Heranführung ans Thema: Was sind Smart Glasses und was können sie?

Smart Glasses, wie etwa die Meta-Brille, sind Brillen, die mit elektronischen Bauteilen wie Mikrofonen, Lautsprechern, Kameras und manchmal kleinen Displays ausgestattet sind. Sie verbinden sich meist per Bluetooth mit dem Smartphone und bringen digitale Funktionen direkt in das Blick- und Hörfeld des Trägers.

Mit der besonderen Brille können Träger – je nach Modell – beispielsweise telefonieren, Fotos und Videos aufnehmen sowie KI-Assistenten nutzen. Aufwendigere Modelle blenden Informationen wie Navigationspfeile, eingehende Nachrichten oder Echtzeit-Übersetzungen direkt auf den Brillengläsern ein.

Ist die Nutzung von Smart Glasses generell legal?

Smart Glasses sind im Alltag meist eher unauffällig – sie unterscheiden sich kaum von herkömmlichen Brillen. Viele Menschen machen sich deshalb Sorgen um ihre Privatsphäre. Ist das Tragen einer Meta-Brille überhaupt erlaubt?

Grundsätzlich gilt Folgendes: In Deutschland sind sowohl der Kauf als auch das Tragen von Meta-Brillen legal.

Die wichtigsten Informationen rund um das Nutzen der Meta-Brille im Alltag haben wir in der folgenden Infografik für Sie zusammengefasst:

Grafik: Ist die Meta-Brille erlaubt?

 

Inwiefern ist in der Öffentlichkeit das Filmen mit einer Meta-Brille erlaubt?

Mit Smart Glasses können Träger einfach Bild- und Tonaufnahmen von ihrer Umgebung machen. Währenddessen leuchten LEDs an der Brille, die auf die laufende Aufnahme hinweisen sollen. Vor diesem Hintergrund stellt sich jedoch häufig die Frage, inwiefern das Filmen mit Smart Glasses erlaubt ist.

Für Aufnahmen – egal, ob mit Smartphone, Kamera oder Smart Glasses – gilt grundsätzlich Folgendes:

  • Andere Menschen dürfen ohne ihre Zustimmung nicht gezielt gefilmt werden, sofern sie auf der Aufnahme klar erkennbar sind.
  • Das unbefugte Aufnehmen des gesprochenen Wortes anderer Personen ohne deren Wissen ist eine Straftat gemäß § 201 des Strafgesetzbuches (StGB).
  • Eine Veröffentlichung von Aufnahmen ist in der Regel nur dann erlaubt, wenn alle Personen, die darin zu sehen und zu hören sind, zugestimmt haben. Ausnahmen gelten jedoch nach § 23 des Kunsturhebergesetzes (KunstUrhG) unter anderem, wenn Personen als bloßes Beiwerk neben einer Landschaft bzw. Örtlichkeit zu erkennen sind.
  • Aufnahmen von hilflosen Personen, wie etwa Unfallopfern, sind streng verboten.
  • Bildaufnahmen von Personen in der eigenen Wohnung oder einem anderen geschützten Raum, wie etwa einer Umkleidekabine, sind strafbar.
Bei Straftaten, die mit der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen zusammenhängen, kann eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren drohen.

Heimlich mit der Meta-Brille filmen: Gilt das Recht am eigenen Bild?

Ist das heimliche Filmen mit einer Meta-Brille erlaubt? Kritiker bemängeln, dass die an der Brille angebrachten LEDs zu klein und zu wenig auffällig sind. Vor allem im Sonnenlicht sind sie häufig kaum zu erkennen. Es gibt sogar Anleitungen dazu, wie diese abgeklebt werden können.

Aus diesen Gründen besteht das Risiko, heimlich mit Smart Glasses gefilmt zu werden. Grundsätzlich gilt in Deutschland das Recht am eigenen Bild. Seit Inkrafttreten der DSGVO (Art. 6 DSGVO) gilt auch: Das bloße Anfertigen und Speichern einer Bild- oder Videoaufnahme von identifizierbaren Personen stellt bereits eine Datenverarbeitung dar. Ohne ausdrückliche Einwilligung oder ein überwiegendes berechtigtes Interesse ist bereits das Erstellen der Aufnahme und nicht erst das spätere Veröffentlichen rechtswidrig.

Wer unbemerkt gefilmt wurde und die Aufnahmen im Internet findet, sollte schnell tätig werden. Zunächst sollten Betroffene eindeutige Beweise sichern. Im Anschluss ist die Plattform, auf der das Material veröffentlicht wurde, der richtige Ansprechpartner. Betroffene sollten die Löschung der Inhalte dort beantragen.

Danach kann eine anwaltliche Beratung hilfreich sein. Experten haben die Möglichkeit zu überprüfen, ob der Betroffene zivilrechtlich gegen die Person, die heimlich gefilmt hat, vorgehen kann.

Unternehmen haben die Möglichkeit, in ihrer Hausordnung ein Verbot von Meta-Brillen und anderen Smart Glasses festzuschreiben.

Können Smart Glasses verboten werden?

Die deutsche Gesetzgebung hinkt der technischen Entwicklung aktuell noch hinterher. Grundsätzlich sind Kameras verboten, die als Alltagsgegenstände getarnt sind. Dazu könnten nach Meinung von einigen Experten auch Smart Glasses gehören, weil die Aufnahme-LEDs häufig schwer zu erkennen seien. Würde dies gesetzlich so anerkannt, wäre die Meta-Brille nicht mehr erlaubt.

Zusätzlich gibt es weitere Bedenken in puncto Smart Glasses und Datenschutz: Bei der Nutzung von KI beim Tragen der Brille können Bilder von anderen Personen weitergegeben und für das KI-Training genutzt werden. Das stellt laut Angaben des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit einen Datenschutzverstoß dar.

Wir sehen: Das Tragen einer Meta-Brille ist zwar erlaubt, viele Punkte, gerade in Bezug auf Aufnahmen von anderen Personen, befinden sich jedoch in einer rechtlichen Grauzone. Aus diesem Grund sind Anpassungen von Gesetzen sowie strengere Vorgaben an die Hersteller wünschenswert.

Bildnachweise: KI-generiert (Gemini) (Vorschaubild), KI-generiert (Gemini)