Eine Kündigung ist in der Regel nie erfreulich. In dieser schwierigen Situation müssen Arbeitnehmer jedoch oft auch schnell handeln, wenn sie sich gegen die Entlassung wehren wollen. Ein Mittel dabei ist die Kündigungsschutzklage. Das deutsche Arbeitsrecht setzt dafür ein sehr enges Zeitfenster. Erfahren Sie hier, wie Sie für die Kündigungsschutzklage die Frist korrekt berechnen, wie Sie die Klage einreichen und was Sie tun können, wenn Sie einen Termin verpasst haben.
Welche Frist gilt für bzw. bei der Kündigungsschutzklage
Mit einer Kündigungsschutzklage wehren Sie Arbeitnehmer gegen eine Kündigung durch den Arbeitgeber. Die Klage wird beim Arbeitsgericht eingereicht und hat zum Ziel, die Kündigung als rechtlich unwirksam zu bewerten. Erkennt das Gericht die Klage an, besteht das Arbeitsverhältnis unverändert fort. Bis es zu einer Entscheidung kommt, müssen Arbeitnehmer allerdings einiges beachten. Im Rahmen der Kündigungsschutzklage ist eine Frist in Deutschland einzuhalten, die für den Verlauf des gesamten Verfahrens von Bedeutung ist.
Nach dem Eingang des Kündigungsschreibens beginnt die Frist der Kündigungsschutzklage zu laufen. Doch wie lange haben Arbeitnehmer dann Zeit für die Einreichung? Wie lange ist die Frist für eine solche Kündigungsschutzklage? Die rechtliche Grundlage bildet das Kündigungsschutzgesetz (KSchG).
Für die Kündigungsschutzklage ist die Frist in Paragraph 4 KSchG genau definiert:
„Will ein Arbeitnehmer geltend machen, dass eine Kündigung sozial ungerechtfertigt oder aus anderen Gründen rechtsunwirksam ist, so muss er innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Klage beim Arbeitsgericht auf Feststellung erheben, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst ist.“
Eine Kündigungsschutzklage muss gemäß KSchG also immer innerhalb von drei Wochen nach Erhalt des Kündigungsschreibens eingereicht werden. Der Eingang beim Arbeitsgericht ist für die Fristwahrung ausschlaggebend. Daher sollten sowohl Arbeitnehmer als auch Anwälte, wenn beauftragt, darauf achten, dass sie für die Kündigungsschutzklage die Frist genau berechnen.
Zudem sollten Betroffen beachten, dass sich die Frist für die Kündigungsschutzklage durch eine fristlose Kündigung nicht ändert. In diesem Zusammenhang gibt es keine unterschiedlichen Bestimmungen für ordentliche oder außerordentliche Kündigungen.
Wichtig zu wissen: Als Thema spielt bei der Kündigungsschutzklage die Frist auch für Arbeitgeber eine Rolle. Lassen Arbeitnehmer die Frist verstreichen, wird die Kündigung in der Regel dann als wirksam angesehen, und dass auch dann, wenn sie an sich fehlerhaft ist.
Fristberechnung bei der Kündigungsschutzklage: Das gilt
Und wann beginnt für die Kündigungsschutzklage die Frist nun genau? Um für die Frist der Kündigungsschutzklage eine Berechnung zu erstellen, ist der Tag der Zustellung des Kündigungsschreibens wichtig.
Wichtig ist, dass die Zustellung offiziell bestätigt wird. Dies kann wie folgt geschehen:
- Persönliche Übergabe: Das Schreiben wird direkt im Betrieb ausgehändigt. Die Frist genau an diesem Tag.
- Zustellung per Einwurf/Einschreiben/Kurier: Ist der Zugang durch Unterschriften oder Zustellnachweise bestätigt, beginnt die Frist mit dem vermerkten Datum.
Achtung: Es gibt zwei Ausnahmen von den Bestimmung zur Kündigungsschutzklage bezüglich der Frist. Wurde die Kündigung mündlich ausgesprochen, ist eine Klageeinreichung auch nach den drei Wochen möglich. Lassen Sie sich hier jedoch am besten immer von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten. Unsere Anwälte unterstützen Sie dabei, die Klage korrekt einzureichen.
Die zweite Ausnahme bildet der Umstand, wenn eine Behörde der Entlassung zustimmen muss. Die dreiwöchige Frist beginnt erst mit der Zustellung der behördlichen Entscheidung und nicht mit dem Kündigungsschreiben.
3-Wochen-Frist bei der Kündigungsschutzklage: Beispiele einer Berechnung
Was gilt am Wochenende und an Feiertagen?
Fällt das rechnerische Ende der Frist auf ein Wochenende oder einen gesetzlichen Feiertag, gelten bestimmte Regelungen. Fällt für die Kündigungsschutzklage die Frist auf einen Feiertag, läuft sie erst am darauffolgenden Werktag ab. Gleiches gilt, wenn das Fristende auf einen Samstag fällt. Hier gilt der nächste Montag dann als Stichtag.
Kündigungsschutzklage wenn Frist verpasst wird: Was können Sie tun?
Haben Sie die Kündigungsschutzklage die Frist versäumt, gilt die Kündigung, wie bereits erwähnt als wirksam. Allerdings kann unter besonderen Umständen eine Ausnahmeregelungen greifen. Dies ist in § 5 KSchG festgehalten.
Laut diesen Bestimmungen kann bei einer Kündigungsschutzklage, wenn die Frist versäumt wurde, eine Wiedereinsetzung erfolgen. Allerdings nur dann, wenn die Gründe für das Verpassen nicht beim klagenden Arbeitnehmer liegen bzw. dieser die Gründe nicht verschuldet hat.
Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn:
- eine schwere Erkrankung Betroffene handlungsunfähig macht
- eine längere, angekündigte Ortsabwesenheit vorlag, als das Kündigungsschreiben zugestellt wurde (z. B. Jahresurlaub im Ausland, Pflege von Familienangehörigen an anderen Orten)
Entfällt der Hindernis durch eine Rückkehr oder Genesung, haben Arbeitnehmer dann zwei Wochen Zeit, den Antrag auf Wiedereinsetzung einzureichen und die Kündigungsschutzklage nachzuholen.
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