Bußgeldrechner: Alkohol am Steuer
Bußgeldtabelle: Alkohol am Steuer in der Probezeit
| Verstoß | Bußgeld | Punkte in Flensburg | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| Verstoß gegen die 0-Promille-Grenze (A-Verstoß) | 250 € | 1 | - |
| Verstoß gegen die 0,5-Promille-Grenze (A-Verstoß) | |||
| … beim 1. Mal | 500 € | 2 | 1 Monat |
| … beim 2. Mal | 1000 € | 2 | 3 Monate |
| … beim 3. Mal | 1500 € | 2 | 3 Monate |
Video: Alkohol in der Probezeit
Darf man in der Probezeit Alkohol trinken?
Selbst wenn Sie Fahranfänger sind und sich in der Probezeit befinden, ist es Ihnen grundsätzlich erlaubt, Alkohol zu trinken. Nur hinters Steuer dürfen Sie sich dann nicht mehr setzen, denn für Fahrer in der Probezeit gilt eine strikte Null-Promille-Grenze für das Führen von Kraftfahrzeugen. Der reine Alkoholkonsum ist aber nicht verboten, also solange Sie sich von einem nüchternen Fahrer nach Hause bringen lassen oder zu Fuß gehen, handeln Sie nicht gesetzeswidrig.
Denken Sie aber daran: Auch als Fußgänger können Sie sich strafbar machen, wenn Sie sich unter Alkoholeinfluss fragwürdig verhalten – unabhängig davon, ob Sie sich in der Probezeit befinden oder nicht. Unter anderem kommen folgende Tatbestände in Frage:
- Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, z. B. weil Sie auf die Straße torkeln und Fahrzeuge zur Gefahrenbremsung zwingen
- Sachbeschädigung
- Beleidigung
- Hausfriedensbruch
- Belästigung der Allgemeinheit (Ordnungswidrigkeit), z. B. durch Pöbeln oder Wildpinkeln im öffentlichen Raum
Zusammengefasst: Sie dürfen in der Probezeit so viel Alkohol trinken, wie Sie wollen, solange Sie kein Kraftfahrzeug führen oder sich aufgrund des Alkoholkonsums gesetzeswidrig verhalten.
Probezeit: Alkohol auf dem Fahrrad
Für Kraftfahrzeuge gilt in der Probezeit also eine strikte Null-Promille-Grenze. Aber was ist mit anderen Fahrzeugen? Darf man zum Beispiel in der Probezeit mit Alkohol im Blut Fahrrad fahren? Prinzipiell ja. Das komplette Verbot von Alkohol für Fahranfänger bezieht sich wirklich nur auf Kraftfahrzeuge, also z. B. Autos, Motorräder – und übrigens auch E-Scooter.
Aber: Sie müssen sich trotzdem an die gleichen Bestimmungen halten wie erfahrene Führerscheininhaber. Das bedeutet, dass Sie zwar nicht komplett nüchtern sein müssen, um Fahrrad fahren zu dürfen, aber trotzdem gelten für Sie bestimmte Promillegrenzen:
- Ab 0,3 Promille (Relative Fahruntüchtigkeit): Fahren Sie Schlangenlinien, schwanken auf dem Fahrrad oder verursachen einen Unfall, machen Sie sich wegen Trunkenheit im Verkehr strafbar.
- Ab 1,6 Promille (Absolute Fahruntüchtigkeit): Ab diesem Wert liegt immer eine Straftat vor, wenn Sie Fahrrad haben, völlig unabhängig davon, ob Sie noch fehlerfrei fahren können oder nicht.
Und wie steht es mit E-Bikes? Das kommt auf die technische Definition Ihres Rads an. Ein klassisches Pedelec (max. 25 km/h) gilt rechtlich als Fahrrad, weshalb hier die Fahrrad-Regeln (keine Null-Promille-Grenze in der Probezeit) angewendet werden. Reine E-Bikes sowie S-Pedelecs (max. 45 km/h) gelten hingegen als Kraftfahrzeuge. Diese dürfen Sie in der Probezeit nicht unter Alkohol fahren.
Alkohol in der Probezeit über 21
Vielleicht haben Sie schon einmal davon gehört, dass es einen Zusammenhang gibt zwischen der Promillegrenze für Fahranfänger und der für Fahrer unter 21 Jahren. Das stimmt nicht ganz. Vielmehr ist es so, dass für beide Gruppen die gleiche Grenze gilt:
- Für Fahranfänger in der Probezeit: Null Promille
- Für Fahrer unter 21 Jahren: Null Promille
Beide Regeln bestehen unabhängig voneinander. Solange eine der beiden Bedingungen erfüllt ist, dürfen Sie keinen Alkohol im Blut haben, wenn Sie ein Kraftfahrzeug führen wollen. Sind Sie also bereits mindestens 21 Jahre alt, aber eben noch in der Probezeit, besteht für Sie trotzdem die Null-Promille-Grenze. Gleiches gilt, wenn Sie Ihre Probezeit bereits hinter sich haben, aber noch jünger als 21 sind.
In der Probezeit mit Alkohol am Steuer erwischt: Welche Konsequenzen drohen?
Wenn Sie als Fahranfänger gegen die Null-Promille-Grenze verstoßen, müssen Sie mit mindestens 250 Euro Bußgeld und 1 bis 2 Punkten in Flensburg rechnen. Lag Ihr Pegel bei mindestens 0,5 Promille – die Grenze, die auch für Fahrer außerhalb der Probezeit gilt –, kommt außerdem ein Fahrverbot hinzu. Detaillierte Informationen zu diesen Sanktionen können Sie der obigen Tabelle entnehmen.
Werden Sie in der Probezeit mit Alkohol am Steuer erwischt, kommt noch eine weitere Regelung hinzu: Der Verstoß wird als A-Verstoß gewertet – eine Einordnung, die nur für Fahranfänger relevant ist. Begehen Sie einen A-Verstoß, müssen Sie zusätzlich mit Probezeitmaßnahmen rechnen:
- beim 1. A-Verstoß: Verlängerung der Probezeit um weitere 2 Jahre, Teilnahme am Aufbauseminar
- beim 2. A-Verstoß: Verwarnung, Empfehlung zur verkehrspsychologischen Beratung
- beim 3. A-Verstoß: Entziehung der Fahrerlaubnis
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