Wann bekommt man eine Haftbefehlt wegen Schulden?

Kein Mensch kommt allein wegen seiner Schulden ins Gefängnis, nur weil er nicht bezahlen kann oder um ihn zum Bezahlen zu zwingen. Schulden sind eine zivilrechtliche Angelegenheit: Wenn der Gläubiger seine Forderungen durchsetzen möchte, muss er einen Vollstreckungstitel erwirken und Zwangsvollstreckungsmaßnahmen veranlassen. Dafür wendet der sich an den Gerichtsvollzieher oder das Vollstreckungsgericht. Aber er kann nicht dafür sorgen, dass Sie wegen Ihrer unbezahlten Schulden inhaftiert wird.

Der Gläubiger kann aber tatsächlich einen Haftbefehl und sogar Ihre Verhaftung beantragen, wenn Sie die Abgabe der Vermögenauskunft verweigern oder dem Termin zur Auskunftsabgabe unentschuldigt fernbleiben. Allerdings sind für diesen „Haftbefehl wegen Schulden“ weder die Staatsanwaltschaft noch das Strafgericht zuständig, sondern der Gerichtsvollzieher.

Der Haftbefehl und die ggf. folgende Inhaftierung sind keine strafrechtlichen Folgen Ihrer Schulden. Vielmehr ist es eine zivilrechtliche Erzwingungshaft, um Sie zur Abgabe der Vermögenauskunft zu zwingen.

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Was passiert bei einem Haftbefehl wegen Schulden?

Normalerweise vollstreckt der Gerichtsvollzieher den Haftbefehl. Das läuft in der Regel wie folgt ab:

  1. Der Gläubiger besitzt einen Vollstreckungstitel, beispielsweise einen Vollstreckungsbescheid. Damit erteilt er einen Vollstreckungsauftrag an den Gerichtsvollzieher. Er beauftragt ihn ausdrücklich, die Vermögensauskunft abzunehmen und für den Fall der Weigerung des Schuldners einen Haftbefehl zu erlassen.
  2. Der Gerichtsvollzieher setzt einen Termin für die Abgabe der Vermögensauskunft fest und fordert Sie auf, diesen Termin wahrzunehmen.
  3. Erscheinen Sie nicht zum Termin oder verweigern die Auskunft, beantragt der Gerichtsvollzieher den Haftbefehl beim Gericht.
  4. Der Haftbefehl wird Ihnen zugestellt. Der Gerichtsvollzieher setzt Ihnen eine letzte Frist.
  5. Ignorieren Sie die Aufforderung erneut, werden Sie festgenommen und inhaftiert.

Haftbefehl erlassen wegen Schulden: Was kann ich tun?

Bei einem drohenden Haftbefehl ist schnelles Handeln besonders wichtig. Kontaktieren Sie zuerst umgehend den Gerichtsvollzieher, um die Vermögensauskunft nachträglich abzugeben oder um die Schulden zu begleichen.

Wenden Sie außerdem an eine Schuldnerberatung oder einen Anwalt. Denn mit professioneller Unterstützung ist es einfacher, die Situation zu entschärfen und:

  • mit dem Gerichtsvollzieher zu kommunizieren,
  • mit dem Gläubiger über eine außergerichtliche Einigung zu verhandeln, um den Haftbefehl wegen Schulden mit einer Ratenzahlung aus der Welt zu schaffen oder
  • bei besonderen Gründen wie eine persönliche Notlage oder Krankheit die Aussetzung des Haftbefehls zu beantragen.

Kann ich bei einem Haftbefehl wegen Schulden trotzdem verreisen und fliegen? Bei einem zivilrechtlichen Haftbefehl zur Erzwingung der Vermögensauskunft droht Ihnen weder die Festnahme bei einer Polizeikontrolle oder am Flughafen noch werden Sie zur Fahndung ausgeschrieben.

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Wegen Schulden ins Gefängnis, wenn sich der Schuldner strafbar gemacht hat

In folgenden Situationen laufen Schuldner Gefahr, sich strafbar zu machen und zu einer Geld- oder Freiheitsstrafe verurteilt zu werden:

  • Falsche Versicherung an Eides statt: Sie geben zwar Ihre Vermögensauskunft ab, machen dabei aber falsche oder unvollständige Angaben, indem Sie z. B. ein Konto verschweigen oder eine Erbschaft.
  • Eingehungsbetrug: Sie kaufen etwas auf Rechnung oder Raten, obwohl Sie genau wissen, dass Sie den Preis gar nicht bezahlen können.
  • Kreditbetrug: Sie geben bei der Bank ein zu hohes Gehalt an oder fälschen Gehaltsabrechnungen, damit die Bank Ihnen einen Kredit gewährt.
  • Verletzung der Unterhaltspflicht: Sie bezahlen absichtlich keinen Unterhalt, obwohl Sie gesetzlich dazu verpflichtet sind.
  • Steuerhinterziehung: Sie reichen eine falsche Steuererklärung ein, verschweigen Einkünfte oder Informationen mit dem Ziel, weniger Steuern zahlen zu müssen.

In all diesen Fällen wird zwar kein Haftbefehl wegen Ihrer Schulden erlassen, aber Sie machen sich strafbar und müssen im Fall Ihrer Verurteilung auch mit einer Freiheitsstrafe rechnen. In den meisten, weniger schwerwiegenden Fällen dürfen das Gericht allerdings eine Geldstrafe verhängen.

Kann man Schulden im Gefängnis absitzen?

Verurteilt Sie ein Gericht Sie wegen einer Straftat zu einer Geldstrafe und Sie bezahlen diese nicht, droht Ihnen eine Ersatzfreiheitsstrafe. Salopp ausgedrückt, müssen Sie diese Schulden im Knast absitzen. Ein Tagessatz entspricht dabei einem halben Tag Ersatzfreiheitsstrafe bzw. für zwei Tagessätze müssen Sie einen Tag ins Gefängnis.

Herkömmliche – privatrechtliche – Schulden oder auch Steuerschulden können Sie hingegen nicht im Gefängnis absitzen.

Im Video: Folgen von Schulden

Welche Folgen Schulden haben können, zeigt dieses Video.
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Bildnachweise: KI-generiert: Google Gemini (Vorschaubild)