Das ist eine Strafanzeige
Bei einer Strafanzeige handelt es sich um eine Mitteilung einer Privatperson an die Strafverfolgungsbehörden. Als natürliche Person informieren Sie die Ermittlungsbehörden über einen möglicherweise strafrechtlich relevanten Sachverhalt, dessen Erforschung den zuständigen Behörden obliegt. Die Gründe sind vielfältig: Sie können zum Beispiel Strafanzeige stellen, wenn Sie Opfer von Unfallflucht geworden sind. Auch eine Anzeige wegen Diebstahl ist denkbar.
Was sind die speziellen Charakteristika einer Strafanzeige?
Eine Strafanzeige betrifft immer einen Sachverhalt, den Sie für strafrechtlich relevant halten. Als Erstatter der Anzeige beschreiben Sie den Sachverhalt und gehen dabei möglichst detailliert vor. Grundsätzlich müssen Sie als Anzeigensteller nicht zeitgleich das Opfer sein. Auch als Zeuge ist es möglich, eine Anzeige zu stellen. Haben Sie zum Beispiel bei einem Verkehrsunfall beobachtet wie jemand Unfallflucht begangen hat, können Sie Anzeige erstattet.
Wenn Sie eine Anzeige stellen wollen, können Sie dies bei verschiedenen Stellen tun. Polizei, Staatsanwaltschaft oder Amtsgericht sind zur Aufnahme von Strafanzeigen befugt. Die zuständige Behörde ist dann verpflichtet, den Sachverhalt zu ermitteln. Bei einem Anfangsverdacht müssen die Ermittlungsbehörden umfassende Ermittlungen aufnehmen, um die strafrechtliche Relevanz zu prüfen bzw. alle dafür erforderlichen Informationen ausforschen.
Was ist der Unterschied zwischen einer Strafanzeige und einem Strafantrag?
Bei der Frage nach einer Strafanzeige ist diese trennscharf vom Strafantrag abzugrenzen. Jedermann kann eine Strafanzeige stellen, während der Strafantrag bestimmten Personenkreisen obliegt. Dieser ist nicht bei jedem Delikt des deutschen Strafgesetzbuchs notwendig. Vielmehr hat der Gesetzgeber die Delikte unterschiedlich ausgestaltet.
Bei den sogenannten Antragsdelikten ist ein Strafantrag notwendig. Ohne diesen können die Ermittlungsbehörden nicht mit den Nachforschungen beginnen. Das Erfordernis eines Strafantrags ist dann ein potentielles Verfahrenshindernis. Ohne Strafantrag kein Verfahren – ohne Verfahren kein Urteil.
Strafanzeige stellen – So gehen Sie vor
Eine Strafanzeige stellen ist nichts Alltägliches. Die meisten Menschen stellen gar nicht oder nur einmalig eine Strafanzeige in ihrem Leben. Falls Sie folglich eine Strafanzeige stellen wollen, sollten Sie sich über die Vorgehensweise informieren. Schließlich gibt es unterschiedliche Vorgehensweisen, aus denen Sie die Passende auswählen können.
Wer kann eine Strafanzeige stellen?
Eine Strafanzeige ist für Jedermann möglich. Ganz gleich, ob Sie Opfer, Zeuge oder Unbeteiligter sind, können Sie eine Strafanzeige stellen. Die Polizei ist verpflichtet, Strafanzeigen von Jedermann zu beachten.
Tipp: Im Zweifel rechtlich beraten lassen
Wer eine Strafanzeige stellen will, muss verschiedene Dinge beachten. Falls Sie einen möglichen Sachverhalt wahrgenommen haben, können Sie mit einem Rechtsanwalt Rücksprache halten. Dieser gibt Ihnen professionelle Tipps, wie Sie nun am besten vorgehen.
Wie ist die Erstattung einer Strafanzeige möglich?
Die Erstattung der Strafanzeige ist formlos möglich. Sie können die Strafanzeige folglich sowohl mündlich als auch schriftlich stellen. Sie müssen kein festes Muster einhalten. Allerdings ist dies empfehlenswert, damit Sie alle erforderlichen Angaben bereits beim ersten Mal der zuständigen Behörde übermitteln. Mittlerweile können Sie in verschiedenen Bundesländern die Strafanzeige online stellen. Auf einer eigens eingerichteten Website müssen Sie lediglich ein Formular ausfüllen.
Wo können Sie die Strafanzeige stellen?
Zunächst stellt sich die Frage nach dem richtigen Ort. Eine Strafanzeige können Sie an unterschiedlichen Orten erstatten. Die Polizei, das Gericht und auch die Staatsanwaltschaft sind berechtigt, eine Strafanzeige entgegenzunehmen. Der weitere Ablauf unterscheidet sich je nach Empfänger. Häufig ist die Polizei der erste Ansprechpartner. Schließlich ist diese auch mit den Ermittlungen betraut, während die Staatsanwaltschaft anschließend entscheidet, ob Anklage erhoben oder das Verfahren eingestellt wird.
Allgemeine Informationen zur Strafanzeige
Bei der Strafanzeige steht die Mitteilung eines strafrechtlichen Sachverhalts im Mittelpunkt. Die verschiedenen strafrechtlichen Sachverhalte sind mannigfaltig.
Was ist eine Anzeige gegen Unbekannt?
In unterschiedlichen Fällen kommt eine Strafanzeige gegen Unbekannt in Betracht. Wenn Sie beispielsweise bestohlen oder beraubt wurden, können Sie eine Strafanzeige gegen Unbekannt stellen. Wissen über den Täter ist nicht erforderlich. Vielmehr tut die Polizei dann alles in ihrer Macht Stehende, um den Täter zu ermitteln. Kommt es beispielsweise zu einer Beleidigung in Sozialen Netzwerken, ist der Täter oft anonym. Eine Anzeige kann trotzdem erstattet werden.
Erst wenn keinerlei Ermittlungsansätze zur Verfügung stehen, wird das Ermittlungsverfahren eingestellt. Die Erfolgschancen differieren je nach der Art der Straftat. Grundsätzlich gilt das Credo, desto mehr Informationen Sie bereitstellen, desto höher sind die Chancen, dass die Polizei den Täter findet.
Gibt es eine Frist, um eine Strafanzeige zu stellen?
Fristen, um eine Strafanzeige zu stellen, gibt es nicht. Sie können jederzeit der Polizei von einem Sachverhalt berichten. Allerdings müssen Sie die jeweiligen Verjährungsfristen beachten. Straftaten verjähren im Normalfall, mit Ausnahme des Mordes, nach einer gewissen Zeitspanne.
Anschließend ist eine Verfolgung nicht mehr möglich, sodass Sie zwar eine Strafanzeige stellen können, die Straftat allerdings nicht mehr verfolgt werden kann. Von Vorteil ist es, wenn Sie die Strafanzeige zeitnah stellen, da zumeist die Erinnerung nach einer etwaigen Tat präsenter ist.
Gibt es Kosten oder Gebühren für eine Strafanzeige?
Kosten oder Gebühren gibt es bei der Erstattung einer Anzeige nicht. Damit geht der Staat auf Nummer sicher, dass niemand aus finanziellen Gründen zögert, eine Strafanzeige zu stellen. Aus diesem Grund können Sie heutzutage eine Strafanzeige auch online stellen. Dann müssen Sie noch nicht einmal den Weg zur nächsten Polizeistelle auf sich nehmen. Wer eine Strafanzeige stellen will, muss folglich mit keinerlei Kosten rechnen.
Folgen einer Strafanzeige
Doch was passiert eigentlich nach der Erstattung einer Strafanzeige? Diese soll gut überlegt sein. Wenn Sie eine Strafanzeige stellen, sind Sie zu wahren Angaben verpflichtet. Andernfalls könnten Sie sich selbst strafbar machen. Bezichtigen Sie beispielsweise jemanden des Stalking und dies entspricht nicht der Wahrheit, müssen Sie mit Konsequenzen rechnen und selbst eine Ermittlung befürchten.
Hinweis: Beachten Sie das Legalitätsprinzip
Das Legalitätsprinzip bedeutet, dass die Staatsanwaltschaft anschließend verpflichtet ist, Ermittlungen durchzuführen. Dabei bedient sich die Staatsanwaltschaft bei der Polizei. Diese kümmert sich um die Ermittlung des Sachverhalts.
Erst nachdem alle Informationen zur Verfügung stehen, kann sich die Staatsanwaltschaft entscheiden, ob eine Anklage erhoben werden soll und eine Hauptverhandlung eröffnet wird.
Wie lange dauert die Bearbeitung der Strafanzeige?
Die Länge der Bearbeitung einer Strafanzeige hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. Zum einen sind die Komplexität des Sachverhalts oder die Verfügbarkeit von Polizeibeamten entscheidend für die Bearbeitungsdauer. Eine zeitliche Eingrenzung ist nicht möglich. Im Normalfall vergehen zumindest mehrere Wochen, bis die Strafanzeige bearbeitet wird. Nach der Übermittlung der Strafanzeige zur Staatsanwaltschaft vergeht noch einmal Zeit, bis der zuständige Staatsanwalt eine Entscheidung äußert.
Ablauf nach dem Stellen der Anzeige
Wenn Sie eine Strafanzeige stellen, folgt anschließend ein idealtypischer Ablauf. Im Normalfall suchen Sie eine Polizeistelle auf, um die Strafanzeige zu stellen. Alternativ erstatten Sie die Strafanzeige online. Anschließend kümmert sich die Polizei um die Ermittlung aller relevanten Tatsachen. Dazu werden der Beschuldigte und Zeugen befragt.
Nach der Ermittlung durch die Polizei wird die Anzeige zur Staatsanwaltschaft übermittelt. Diese muss nun entscheiden, wie die weitere Vorgehensweise ist. Das hängt davon ab, ob ein hinreichender Tatverdacht vorliegt.
Ist dies der Fall, erhebt die Staatsanwaltschaft die Klage. Hat sich der Anfangsverdacht nicht bestätigt oder verstärkt, bleibt der Staatsanwaltschaft lediglich übrig, das Verfahren einzustellen.
Können Sie die Strafanzeige zurückziehen?
Im Volksmund existiert die Möglichkeit, eine Strafanzeige zurückzuziehen. Dies ist jedoch nicht möglich. Sie sollten sich zunächst gut überlegen, ob Sie eine Strafanzeige stellen wollen. Nach dem Legalitätsprinzip sind die Behörden anschließend zu Ermittlungen verpflichtet. Wenn Sie folglich eine Strafanzeige stellen, können Sie diese nicht eigenständig aus der Welt schaffen. Vielmehr liegt das Schicksal nun in den Händen der zuständigen Behörden.