Untätigkeitsklage: Das steckt dahinter
Wenn die Ausländerbehörde bei der Bearbeitung Ihres Einbürgerungsantrages nicht vorankommt, gibt Ihnen die Untätigkeitsklage die Möglichkeit, Druck auszuüben. Nach § 75 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) haben Sie das Recht, die Behörde zu verklagen, wenn diese:
- nicht innerhalb einer angemessenen Frist von drei Monaten reagiert und
- keinen wichtigen Grund für die Verzögerung nennt.
Die Untätigkeitsklage kann die Einbürgerungsbehörde zwingen, Ihre Einbürgerung schneller zu bearbeiten, damit Sie nicht unnötig lange auf Ihren deutschen Pass warten.
Die Drei-Monats-Frist nach Antragstellung
Das Gesetz sieht vor, dass die Einbürgerungsbehörde innerhalb von drei Monaten über Ihren Einbürgerungsantrag entscheiden muss. In der Praxis wird diese Frist jedoch selten eingehalten. Wartezeiten von zwei bis drei Jahren sind inzwischen keine Ausnahme mehr.
Viele Behörden berufen sich auf Überlastung als Ursache für die langen Bearbeitungszeiten. Diese Begründung wird rechtlich jedoch in der Regel nicht als Grund anerkannt. Warum das so ist, erfahren Sie im weiteren Verlauf.
Untätigkeitsklage bei Einbürgerung: Die Voraussetzungen
Möchten Sie Ihren Einbürgerungsprozess mithilfe einer Untätigkeitsklage zu einem Abschluss bringen, ist es wichtig, dass bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Zum einen müssen Sie sicher sein, dass Sie Ihren Antrag vollständig eingereicht haben und Sie einen zweifelsfreien Anspruch auf Einbürgerung haben. Wichtig außerdem:
- die Drei-Monats-Frist ist abgelaufen.
- es besteht kein zureichender Grund für Verzögerungen.
- Sie haben die Behörde schriftlich an Ihren Antrag erinnert.
Auch wenn der letzte Punkt keine Pflicht ist – das Gericht wertet es positiv, wenn Sie der Behörde im Vorfeld die Gelegenheit gegeben haben, Ihren Antrag doch noch zu bearbeiten.
Wichtig: unzureichender Grund
Überlastung oder personelle Engpässe stellen einen unzureichenden Grund dar. Das ist der Tatsache geschuldet, dass derartige Probleme oft hausgemacht sind. Es liegt an der Behörde, derartige Situationen zu beheben. Erfordert Ihre Situation hingegen eine genaue Prüfung, weil Ihre Umstände komplex sind, dann darf sich der Prozess unter Umständen in die Länge ziehen.
Um zu klären, ob in bei Ihrer Einbürgerung eine Untätigkeitsklage sinnvoll ist oder nicht, raten wir zu anwaltlicher Unterstützung. Von einem Anwalt oder einer Anwältin für Ausländerrecht erhalten Sie eine Einschätzung zu Ihren Erfolgsaussichten.
Dringlichkeit: Wann der richtige Zeitpunkt für eine Klage ist
Grundsätzlich spricht nichts gegen eine Untätigkeitsklage, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. In einigen Fällen kann der Zeitfaktor jedoch eine besondere Rolle spielen. Für manche Menschen bedeuten lange Wartezeiten erhebliche Nachteile oder eine besondere Härte, etwa wenn berufliche oder private Auslandsreisen durch die ausstehende Einbürgerung verhindert werden.
Wenn Sie dringend auf Ihre Einbürgerung angewiesen sind, muss die Ausländerbehörde das berücksichtigen. Hierbei ist anwaltliche Unterstützung besonders empfehlenswert – idealerweise bereits vor der Antragstellung. Ein Anwalt für Ausländerrecht sorgt dafür, dass Ihr Antrag vollständig eingereicht wird, und kann schnell reagieren, falls Verzögerungen auftreten.
Aber selbst wenn kein Zeitdruck besteht, kann der Klageweg sinnvoll sein. Insbesondere dann, wenn Sie bereits einige Monate, wenn nicht sogar Jahre auf eine Entscheidung warten.
Einbürgerung: Untätigkeitsklage einreichen
Zuständig für die Untätigkeitsklage ist das Verwaltungsgericht. Dort muss die Klage schriftlich eingereicht werden. Ein Muster gibt es nicht, doch eine Anwältin oder ein Anwalt für Ausländerrecht kennt die nötigen rechtlichen Anforderungen und die richtige Argumentation für eine erfolgreiche Klage.
Entscheiden Sie sich dazu, die Untätigkeitsklage selbst einzureichen, ist eine gründliche Vorbereitung wichtig. Gehen Sie dabei wie folgt vor:
- Vollständigkeit des Antrags prüfen: Stellen Sie sicher, dass Ihr Einbürgerungsantrag vollständig eingereicht wurde.
- Nachweise sammeln: Erstellen Sie eine Kopie Ihres gesamten Einbürgerungsantrags und fügen Sie alle relevanten Unterlagen und Nachweise hinzu.
- Kommunikation dokumentieren: Sammeln Sie den gesamten Schriftwechsel mit der Einbürgerungsbehörde, um den Verlauf nachweisen zu können.
- Fristüberschreitung belegen: Halten Sie fest, dass die Behörde die gesetzliche Bearbeitungszeit überschritten hat.
- Klage begründen: Verfassen Sie ein detailliertes Schreiben an das Verwaltungsgericht, in dem Sie die Gründe für Ihre Untätigkeitsklage zur Einbürgerung darlegen.
Ergebnis einer Untätigkeitsklage: So kann es laufen
Sind alle Voraussetzungen für eine Untätigkeitsklage bei Einbürgerung erfüllt, gibt es zwei mögliche Szenarien für deren Ablauf und Ausgang:
- Beschleunigung des Einbürgerungsverfahrens: Das Verwaltungsgericht setzt der Behörde eine Frist, um über Ihren Antrag zu entscheiden. In den meisten Fällen nutzt die Behörde diese Gelegenheit, um eine Verurteilung zu vermeiden und trifft die nötige Entscheidung rechtzeitig.
- Verurteilung zur Einbürgerung: Verstreicht die vom Gericht gesetzte Frist ohne eine Entscheidung der Behörde, fällt ein Urteil zu Ihren Gunsten. Die Behörde wird verpflichtet, Ihrer Einbürgerung zuzustimmen.
Hinweis: Risiko der Ablehnung
Grundsätzlich ist es möglich, dass eine Klage abgelehnt wird. Das ist insbesondere der Fall, wenn Ihr Einbürgerungsantrag unvollständig oder fehlerhaft eingereicht wurde. Das können Sie vermeiden. Vertrauen Sie bei Ihrer Einbürgerung auf einen Anwalt oder eine Anwältin für Ausländerrecht.
Diese Kosten entstehen bei Untätigkeitsklage
Bei einer Untätigkeitsklage fallen Kosten an. Hat Ihre Einbürgerungsbehörde vor der Klageerhebung grundlos über einen längeren Zeitraum nicht über Ihren Antrag entschieden, trägt sie die Kosten des Verfahrens. Das gilt auch für die Anwaltskosten, falls Sie rechtliche Unterstützung in Anspruch genommen haben. Immerhin hatten Sie die Verzögerung nicht zu verschulden.
Wird Ihre Klage vom Verwaltungsgericht abgelehnt, müssen Sie die Kosten selbst tragen. Dazu zählen die Gerichts- und Anwaltskosten, wie auch die Gebühren für die Bearbeitung Ihres Anliegens.
Die Kosten einer Untätigkeitsklage richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und dem Gerichtskostengesetz. Sie sind abhängig vom Streitwert: Bei einer Untätigkeitsklage zur Einbürgerung beträgt dieser in der Regel circa 10.000 Euro. Daraus ergeben sich folgende Beträge:
- Anwaltskosten: etwa 1.850 Euro
- Gerichtskosten: etwa 798 Euro
Angesichts der Tatsache, dass die Behörde sämtliche Kosten zu tragen, sofern das Gericht Ihnen recht gibt, ist anwaltlicher Rat zu empfehlen. Auch diese Kosten werden Ihnen bei erfolgreichem Ausgang erstattet.
Unser Kanzlei-Team ist bei der Einbürgerung an Ihrer Seite, übernimmt die Kommunikation mit den Behörden und sorgt dafür, dass Sie schneller den deutschen Pass in den Händen halten.
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