn es sich beim gewünschten Artikel um ein höherpreisiges Produkt oder besonders günstiges Schnäppchen zu handeln scheint.

Zu spät erkannt: Plagiate aus dem Internet

Erkennen Sie nach der Lieferung, dass Sie statt des Originals eine Fälschung erhalten haben, sollten Sie rasch reagieren. Bei großen Versandhändlern, die Plattform für einzelne Firmen sind, ist dies in der Regel kein Problem. Sie schicken die Ware zurück und bekommen Ihr Geld erstattet.

Bei eBay wird meist ebenfalls rasch reagiert. Melden Sie den Vorfall dem Kundenservice. Wer über PayPal bezahlt hat, ist gut dran. Er kann seine Zahlung rückgängig machen. Auch dies ist ein wichtiger Schritt, damit Ihr Geld nicht verloren ist.

Bei einem Kauf von Privat können Sie in diesem Fall ebenfalls vom Kauf zurücktreten. Der Verkäufer muss Ihnen entweder den Originalartikel zur Verfügung stellen oder den Kaufpreis erstatten.

Tipp: Kompetente Unterstützung suchen!

Damit Sie bei den weiteren Schritten keinen Fehler machen, können Sie den Rat eines Rechtsanwalts einholen. Er kann die Situation beurteilen und wird Sie beim weiteren Vorgehen unterstützen.

Ihre Rechte als Käufer

Grundlage für Ihre Rechte als Käufer ist auch beim Kauf von gefälschten Markenprodukten das BGB. Wurde ein Artikel als original, echt oder Markenware bezeichnet, dürfen Sie als Käufer davon ausgehen, dass es sich tatsächlich um den bekannten Markenartikel handelt. Ist dies nicht der Fall, handelt es sich um einen Sachmangel nach § 434 BGB.

Der Bundesgerichtshof stellte sich in einem früheren Urteil auf den Standpunkt, dass ein günstiger Preis nicht zwingend ein Indiz dafür ist, dass es sich nicht um das versprochene Markenprodukt handelt. Der Käufer dürfe nach Auffassung des BGH zu Recht davon ausgehen, dass ein Markennamen nur dann angegeben werden darf, wenn die Ware dem entspricht.

Kann der Verkauf von Plagiaten angezeigt werden?

Haben Sie den Verdacht, dass Ihnen absichtlich gefälschte Ware verkauft wurde, können Sie Strafanzeige bei der Polizei stellen. Begründet sich dieser Verdacht, so kann dem Vorgehen ein Betrug zugrunde liegen. Insbesondere, wenn der gleiche Artikel wiederholt angeboten wird, sollten Sie aufmerksam werden und den Weg zur Polizei nicht scheuen. Nur so verhindern Sie, dass weitere Käufer zu Schaden kommen.