Der Fahrzeugschein ist ein Dokument, das zahlreiche Nummern und Codes enthält. Als eine Art Personalausweis von Fahrzeugen enthält es nicht nur Angaben zum Halter. Vor allem technische Merkmale sind darin enthalten. Autofahrer sollten den Fahrzeugschein stets bei sich führen. Warum die Bescheinigung so wichtig ist und was die ganzen Zahlen und Kürzel bedeuten, erklären wir Ihnen auf dieser Seite.
Fahrzeugschein: kurze Erklärung
Genau genommen gibt es ihn nicht mehr – den Fahrzeugschein. Bereits 2005 wurde diese Bezeichnung von der Zulassungsbescheinigung Teil I abgelöst. Hinter der Zulassungsbescheinigung Teil II verbirgt sich der Fahrzeugbrief. Hintergrund dieser Maßnahme war, die Dokumente EU-weit zu vereinheitlichen und sie fälschungssicherer zu gestalten. Weil die Bezeichnung Fahrzeugschein sich jedoch hartnäckig hält, verwenden auch wir diesen Begriff als Synonym.
Sinn und Zweck des Fahrzeugscheins ist die Dokumentation der Zulassung eines Fahrzeugs zum Straßenverkehr. Das blassgrüne, gefaltete Kärtchen im DIN-A7-Format enthält auf Spezialpapier gedruckt wichtige technische Daten eines Fahrzeugs. Ebenso gibt es Aufschluss über dessen Halter.
Wichtig: ältere Fahrzeugpapiere
Besitzen Sie ein altes Auto mit entsprechend alten Papieren, sind die nach wie vor gültig. Lediglich im Verlustfall oder beim Ummelden des Fahrzeugs müssen die alten Dokumente durch die neuen Zulassungsbescheinigungen ersetzt werden. Dabei werden Teil I und II nur zusammen ausgestellt.
Wichtig ist das Dokument vor allem bei Verkehrskontrollen. Immerhin gilt es als Zulassungsnachweis und stellt damit eine amtliche Genehmigung dar. Wurden technische Veränderungen an einem Wagen vorgenommen, sind die dort in aller Regel dokumentiert.
Digitaler Fahrzeugschein: Nachweis per App
Seit November 2025 gibt es den digitalen Fahrzeugschein. Dabei handelt es sich um eine elektronische Version des Dokuments, das im Bedarfsfall per App (i-Kfz-App) aufgerufen werden kann. Rechtlich ist die digitale Version dem Papierformat gleichgestellt.
Nutzen weitere Personen Ihr Auto, ist es möglich, den elektronischen Schein weiterzuleiten. Ein Nachteil ist, dass die App nur im Inland nutzbar ist. Außerhalb von Deutschland müssen Sie das Dokument im Original mit sich führen.
Empfehlung: Papiere immer dabei haben
Auch wenn es einen digitalen Fahrzeugschein gibt, empfiehlt es sich, das Original trotzdem bei sich zu führen. Weil das System noch neu ist, ist es vor technischen Macken nicht gefeit.
Zulassungsbescheinigung Teil I und II: der Unterschied
Wie bereist erwähnt, ist der Fahrzeugschein eine Art Personalausweis für ein Fahrzeug. Zum einen lässt es sich mit dem Dokument zweifelsfrei identifizieren. Zum anderen belegt es, dass das dazugehörige Fahrzeug auf der Straße fahren darf. Auch wenn es ebenso persönliche Angaben zum Fahrzeughalter enthält, gibt nur der Fahrzeugbrief Aufschluss über den Eigentümer – dabei muss es sich nicht um die gleiche Person handeln.
Der Fahrzeugbrief bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil II enthält Angaben zum Eigentümer eines Fahrzeugs. Die Person, die dort genannt wird, ist verfügungsberechtigt und kann den Wagen verkaufen. Der im Fahrzeugschein genannte Halter kann das nicht. Die dort angeführte Person ist zwar für den Wagen verantwortlich, kann ihn nutzen und trägt auch alle anfallenden Kosten, bspw. für die Versicherung, verkaufen kann sie ihn aber nur, wenn sie auch als Eigentümer im Fahrzeugschein auftaucht.
Hinweis: Leasing-Banken
Im Fahrzeugbrief tauchen bei geleasten Fahrzeugen Leasing-Banken als Eigentümer auf. Die Institute behalten das Dokument in aller Regel auch, während im Fahrzeugschein die Leasing-Nehmer als Verantwortliche genannt sind.
Fahrzeugschein – wofür eigentlich?
Der Fahrzeugschein enthält wichtige technische Daten über ein Fahrzeug und ermöglicht so eine Kontrolle. Polizeibeamte gleichen die Angaben des Dokuments mit dem Wagen ab und prüfen, ob dieser in der Form für den Straßenverkehr zugelassen ist. Dem technischen Abgleich voran geht dabei in der Regel ein Kennzeichen-Check. Anschließend wird die Fahrgestellnummer bzw. Fahrzeug-Identifizierungsnummer, kurz FIN, geprüft. Oft ist es damit bereits getan.
Gehört Auto-Tuning zu Ihrem Hobby, müssen Sie sich ggf. einen genaueren Check gefallen lassen. Bei Umbauten am Auto prüfen die Beamten kritisch, wie es um die Betriebserlaubnis steht.
Wichtig: Mitführen des Fahrzeugscheins
Sind Sie mit dem Auto unterwegs, müssen Sie den Fahrzeugschein immer im Original dabei haben. Eine Kopie reicht nicht aus. Festgeschrieben ist das in § 13 Ab.s 6 FZV (Fahrzeug-Zulassungsverordnung). Bei einem Verstoß gegen diese Regelung müssen Sie mit einem Verwarnungsgeld rechnen.
Inhalte und Aufbau des Fahrzeugscheins
Beim Fahrzeugschein fällt vor allem eines auf: Er besteht aus zahlreichen Nummerierungen und Buchstaben. Diese Codes gelten in der Regel EU-weit, was der Vereinfachung von Fahrzeugkontrollen dient. Beispielhaft führen wir einige an:
- C.1.1 Name oder Firmenname des Fahrzeughalters
- C.1.2 Vorname
- E FIN
Neben den EU-weit gültigen Angaben finden sich auch nationale Eintragungen. Darunter fallen bspw. unter 9 die Anzahl der Antriebsachsen und unter 14 die Bezeichnung der nationalen Emissionsklasse.
Erklärung: Wo findet sich was auf dem Fahrzeugschein?
Fragen auch Sie sich, was die Ziffern und Buchstaben auf dem Fahrzeugschein bedeuten, bringen wir womöglich Licht ins Dunkel. Wir listen Ihnen wichtige Abgaben auf.
Baujahr: Das Baujahr ist im Fahrzeugschein nicht aufgeführt. Lediglich das Modelljahr ist zu finden – entweder unter der Ziffer 6 oder bei Fahrzeugscheinen, die vor Oktober 2005 gestellt wurden, unter Ziffer 32.
Erstzulassung: Das Datum der Erstzulassung ist im Fahrzeugschein unter B zu finden.
Fahrgestellnummer: Die Fahrzeug-Identifikationsnummer (FIN) taucht im Fahrzeugschein unter E auf. Die 17-stellige Nummer ist einzigartig und wird weltweit nur einmal vergeben. Damit lässt sich ein Auto eindeutig identifizieren.
Hinweis: Fahrgestellnummer
1981 wurde die FIN eingeführt und hat die Fahrgestellnummer abgelöst. Hintergrund war auch hier eine verbesserte Fälschungssicherheit. Als Begrifflichkeit hält sich Fahrgestellnummer ebenso wie Fahrzeugschein.
Hersteller- und Typ-Schlüsselnummer (HSN und TSN): Der Fahrzeugschein verrät anhand der Schlüsselnummern den Hersteller und den Typ sowie Variante und Version eines Fahrzeugs. Dafür stehen HSN und TSN. Zu finden sind die Angaben unter den Ziffern 2.1 und 2.2. Diese Nummern stellen auch gleichzeitig die KBA-Nummer dar. Ältere Fahrzeugscheine weisen die in den Feldern “zu 2” und “zu 3” aus.
Pferdestärken (PS): Die suchen Sie im ersten Teil der Zulassungsbescheinigung vergeblich. Anstelle von PS führt der Fahrzeugschein kW (Kilowatt) an. Die Leistung finden Sie unter P.2. KW lassen sich dabei leicht in PS umwandeln. Multiplizieren Sie dafür nur den kW-Wert mit 1,36.
Leergewicht: Im Fahrzeugschein finden Sie Angaben zum Leergewicht unter G. Je nach Ausstattung kann diese Angabe beim gleichen Fahrzeug variieren. Eine Anhängerkupplung kann bspw. einen Gewichtsunterschied zwischen 70 und 90 Kilogramm bedeuten.
Zulässiges Gesamtgewicht: Dieser Wert gibt das zulässige Maximalgewicht Ihres Fahrzeugs inklusive Zuladung, darunter fallen Insassen, Gepäck, Kraftstoff etc., an. Die Felder F.1 oder F.2 weisen das zulässige Gesamtgewicht im Fahrzeugschein aus.
Hubraum: Ein weiterer wichtiger Wert, um die Leistung eines Wagens zu erfassen, ist der Hubraum. Im Fahrzeugschein finden Sie diese Angabe unter P.1.
Anhängelast: Bei der Anhängelast werden Anhänger mit und ohne Bremse unterschieden. Dabei liegt der Wert bei gebremsten Hängern in der Regel höher. Die Felder O.1 und O.2 weisen die Anhängelast im Fahrzeugschein aus.
Stützlast: Die Stützlast gibt an, wie viel Gewicht auf der Anhängerkupplung lasten darf. Wird der Wert überschritten, wirkt sich das negativ auf die Sicherheit aus. Unter der Ziffer 13 finden Sie die Angabe zur Stützlast im Fahrzeugschein.
Schadstoffklasse bzw. Euro-Norm: Die Schadstoffklasse ist wichtig, wenn es um die Umweltplakette für Ihr Fahrzeug geht. Definiert wird die mittels Euro-Norm zwischen 1 und 6 – 6 ist dabei am saubersten, Euro 0 bedeutet einen hohen Schadstoffausstoß. Die Schadstoffklasse ist im Fahrzeugschein unter der Ziffer 14.1 ausgewiesen.
Farbcode: Der herstellerspezifische Farbcode ist im Fahrzeugschein nicht zu finden. Stattdessen weist das Dokument nur die allgemeine Farbgruppe unter R auf. Benötigen Sie den genauen Farbwert, finden Sie den oft im Motorraum, an der Fahrertür oder im Kofferraum auf einem Typenschild oder Aufkleber.
Reifengröße: Im Fahrzeugschein sind die Reifengrößen unter den Ziffern 15.1 für die Vorderachse und 15.2 für die Hinterachse eingetragen.
Neben den relevantesten Feldern wollen wir Ihnen eine vollständige Auflistung aller in der Zulassungsbescheinigung Teil I angeführten Angaben nicht vorenthalten. Die folgende Liste liefert Ihnen eine komplette Darstellung.
Es gibt Daten, die Sie in der Zulassungsbescheinigung Teil I vergeblich suchen. So können an Ihrem Fahrzeug breitere Reifen erlaubt sein, wobei im Schein nur eine Reifengröße eingetragen ist. Hier hilft Ihnen das sogenannte CoC-Papier (Cerfiticate of Conformity bzw. EG-Übereinstimmungsbescheinigung) weiter. Auch Sonderausstattungen wie Ledersitze, Navi oder Sitzheizung sind nicht im Dokument festgehalten. Ebenso wenig findet sich der Motorcode im Fahrzeugschein.
Fahrzeugschein: Rechte und Pflichten für Autofahrer
Der Fahrzeugschein ist ein wichtiges Dokument, das Autofahrer immer bei sich haben sollten – im Original. Eine Kopie, ob beglaubigt oder nicht, reicht im Falle einer Verkehrskontrolle nicht aus. Können Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I nicht vorlegen, müssen Sie mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 10 EUR rechnen.
Wichtig: Fahrzeugschein im Auto lassen
Es ist nicht ratsam, den Fahrzeugschein im Auto zu lassen. Wird Ihr Wagen gestohlen, kann das zu Problemen mit der Versicherung und zu Verzögerungen bei der Abwicklung führen. Zudem erschwert eine abhanden gekommene Zulassungsbescheinigung Teil I eine Diebstahlmeldung bei der Polizei und eine Abmeldung bei der Zulassungsstelle.
Das Dokument ist nicht nur bei allen Fahrten wichtig – muss Ihr Fahrzeug zum TÜV, müssen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I ebenso vorlegen. Das dient dem Abgleich der FIN und der Ausstellung des Prüfberichts.
Haben Sie das Dokument verloren, ist ein TÜV-Besuch ohne Fahrzeugschein in Ausnahmefällen möglich. Ersatzweise müssen Sie dann jedoch den Fahrzeugbrief vorlegen.
Fahrzeugschein verloren: Was ist zu tun?
Dass ein Fahrzeugschein verloren geht, kommt vor. Die Neubeantragung gestaltet sich dabei unkompliziert. Gehen Sie wie folgt vor:
- Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrer Zulassungsstelle.
- Legen Sie Ihren Personalausweis, den Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) und einen Nachweis über die letzte Hauptuntersuchung (HU) vor.
Wichtig: Fahrzeugbrief nicht zur Hand
Verfügen Sie nicht über den Fahrzeugbrief, weil der z.B. im Besitz einer Leasing-Bank ist, müssen Sie diese bitten, diesen Teil der Zulassungsbescheinigung an die Zulassungsstelle zu schicken. Dafür erheben viele Banken eine Gebühr. Erkundigen Sie sich darüber im Vorfeld.
- Versichern Sie per eidesstattlicher Erklärung den Verlust vom Fahrzeugschein.
Für die gesamte Neubeantragung müssen Sie mit Kosten zwischen 11 und 50 EUR rechnen. Es gibt keine deutschlandweit einheitliche Regelung, die klare Gebühren festlegt.
Haben Sie den Fahrzeugschein verloren, sind aber auf Ihr Auto angewiesen, erklärt es sich von selbst, dass Sie der Verpflichtung, das Dokument mit sich zu führen, nicht nachkommen können. Haben Sie den Verlust der Zulassungsbehörde gemeldet, erhalten Sie in aller Regel umgehend eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I. Ist eine direkte Ausstellung im Ausnahmefall nicht möglich, wird Ihnen ersatzweise eine Verlusterklärung für Ihren Fahrzeugschein ausgehändigt. Die ist in der Regel eine Woche gültig.
Hinweis: Online-Antrag
Haben Sie Ihren Fahrzeugschein verloren, ist es nicht möglich, den online zu beantragen. Das ist vor allem der eidesstattlichen Versicherung geschuldet. Lediglich einen Termin können Sie über das Internet vereinbaren.
Änderungen in der Zulassungsbescheinigung Teil I: Das ist wichtig
Ob Umbauten am Fahrzeug oder Umzug des Fahrzeughalters: Ändert sich etwas am Wagen selbst oder Ihren persönlichen Daten, muss das auf den Fahrzeugschein übertragen werden. Wir stellen unterschiedliche Szenarien dar.
- Wohnortwechsel: Sind Sie umgezogen, müssen Sie im Fahrzeugschein Ihre Adresse ändern lassen. Das können Sie das bei der Zulassungsstelle vornehmen lassen, sobald Sie sich beim Einwohnermeldeamt umgemeldet haben.
- Namensänderung: Haben Sie geheiratet oder sich scheiden lassen, weshalb sich Ihre Personalien geändert haben, können Sie eine Korrektur im Fahrzeugschein vornehmen lassen, sobald Sie neue Ausweispapiere haben. Weil unter Umständen auch Änderungen im Fahrzeugbrief nötig sind, müssen Sie auch den mit zu Ihrem Termin bei der Zulassungsstelle bringen.
- Technische Änderungen am Fahrzeug: Haben Sie Umbauten an Ihrem Fahrzeug vorgenommen, müssen Sie sich um eine entsprechende Eintragung in der Zulassungsbescheinigung Teil I kümmern, sobald diese, falls erforderlich, vom TÜV abgenommen wurden. Ob das nötig ist, steht im Prüfbericht.
Hinweis: Fahrzeugschein neu beantragen
Müssen Sie Ihre Fahrzeugpapiere aufgrund von Änderungen neu beantragen, wird Ihnen das aktuelle Format, ein grünliches Dokument in DIN A7-Faltformat mit Wasserzeichen, ausgestellt. Papiere, die vor 2005 galten, werden ersetzt.