Bußgeldrechner: Geschwindigkeitsüberschreitungen

Bußgeldtabelle: Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts für Pkw

Geschwindigkeitsüberschreitung BußgeldPunkte in FlensburgFahrverbot
… bis 10 km/h20 €--
… 11 - 15 km/h40 €--
… 16 - 20 km/h60 €--
… 21 - 25 km/h100 €1-
… 26 - 30 km/h150 €1(1 Monat)*
… 31 - 40 km/h200 €1(1 Monat)*
… 41 - 50 km/h320 €21 Monat
… 51 - 60 km/h480 €21 Monat
… 61 - 70 km/h600 €22 Monate
... über 70 km/h700 €23 Monate
* Ein Fahrverbot gilt nur für Wiederholungstäter (zweimal innerhalb eines Jahres mehr als 26 km/h zu schnell gefahren).

Bußgeldtabelle: Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts für Pkw

Geschwindigkeitsüberschreitung BußgeldPunkte in FlensburgFahrverbot
… bis 10 km/h30 €--
… 11 - 15 km/h50 €--
… 16 - 20 km/h70 €--
… 21 - 25 km/h115 €1-
… 26 - 30 km/h180 €1(1 Monat)*
… 31 - 40 km/h260 €11 Monat
… 41 - 50 km/h400 €21 Monat
… 51 - 60 km/h560 €21 Monat
… 61 - 70 km/h700 €22 Monate
... über 70 km/h800 €23 Monate
* Ein Fahrverbot gilt nur für Wiederholungstäter (zweimal innerhalb eines Jahres mehr als 26 km/h zu schnell gefahren).

Wir wehren unberechtigte Bußgeldbescheide ab.

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Kraftfahrstraße: Welche Geschwindigkeit gilt innerorts?

Kraftfahrstraßen können sehr unterschiedlich beschaffen sein und sowohl innerorts als auch außerorts vorkommen. Dies ist wichtig zu wissen, denn die erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf einer Kraftfahrstraße ist von ihrer Lage und ihren baulichen Merkmalen abhängig.

Innerorts gelten auf einer Kraftfahrstraße bezüglich der Geschwindigkeit die gleichen Regeln wie auf anderen Straßen: Sie dürfen maximal 50 km/h schnell fahren, egal ob Sie mit einem Pkw, Motorrad oder Lkw unterwegs sind. Fahren Sie auf einer städtischen Kraftfahrstraße mit überhöhter Geschwindigkeit, wird dies als normale Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts gewertet.

Die allgemeine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h gilt selbstverständlich nur, solange kein Verkehrszeichen vorhanden ist, das ein geringeres Tempolimit vorschreibt.

Außerorts: Geschwindigkeit auf autobahnähnlicher Kraftstraße

Befindet sich die Kraftfahrstraße außerhalb einer geschlossenen Ortschaft, kommt es darauf an, ob die Fahrspuren für die verschiedenen Fahrtrichtungen voneinander getrennt sind oder nicht. Befindet sich zwischen ihnen z. B. ein Grünstreifen, eine Trennwand oder eine Schutzplanke, gilt die Kraftfahrstraße als autobahnähnlich. Das ist auch der Fall, wenn mindestens zwei markierte Fahrstreifen pro Richtung vorhanden sind. Hier reicht eine einfache durchgezogene Mittellinie, damit die Kraftfahrstraße die nötige Ähnlichkeit zur Autobahn aufweist.

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, ist auf der Kraftfahrstraße die gleiche Geschwindigkeit erlaubt wie auf einer Autobahn:

  • für Pkw ohne Anhänger: kein Tempolimit
  • für Motorräder: kein Tempolimit
  • für Pkw mit Anhänger: max. 80 km/h oder mit entsprechender Genehmigung max. 100 km/h
  • für Lkw: max. 80 km/h

Natürlich gilt auch hier: Diese allgemeinen Geschwindigkeitsregeln finden keine Anwendung, wenn Schilder vorhanden sind, die etwas anderes vorgeben. Das ist auf Kraftfahrstraßen tatsächlich recht häufig der Fall. Anders als Autobahnen können Kraftfahrstraßen nämlich Kreuzungen und Linksabbiegerspuren aufweisen. Auch schmiegen sie sich meist enger an das Gelände und haben deshalb engere Kurven als viele Autobahnen. Und zu guter Letzt sind die einzelnen Fahrspuren oft ein wenig schmaler und bei vielen Kraftfahrstraßen fehlt der Standstreifen. Alle diese Gegebenheiten können eine langsamere Geschwindigkeit erfordern, daher sind Temposchilder auf der Kraftfahrstraße keine Seltenheit.

Gut zu wissen: Auf einer autobahnähnlichen Kraftfahrstraße gilt eine Geschwindigkeit von 130 km/h als Richtgeschwindigkeit (wie auf der Autobahn). Sie sind nicht verpflichtet, diese einzuhalten (es sei denn, ein Schild ordnet dies an), aber es wird empfohlen. Kommt es zu einem Unfall, kann Ihnen bei einer deutlichen Überschreitung der Richtgeschwindigkeit eine Mitschuld zugesprochen werden.

Wir wehren unberechtigte Bußgeldbescheide ab.

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Außerorts: Geschwindigkeit auf landstraßenähnlicher Kraftstraße

Es gibt auch Kraftfahrstraßen, die keine baulichen Trennungen zwischen den Fahrspuren aufweisen und auch nur einen Fahrstreifen pro Richtung haben. Sie sind also genauso beschaffen wie eine normale Landstraße. Auf diesen Kraftfahrstraßen gelten die allgemeinen Geschwindigkeitsregelungen für Außerortsstraßen:

  • für Pkw ohne Anhänger: max. 100 km/h
  • für Motorräder: max. 100 km/h
  • für Pkw mit Anhänger: max. 80 km/h oder mit entsprechender Genehmigung max. 100 km/h
  • für Lkw: max. 80 km/h

Wenn Sie auf einer Kraftfahrstraße die erlaubte Geschwindigkeit überschreiten, spielt es übrigens keine Rolle, ob sie einer Autobahn oder einer Landstraße ähnelt. In beiden Fällen liegt eine Geschwindigkeitsüberschreitung außerhalb geschlossener Ortschaften vor.

Gibt es eine Mindestgeschwindigkeit auf der Kraftfahrtstraße?

Kraftfahrstraßen dürfen nur mit Fahrzeugen befahren werden, die bauartbedingt mindestens 60 km/h schaffen. Das heißt aber nicht, dass Sie diese Geschwindigkeit auf der Kraftfahrstraße auch fahren müssen. Es gibt keine vorgeschriebene Mindestgeschwindigkeit, daher können Sie in der Theorie auf der Kraftfahrstraße so langsam fahren, wie Sie möchten. Schleichen Sie allerdings ohne triftigen Grund im Straßenverkehr dahin und behindern dadurch den Verkehrsfluss, kann Ihnen das ein Bußgeld einbringen.

Wenn auf der Kraftfahrstraße 100 km/h erlaubt sind und Sie vor einer engen Kurve auf 80 oder gar 70 km/h runtergehen, ist das angemessen, schließlich hatten Sie einen guten Grund, die Geschwindigkeit zu verringern. Behalten Sie dieses Tempo aber auch auf gerader Strecke bei und bremsen grundlos die anderen Verkehrsteilnehmer aus, handeln Sie ordnungswidrig.

Wir wehren unberechtigte Bußgeldbescheide ab

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Bildnachweise: depositphotos.com © Jaroslav_Pachy_Sr (Vorschaubild)