Ja, in der Regel übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten bei einem Widerruf. Aber bedenken Sie: Der versicherte Fall ist nicht der Kauf eines Fahrzeuges oder einer Immobilie, sondern der Widerruf bzw. die Ablehnung der Bank.
Zum Zeitpunkt der Anschaffung müssen Sie übrigens nicht versichert gewesen sein, da nicht der Abschluss des Kredits als Schadensfall gilt. Beachten Sie aber bei Abschluss einer neuen Police, dass einige Versicherungen den Widerruf von Krediten ausschließen.