Wann eine Fiktionsbescheinigung erforderlich ist
In bestimmten Situationen benötigen Ausländerinnen und Ausländer eine Fiktionsbescheinigung, um ihren Aufenthalt rechtlich zu bestätigen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn:
- die Ausländerbehörde noch nicht über einen Antrag entscheiden kann, weil Unterlagen fehlen,
- ein neuer elektronischer Aufenthaltstitel nicht rechtzeitig ausgestellt werden kann,
- ein laufendes Strafverfahren die Bearbeitung eines Antrags verzögert.
Eine Fiktionsbescheinigung erhalten Sie nur, wenn Ihr Aufenthalt in Deutschland bereits rechtmäßig ist. Das bedeutet, dass Sie entweder über einen gültigen Aufenthaltstitel verfügen oder sich zwar rechtmäßig in Deutschland aufhalten, Sie Ihren Aufenthaltstitel aber erst nach Einreise beantragen.
Wichtig: Schengen-Visum
Besitzen Sie ein Schengen-Visum der Kategorie C für kurzfristige Aufenthalte, ist die Ausstellung einer Fiktionsbescheinigung nicht möglich.
Eine weitere Voraussetzung ist, dass Sie bereits einen Antrag auf Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels gestellt haben. Ohne Antragstellung wird keine Fiktionsbescheinigung ausgehändigt. Je nach Situation gibt es unterschiedliche Arten der Fiktionsbescheinigung, die sich aus dem Aufenthaltsgesetz ergeben. Im Folgenden gegen wir darauf ein.
Fortgeltungsfiktion (§ 81 Abs. 4 Satz 1 AufenthG)
Haben Sie bereits einen Aufenthaltstitel und möchten diesen verlängern oder einen anderen beantragen, bleibt Ihr bisheriger Aufenthaltstitel mit der Fiktionsbescheinigung gültig, bis die Ausländerbehörde eine Entscheidung trifft.
Erlaubnisfiktion (§ 81 Abs. 3 Satz 1 AufenthG)
Reisen Sie rechtmäßig nach Deutschland ein und beantragen einen Aufenthaltstitel, erlaubt Ihnen diese Erlaubnisfiktion, bis zur Entscheidung der Behörde im Land zu bleiben.
Duldungsfiktion (§ 81 Abs. 3 Satz 2 AufenthG)
Befindet sich Ihr Antrag auf einen Aufenthaltstitel in der Prüfung, wird mit dieser Fiktionsbescheinigung eine Abschiebung vorübergehend ausgesetzt. Sie entspricht einer Duldung und ist in der Regel mit erheblichen Einschränkungen verbunden.
Fiktionsbescheinigung beantragen: Voraussetzungen, Ablauf und Kosten
Um eine Fiktionsbescheinigung zu erhalten, müssen Sie einen Antrag bei der zuständigen Ausländerbehörde stellen. Dafür sind bestimmte Unterlagen erforderlich:
- Antragsformular für eine Aufenthaltserlaubnis,
- gültiger Reisepass oder Passersatz,
- Nachweis über Aufenthaltstitel, beispielsweise der elektronische Aufenthaltstitel (eAT),
- Meldebescheinigung oder Nachweis über den Hauptwohnsitz.
Hinweis: Antragstellung online oder vor Ort
Nicht jede Ausländerbehörde bietet die Möglichkeit, einen Aufenthaltstitel nebst Fiktionsbescheinigung online zu beantragen. Informieren Sie sich frühzeitig, ob eine persönliche Vorsprache erforderlich ist.
Nach Einreichung der erforderlichen Dokumente prüft die Behörde Ihren Antrag. In den meisten Fällen wird die Fiktionsbescheinigung direkt ausgestellt.
Kosten, Gültigkeit und Verlängerung einer Fiktionsbescheinigung
Die Fiktionsbescheinigung ist immer befristet. Ihre Gültigkeit beträgt in der Regel drei bis sechs Monate. Dabei gilt aber auch: Trifft die Ausländerbehörde innerhalb dieser Zeit eine Entscheidung über Ihren Antrag, verliert die Bescheinigung automatisch ihre Gültigkeit. Wurde über Ihren Antrag bis zum Ablauf der Fiktionsbescheinigung noch nicht entschieden, müssen Sie eine Verlängerung beantragen. Wenden Sie sich dazu rechtzeitig an Ihre Ausländerbehörde.
Laut § 47 Aufenthaltsverordnung (AufenthV) fallen folgende Gebühren für die Ausstellung einer Fiktionsbescheinigung an: 13 Euro für Volljährige und 6,50 Euro für Minderjährige.
Bescheinigung abgelaufen: Was ist zu tun?
Ist Ihre Fiktionsbescheinigung nicht mehr gültig, dürfen Sie sich trotzdem weiterhin in Deutschland aufhalten. Ihr Aufenthalt bleibt erlaubt, solange Ihr Antrag noch bearbeitet wird. Dennoch sollten Sie das Dokument schnellstmöglich verlängern lassen, um Probleme bei Kontrollen zu vermeiden.
Wichtig: Arbeitserlaubnis
Auch wenn die Fiktionsbescheinigung abgelaufen ist, bleibt Ihre Arbeitserlaubnis bestehen, sofern Ihr bisheriger Aufenthaltstitel die Erwerbstätigkeit erlaubt hat. Sie können Ihrer Beschäftigung also weiterhin nachgehen.
Fiktionsbescheinigung: Das sind Ihre Rechte
Eine Fiktionsbescheinigung ersetzt keinen Aufenthaltstitel, sondern bestätigt lediglich ein Aufenthaltsrecht. Abhängig von der Art der Bescheinigung gibt es Einschränkungen. Besonders wichtig sind die Regelungen zu folgenden Themen:
Reisen mit einer Fiktionsbescheinigung
Ob Sie mit einer Fiktionsbescheinigung ins Ausland reisen dürfen, hängt von der Art Ihrer Bescheinigung ab:
- Fortgeltungsfiktion (§ 81 Abs. 4 AufenthG): Reisen sind in der Regel erlaubt, da die Bescheinigung den bisherigen Aufenthaltstitel verlängert. Voraussetzung ist ein gültiger Reisepass oder Passersatz.
- Erlaubnisfiktion oder Duldungsfiktion (§ 81 Abs. 3 AufenthG): Reisen ins Ausland sind nicht gestattet. Eine Wiedereinreise nach Deutschland ist nicht möglich.
Hinweis: Reisen innerhalb der EU und des Schengen-Raums
Mit einer Fortgeltungsfiktion dürfen Sie in der Regel in andere Schengen-Staaten reisen. Dazu gehören neben den EU-Staaten auch Norwegen, die Schweiz, Island und Liechtenstein. Bei Reisen außerhalb der EU sollten Sie sich vorab bei der Ausländerbehörde informieren, ob eine problemlose Wiedereinreise möglich ist.
Arbeiten mit einer Bescheinigung
Ob Sie während der Gültigkeit der Fiktionsbescheinigung arbeiten dürfen, hängt ebenfalls von deren Art ab:
- Fortgeltungsfiktion: Ihre Arbeitserlaubnis bleibt bestehen, wenn Ihr vorheriger Aufenthaltstitel eine Erwerbstätigkeit erlaubt hat.
- Erlaubnis- oder Duldungsfiktion: Eine Arbeitserlaubnis ist nur in Ausnahmefällen möglich. Sie benötigen eine gesonderte Genehmigung der Ausländerbehörde.
Bescheinigung und Bürgergeld-Bezug
Der Bezug von Sozialleistungen, insbesondere Bürgergeld, ist mit einer Fiktionsbescheinigung nicht ohne Weiteres möglich. Die Entscheidung hängt stark von Ihrer bisherigen Aufenthaltserlaubnis und Ihrer individuellen Situation ab. In manchen Fällen besteht ein Anspruch, in anderen wiederum wird der Antrag abgelehnt. Sollte Ihr Antrag auf Bürgergeld abgelehnt werden, haben Sie die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen und die Entscheidung prüfen zu lassen.
Kontoeröffnung mit Bescheinigung
Ein Bankkonto ist für viele alltägliche Dinge unverzichtbar – ob für Gehaltszahlungen, Miete oder andere finanzielle Transaktionen. Auch mit einer Fiktionsbescheinigung ist die Eröffnung eines Bankkontos möglich. Besonders relevant ist das sogenannte Basiskonto. Dabei handelt es sich um ein Konto, das öffentliche Banken nicht ohne Grund verweigern dürfen. Allerdings bedeutet das nicht, dass Ihnen automatisch alle Bankleistungen zustehen. So wird bei einem Basiskonto in der Regel kein Überziehungsrahmen gewährt, sodass keine Kontoüberziehung oder Kreditaufnahme möglich ist.
Fiktionsbescheinigung und Familiennachzug
Ob Sie mit einer Fiktionsbescheinigung Familienangehörige nach Deutschland holen können, hängt von der vorherigen Aufenthaltserlaubnis ab. War ein Familiennachzug bereits mit Ihrem bisherigen Aufenthaltstitel möglich und erfüllen Sie weiterhin alle Voraussetzungen, besteht grundsätzlich die Möglichkeit, ein Verfahren zum Familiennachzug einzuleiten. Besonders relevant ist das, wenn Ihre Fiktionsbescheinigung auf einer Niederlassungserlaubnis oder einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU basiert. Da dieses Verfahren jedoch komplex sein kann, ist es wichtig, sich frühzeitig bei der zuständigen Behörde zu informieren und alle notwendigen Dokumente vorzulegen.
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