Der Fahrzeugbrief – offiziell Zulassungsbescheinigung Teil II genannt – ist ein wichtiges amtliches Dokument. Es gibt nicht nur an, wer der Eigentümer eines Fahrzeugs ist. Der Fahrzeugbrief bestätigt auch, dass ein Fahrzeug für den Straßenverkehr zugelassen ist. Was konkret den Brief unverzichtbar macht und was im Falle eines Verlustes zu tun ist, erfahren Sie auf dieser Seite.

Was ist der Fahrzeugbrief? – Definition

Der Fahrzeugbrief ist neben dem Fahrzeugschein eines der wichtigsten zu einem Fahrzeug gehörenden Dokumente. Er dient vor allem folgenden Zwecken:

  1. Besitzurkunde, die den Eigentümer eines Fahrzeugs angibt.
  2. Sicherheit für Banken bei geleasten oder finanzierten Fahrzeugen.
  3. Als eine Art Lebenslauf fürs Auto gibt der Fahrzeugbrief Aufschluss über die Anzahl aller vorherigen Besitzer.

Möchten Sie einen Wagen kaufen oder verkaufen, ist der Fahrzeugbrief ein unverzichtbarer Bestandteil. Nur, wer in dem Papier als Eigentümer eingetragen ist, hat auch das Verfügungsrecht über den Wagen. Diese Funktion stellt auch einen grundlegenden Unterschied zwischen einem Fahrzeugbrief und einem Fahrzeugschein dar.

Unterschied Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief

Der Hauptunterschied zwischen dem Fahrzeugschein und dem Fahrzeugbrief besteht in der Funktion beider Dokumente: Während der Fahrzeugschein zahlreiche Details zur Zulassung eines Wagens enthält – er muss bei jeder Fahrt mitgeführt werden – liefert der Fahrzeugbrief Aufschluss über dessen Eigentümer. Als Besitzurkunde sollte der Brief sicher zu Hause aufbewahrt werden. Im weiteren Verlauf finden Sie dazu Tipps.

Darüber hinaus muss der im Fahrzeugschein eingetragene Halter nicht der im Fahrzeugbrief eingetragene Eigentümer sein. Während ein Fahrzeughalter zwar für einen Wagen verantwortlich ist und in der Regel auch alle anfallenden Kosten für Versicherung und Steuern trägt, ist er nicht verfügungsberechtigt. Das ist nur der Eigentümer.

Fahrzeugbrief oder Zulassungsbescheinigung Teil II – korrekte Bezeichnung

Mit dem Fahrzeugbrief und der Zulassungsbescheinigung Teil II sind die gleichen Dokumente gemeint. Im Jahr 2005 wurden EU-weit Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief unter dem Oberbegriff Zulassungsbescheinigung zusammengeführt. In Deutschland wurden daraufhin aus dem Fahrzeugschein die Zulassungsbescheinigung Teil I und aus dem Fahrzeugbrief die Zulassungsbescheinigung Teil II.

Hintergründe der Maßnahme waren eine verbesserte Fälschungssicherheit der Dokumente und eine europaweite Vereinheitlichung. Wichtig dabei ist zu wissen: Verfügen Sie noch über ältere Dokumente aus den Jahren vor der Umstellung, sind diese nicht ungültig. Sie sind nicht zum Umtausch verpflichtet. Bei Verlust des Fahrzeugbriefs oder im Falle einer Ummeldung werden hingegen neue Papiere fällig.

Auto kaufen und verkaufen: Bedeutung des Fahrzeugbriefs

Der Fahrzeugbrief ist ein entscheidender Bestandteil beim Kauf oder Verkauf eines Wagens – vor allem in puncto Sicherheit: Das Dokument bestätigt dem Käufer, dass sein gegenüber als Eigentümer den Wagen verkaufen darf. Allein der Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) genügt hier nicht. 

Wollen Sie ein Auto verkaufen, bedeutet das: Sie dürfen den Wagen nur veräußern, wenn Sie im Fahrzeugbrief als Eigentümer eingetragen sind. Verkaufen Sie ein Fahrzeug im Auftrag eines Bekannten oder Verwandten, benötigen Sie eine Verkaufsvollmacht als Sicherheit für den Käufer.

Möchten Sie einen Wagen kaufen, bestehen Sie darauf, sich den Fahrzeugbrief zwecks Datenabgleich zeigen zu lassen. Ist dort eine andere Person als der Verkäufer eingetragen, fordern Sie eine entsprechende Verkaufsvollmacht an. 

Wichtig: Übergabe der Papiere

Haben Sie ein Auto gekauft, aber noch keinen Fahrzeugbrief erhalten, sind Sie nicht verfügungsberechtigt. Vor allem beim privaten Autokauf gilt: Geld gibt es nur gegen Papiere und Schlüssel

Nach dem Autokauf benötigen Sie das Dokument zum An- bzw. Ummelden des Wagens. Auch beim Abmelden wird der Fahrzeugbrief benötigt. 

Angaben im Fahrzeugbrief: Das steht drin

Die Angaben im Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) beschränken sich auf relevante Daten zur Identifikation eines Fahrzeugs und seines aktuellen Eigentümers sowie weiterer Vorbesitzer. 

Fahrzeugdaten zu Identifikationszwecken

Die im Fahrzeugbrief enthaltenen Daten ermöglichen eine eindeutige Identifikation eines Wagens. Auf die relevantesten Angaben gehen wir kurz ein.

  1. Kennzeichen: Das Dokument enthält im oberen Bereich unter dem Buchstaben “A” das amtliche Kennzeichen, das dem Wagen aktuell zugeteilt ist.
  2. Erstzulassung: Im Fahrzeugbrief finden Sie das Datum der ersten Zulassung unter Punkt “B”. Das Baujahr taucht in diesem Dokument nicht auf, nur im Fahrzeugschein.
  3. Eigentümer: Der aktuelle Eigentümer ist unter “C” eingetragen. Dort finden sich auch dessen Anschrift.
  4. EG-Typengenehmigung: Das Datum zu “K” gibt im Fahrzeugbrief den Tag der Typengenehmigung an. Ab dem Zeitpunkt durfte der Hersteller den Fahrzeugtyp in Serie bauen. 
  5. Fahrzeugbrief-Nummer: Die Nummer der Zulassungsbescheinigung findet sich mittig links auf dem Dokument. 
  6. HSN und TSN: Diese beiden Schlüsselnummern geben Aufschluss über das exakte Fahrzeugmodell. Ein Fahrzeugtyp lässt sich dabei nur in Kombination beider Codes eindeutig identifizieren. Zu finden sind die HSN und TSN im Fahrzeugbrief in den Feldern 2.1 und 2.2 unten auf dem Dokument.
  7. Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN): Die FIN, ehemals Fahrgestellnummer, ist im Fahrzeugbrief unter dem Buchstaben “E” im unteren Bereich zu finden. 

Hinweis: EG-Übereinstimmungsbescheinigung

Die EG-Übereinstimmungsbescheinigung ist im Fahrzeugbrief nicht enthalten. Das COC-Papier (Certificate of Conformity) ist ein gesondertes Dokument, das belegt, dass ein Fahrzeug den EU-Normen entspricht. 

Änderungen am Fahrzeugbrief: Dann müssen Sie zur Zulassungsstelle

Der Fahrzeugbrief enthält persönliche Daten von Ihnen als Eigentümer. Ändert sich daran etwas, z. B. Ihr Name aufgrund einer Heirat oder Ihre Adresse nach einem Umzug, muss das auch in den Zulassungsbescheinigungen geändert werden. 

Ebenso geben auch technische Veränderungen Anlass zum Umschreiben des Dokuments. Das betrifft insbesondere Umbauten, die Einfluss auf die Leistung oder die Fahrzeugklasse nehmen. 

Konkrete Beispiele sind:

  • Sie lassen Ihr Fahrzeug von Autogas auf Erdgas umrüsten.
  • Sie bauen einen Lkw zu einem Wohnmobil um.
  • Sie lassen einen anderen Motor in Ihren Wagen einbauen.

Umgang mit dem Fahrzeugbrief: Tipps für eine sichere Aufbewahrung

Wie bereits erwähnt, bedeutet der Fahrzeugbrief Verfügungsgewalt über das dazugehörige Fahrzeug. Deshalb gehört das Dokument auf keinen Fall in den Wagen. Wird der samt Fahrzeugbrief gestohlen, besteht das Risiko, dass Sie nicht nur Ihr Auto nicht wiederbekommen. Weil die Aufbewahrung des Briefes im Wagen als grob fahrlässig eingestuft wird, sind ebenso Probleme mit der Versicherung wahrscheinlich. Die wird sich der Schadensübernahme verweigern.

Bewahren Sie das Dokument stattdessen an einem sicheren Ort zu Hause auf – idealerweise in einem Safe oder einem verschließbaren Dokumentenfach. 

Befolgen Sie diese Tipps im Umgang mit dem Fahrzeugbrief, sind Sie auf der sicheren Seite:

  • Papiere niemals im Auto lassen.
  • Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief stets getrennt voneinander aufbewahren.
  • Wählen Sie zur Aufbewahrung einen sicheren Ort zu Hause. Unbefugte sollten keinen Zugriff haben.
  • Erstellen Sie eine digitale Kopie. Damit haben Sie das Dokument stets einsehbar, ohne dass Sie das Original benötigen.

Hinweis: Vorlage des Fahrzeugsbriefes

Im Alltag besteht in aller Regel keine Notwendigkeit, das Dokument vorzuzeigen. Beim TÜV wird der Fahrzeugbrief ebenso wenig angefordert, wie bei einer Änderung der Versicherung. Nur in Ausnahmefällen ist die Klärung der Besitzverhältnisse erforderlich – etwa bei Diebstahl eines Fahrzeugs oder Verlust des Fahrzeugbriefs.

Haben Sie trotz sicherer Verwahrung den Fahrzeugbrief verloren, ist es wichtig, dass Sie umgehend handeln.

Zulassungsbescheinigung Teil II verloren: wichtige Schritte

Haben Sie von Ihrem Wagen den Fahrzeugbrief verloren? Was zu tun ist, erklären wir Ihnen im Folgenden. Eile ist dabei geboten, immerhin weist das Dokument Sie als Besitzer aus. 

Wichtig: einfacher Verlust vs. Diebstahl

Die Abläufe unterscheiden sich je nach Grund des Verlustes. Ist die Zulassungsbescheinigung Teil II z.B. bei einem Umzug verschüttgegangen, suchen Sie auf direktem Wege die Zulassungsstelle auf. Im Falle eines Diebstahls müssen Sie den Verlust zuerst der Polizei melden.

Hier ist eine Schritt-für-Schritt-Anleitung (Punkt 1 optional), um einen neuen Fahrzeugbrief zu beantragen:

  1. Zeigen Sie den Diebstahl bei der Polizei an und machen Sie Angaben zum Zeitpunkt und Hergang.
  2. Suchen Sie die Zulassungsstelle auf. Geben Sie dort eine eidesstattliche Versicherung (Verlusterklärung) zum Fahrzeugbrief-Verlust ab. 
  3. Warten Sie das Aufbietungsverfahren ab. Die Behörde darf nicht direkt einen neuen Fahrzeugbrief drucken. Der Verlust wird erst dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) gemeldet und im Bundesverkehrsblatt veröffentlicht. Banken und Leasing-Gesellschaften haben binnen 14 Tagen die Möglichkeit, Einspruch zu erheben, sofern sich der Brief in deren Besitz befindet. Bei finanzierten oder geleasten Fahrzeugen ist das die Regel.
  4. Abholung nach Neuausstellung: Nachdem die Frist verstrichen ist, erstellt die Zulassungsstelle die neue Zulassungsbescheinigung Teil II. Wichtig dabei ist, dass auch die Zulassungsbescheinigung Teil I geändert werden muss. Grund dafür ist die geänderte Fahrzeugbrief-Nummer.

Wichtig in dem Zusammenhang ist auch: Online ist es nicht möglich, einen neuen Fahrzeugbrief zu beantragen. Sie müssen die Behördengänge in Kauf nehmen, um Ihre Papiere ausstellen zu lassen. 

Fahrzeugbrief verloren – ist Auto verkaufen möglich?

In Deutschland ist es kaum möglich, ein Auto ohne seine vollständigen Papiere zu verkaufen. Der Fahrzeugbrief dient als Eigentumsnachweis, der nicht durch ein anderes Dokument ersetzt werden kann. Ist Ihnen der Brief abhanden gekommen, beantragen Sie einen neuen, ehe Sie Ihr Auto zum Verkauf anbieten. Potenzielle Käufer werden bei einem fehlenden Fahrzeugbrief mit hoher Wahrscheinlichkeit abspringen.  

Bei einem Besitzerwechsel ist es zudem nötig, persönliche Angaben im Fahrzeugbrief umschreiben zu lassen, zwecks Ummeldung. Das kann bei fehlenden Papieren nicht erfolgen.

Kosten bei Neubeantragung der Zulassungsbescheinigung Teil II

Haben Sie Ihren Fahrzeugbrief verloren, entstehen beim Neubeantragen Kosten. Je nach Bundesland fallen sie unterschiedlich hoch aus. Mit einer Gebühr zwischen 50 und 85 EUR müssen Sie rechnen.

Wichtig dabei ist: Es wird nicht nur Ihr Fahrzeugbrief ersetzt. Sie erhalten auch einen neuen Fahrzeugschein. Die Papiere werden nur zusammen ausgestellt.