Am 1. März 2007 wurde die Umweltplakette in Deutschland eingeführt, die Umweltzonen wurden am 1. Januar 2008 eingerichtet. Seitdem müssen Autofahrer aufpassen: Ohne zugelassene Umweltplakette sind Umweltzonen tabu. Mit welcher Plakette Sie wo unterwegs sein dürfen – darum geht’s in diesem Ratgeber. Wir erklären Ihnen, was sich seit der Einführung bis heute geändert hat und was ein Verstoß gegen die Plakettenpflicht kostet.
Einführung der Umweltplakette: die Hintergründe
Schadstoffe, insbesondere der durch Fahrzeuge ausgestoßene Feinstaub, bergen gesundheitliche Gefahren. Sie dringen tief in die Lunge ein, verursachen Atemwegserkrankungen und schlimmstenfalls Krebs. Vor allem in Städten nahm die Belastung immer mehr zu – was die Politik zum Handeln zwang. Die Lösung: eine Umweltplakette.
Damit wurden echte „Drecksschleudern“ – vornehmlich ältere Dieselfahrzeuge ohne Partikelfilter – aus den Innenstädten schrittweise verbannt. Das bot vielen Fahrzeughaltern Anlass zur Nachrüstung oder zum Kauf eines neuen schadstoffärmeren Fahrzeugs.
Die Einführung der Umweltplakette selbst erfolgte am 1. März 2007. An dem Tag trat die 35. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzes (35. BImSchV) in Kraft. Darin war festgelegt, welche Autos welche Plakette erhielten.
Wichtig: Farben der Umweltplaketten
Es gibt eine rote, gelbe und grüne Umweltplakette. Für deren Zuteilung wurden die Fahrzeuge je nach Partikelausstoß in unterschiedliche Schadstoffgruppen eingeteilt. Per Emissions-Schlüsselnummer lässt sich in den Zulassungspapieren ablesen, welche Plakette zugeteilt wird. Darüber hinaus ist mitunter von einer blauen Umweltplakette die Rede. Dabei handelt es sich bislang jedoch nur um ein Konzept zur Reduzierung von Stickoxiden.
Folgende Schadstoffgruppen werden unterschieden:
Während zu Beginn über viele Jahre Fahrzeuge mit jeder, mindestens aber der gelben und grünen Plakette in die Großstädte durften, ist heute fast ausschließlich die grüne erforderlich. Insgesamt gibt es 35 Umweltzonen.
Umweltplakette als Pflicht: Diese Fahrzeuge brauchen das Siegel
Die Umweltplaketten-Pflicht besteht in der Regel für alle Kraftfahrzeuge, mit denen in eine Umweltzone eingefahren werden soll:
- Pkw – egal, ob Benziner, Diesel, Hybrid oder Elektro,
- Lkw aller Gewichtsklassen,
- Busse, ob Linien- oder Reisebusse,
- Wohnmobile,
- ausländische Fahrzeuge von Touristen oder Pendlern.
Wichtig: Elektrofahrzeuge mit E-Kennzeichen
Eine Umweltplakette an einem E-Auto gehört womöglich bald der Vergangenheit an. Hintergrund ist, dass ein E-Kennzeichen zunehmend als ausreichender Nachweis für die Einfahrtsberechtigung in Städte angesehen wird.
Neben Fahrzeugen, für die eine Umweltplaketten-Pflicht besteht, gibt es auch welche, die von den Regelungen ausgenommen sind. Darunter fallen insbesondere:
- Zweiräder wie Motorräder, Roller, Mopeds,
- Trikes und Quads,
- Oldtimer mit einem H-Kennzeichen oder einer roten 07-Nummer
- land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge wie Traktoren und Zugmaschinen für die Feldarbeit,
- Arbeitsmaschinen,
- Einsatzfahrzeuge
- Fahrzeuge, mit denen schwerbehinderte Personen bzw., die von Schwerbehinderten selbst gefahren werden.
Grundsätzlich ist dabei zu bedenken: Sie benötigen eine Umweltplakette nur, wenn Sie in eine Stadt fahren wollen, die zur Umweltzone erklärt wurde. Sind Sie ausschließlich auf Autobahnen oder auf dem Land unterwegs, ist keine Plakette vonnöten.
Umweltplakette kaufen: So erhalten Sie den Aufkleber
Benötigen Sie eine Feinstaubplakette, stellt sich schnell die Frage: Wo bekomme ich die? Wichtig ist dabei erst einmal zu wissen, dass nur die Zulassungsbehörden sowie technische Überwachungsvereine wie Dekra, GTÜ oder der TÜV eine Umweltplakette ausstellen dürfen. Hinzu kommen Werkstätten, die berechtigt sind, Abgasuntersuchungen (AU) durchzuführen.
Hinweis: Umweltplakette online bestellen
Eine Umweltplakette erhalten Sie auch per Online-Bestellung. Städte bieten diesen Service mitunter auf ihren eigenen Portalen an. Ebenso sind die Aufkleber in den Online-Shops der großen Prüforganisationen erhältlich. Die Plaketten werden maschinell erstellt und per Post zugesandt.
Pro Umweltplakette fallen Kosten zwischen 5 und 20 EUR an. Wie viel Sie berappen müssen, hängt davon ab, wo Sie das Siegel kaufen. Die Zulassungsbehörden sind in der Regel die günstigste Option, wohingegen die Prüforganisationen mit bis zu 20 EUR am meisten verlangen.
Um eine Umweltplakette zu beantragen und zu kaufen, benötigen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil 1, auch als Fahrzeugschein bekannt. Der enthält die Emissions-Schlüsselnummer, die Sie bei der Beantragung angeben müssen.
Wichtig: Plakette erneuern
Die Umweltplakette ist kennzeichengebunden. Dementsprechend muss sie bei einem Halter- oder Kennzeichenwechsel erneuert werden.
Umweltplakette anbringen: Das ist wichtig
Wie eine Umweltplakette anzubringen ist, ist in der 35. BImSchV festgelegt. Zwei Hauptvorgaben sind:
- Sie muss deutlich sichtbar sein.
- Sie darf die Sicht des Fahrers nicht behindern.
Dabei wird die Umweltplakette in der Regel in der unteren Ecke der Frontscheibe auf der Beifahrerseite angebracht. Sofern der Aufkleber nicht hinter der Tönung einer Scheibe verschwindet, ist eine Anbringung auch rechts oben erlaubt.
Wichtig ist, dass die Plakette auf der Innenseite der Windschutzscheibe gut lesbar angebracht wird. Stellen Sie fest, dass die Schrift verblasst, ersetzen Sie den Aufkleber, um ein Bußgeld zu vermeiden.
Fahren ohne Umweltplakette: Diese Strafen drohen
Das Fahren in Umweltzonen ohne Umweltplakette steht unter Strafe. Mit einem Bußgeld in Höhe von rund 100 EUR ist das kein günstiges Vergehen. Auch das Parken in einer Umweltzone ohne Plakette wird so geahndet.
Ist auf der Umweltplakette ein falsches Kennzeichen eingetragen, das nicht mit dem des Wagens übereinstimmt, wird ebenfalls ein Bußgeld fällig. Vermeiden Sie eine Strafe wegen einer falschen bzw. ungültigen Umweltplakette und achten Sie darauf, dass sie stets gut lesbar ist und das korrekte Kennzeichen aufweist.
Quellen: