Blauer Pass: Bedeutung und Vorteile für Flüchtlinge

Wenn Ihnen in Deutschland internationaler Schutz gewährt wird, erhalten Sie häufig einen sogenannten Blauen Pass. Dieses Dokument ist ein Reiseausweis für Flüchtlinge und ersetzt Ihren Reisepass aus dem Herkunftsland, sofern Sie keinen besitzen. Viele anerkannte Flüchtlinge erhalten das Dokument automatisch.

Ein Blauer Pass setzt unter anderem voraus, dass Sie nach der Genfer Flüchtlingskonvention als Flüchtling anerkannt wurden. Das ist in der Regel der Fall, wenn Sie Ihr Heimatland verlassen mussten, weil Ihnen dort Verfolgung droht – etwa wegen Ihrer:

  • ethnischen Herkunft,
  • Religion,
  • Nationalität,
  • Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder
  • Politischen Überzeugung

Wichtig: Antrag auf Pass aus Herkunftsland

Als anerkannter Flüchtling oder Asylberechtigte beziehungsweise Asylberechtigter dürfen Sie in der Regel keinen Reisepass bei den Behörden Ihres Heimatlandes beantragen. Wenn Sie es dennoch tun, kann das als Zeichen gewertet werden, dass Sie nicht schutzbedürftig sind. Das gefährdet Ihren Aufenthaltsstatus in Deutschland.

Blauer Pass und Grauer Pass – die Unterschiede

Ein Blauer Pass ist nicht das einzige Dokument, das als Reiseausweis für Ausländerinnen und Ausländer ohne gültige Heimatpapiere dient. Oft wird es mit dem Grauen Pass verwechselt. Die Unterschiede stellen wir in der folgenden Tabelle gegenüber:

Beide Reiseausweise ermöglichen Ihnen internationale Reisen. Der Unterschied liegt in Ihrem Aufenthaltsstatus in Deutschland.

Reisen: Diese Länder akzeptieren Blauen Pass

Der Blaue Pass wird in vielen Ländern weltweit anerkannt. Sofern Ihr Zielland die Genfer Flüchtlingskonvention unterzeichnet hat, steht Ihnen die Einreise frei. In welchen Ländern ein Blauer Pass konkret akzeptiert wird, erfahren Sie auf der offiziellen Website der Flüchtlingskonvention.

Wichtig: Reisen in Ihr Heimatland

Auch wenn ein Blauer Pass Auslandsaufenthalte gestattet – von Reisen in Ihr Heimatland ist dringend abzuraten. Sie gefährden damit Ihren Schutzstatus in Deutschland. Behörden werten Heimatreisen gegebenenfalls als Zeichen, dass dort keine Gefahr mehr für Sie besteht.

Wird ein Visum benötigt – ja oder nein?

Ob Sie für Ihr Zielland ein Visum benötigen, hängt von den jeweiligen Einreisebestimmungen ab. Einige Länder erlauben Inhaberinnen und Inhabern eines Blauen Passes die visumfreie Einreise oder vereinfachte Visa-Prozesse. Dazu gehören beispielsweise:

  • Türkei
  • Serbien
  • Bosnien und Herzegowina
  • Kosovo

Für Reisen innerhalb des Schengen-Raums benötigen Sie kein Visum, sofern ein Blauer Pass vorliegt.

Hinweis: Informieren Sie sich

Einige Länder haben spezielle Anforderungen an Reisende mit Blauem Pass. Bevor Sie eine Reise planen, informieren Sie sich direkt bei der Botschaft oder dem Konsulat des jeweiligen Landes über die aktuellen Bestimmungen.

Blauer Pass: So wird er beantragt

Wenn Sie als anerkannt Flüchtling Schutz in Deutschland erhalten, wird Ihnen ein Blauer Pass in der Regel automatisch mit der Genehmigung Ihres Asylantrags ausgestellt.

Ein gesonderter Antrag ist nur in Ausnahmefällen notwendig, beispielsweise wenn:

  • Ihr Blauer Pass verloren gegangen ist,
  • das Dokument abgelaufen ist,
  • die automatische Ausstellung nicht erfolgt ist.

Antragstellung bei der Ausländerbehörde

Müssen Sie den Blauen Pass beantragen, gehen Sie wie folgt vor:

  1. Termin bei der Ausländerbehörde vereinbaren.
  2. Antrag vollständig einreichen.

Die zuständige Behörde prüft Ihre Unterlagen und stellt Ihnen nach erfolgreicher Bearbeitung den Reiseausweis aus.

Verlängerung Blauer Pass: Gültigkeitsdauer und Antrag

Der Blaue Pass ist nicht unbefristet gültig. Die Gültigkeitsdauer hängt von Ihrem Flüchtlingsstatus ab und beträgt in der Regel bis zu 3 Jahre.

Um Probleme zu vermeiden, sollten Sie Ihren Verlängerungsantrag mindestens 3 bis 6 Monate stellen, bevor Ihr Blauer Pass abläuft. 

Für die Verlängerung benötigen Sie:

  • ein aktuelles Passfoto,
  • gegebenenfalls den Bescheid über Ihren Flüchtlingsstatus.

Zukunftsperspektiven mit dem Reiseausweis

Ein Blauer Pass dient Ihnen lediglich als Ausweisdokument. Ihre Zukunftsperspektiven bemessen sich allein an Ihrem Aufenthaltstitel. Wenn Sie bereits mehrere Jahre in der Bundesrepublik leben, steht Ihnen unter bestimmten Umständen eine dauerhafte Zukunft offen – Stichwort: Daueraufenthaltsrecht.

So sichert Ihnen beispielsweise die Niederlassungserlaubnis, ein unbefristetes Aufenthaltsrecht in Deutschland. Bedingung ist in der Regel, dass Sie seit mindestens fünf Jahren rechtmäßig in der Bundesrepublik leben, Ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten können und über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen. Die konkreten Voraussetzungen haben wir in einem Ratgeber für Sie aufgeführt.

Eine Option ist die Einbürgerung. Wenn Sie eingebürgert werden, erhalten Sie die deutsche Staatsangehörigkeit mit allen damit verbundenen Rechten. Oftmals benötigen Sie im Vorfeld eine Niederlassungserlaubnis, ehe Sie Anspruch auf den deutschen Pass haben. Wir unterstützen Sie gerne bei der Prüfung Ihrer Möglichkeiten.

Blauer Pass und Arbeitserlaubnis: Das ist wichtig

Der Blaue Pass ist kein Aufenthaltstitel und stellt deshalb keine Arbeitserlaubnis dar. Ob Sie in Deutschland einer Tätigkeit nachgehen dürfen, hängt ausschließlich von Ihrem Aufenthaltsrecht ab.

Mit diesen Titeln dürfen Sie arbeiten:

  • Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen (Paragrafen 22 bis 26 Aufenthaltsgesetz)
  • Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit
  • Blaue Karte EU
  • Chancenkarte

Blauer Pass und Eheschließung: Ist Heirat möglich?

Ja, ein Blauer Pass berechtigt Sie dazu in Deutschland zu heiraten. Voraussetzung ist, dass Sie und Ihr Zukünftiger beziehungsweise Ihre Zukünftige volljährig sind.

Für die Eheschließung müssen Sie nachweisen, dass Sie unverheiratet sind und Ihre Identität belegen. Wichtige Dokumente sind:

  • Geburtsurkunde oder gleichwertige Nachweise
  • Bescheinigung über Ihren Familienstand

Je nach individueller Situation kann das Standesamt zusätzliche Unterlagen verlangen.

Blauer Pass verloren: Das ist zu tun

Haben Sie den Blauen Pass verloren, müssen Sie das schnellstmöglich melden. Der erste Schritt führt zur Polizei, wo Sie eine Verlustanzeige erstellen lassen. Mit dieser Meldung wenden Sie sich an die Ausländerbehörde, um einen neuen Reiseausweis zu beantragen. In der Regel benötigen Sie dafür aktuelle Passfotos und die Verlustanzeige als Nachweis.

Falls Sie kurzfristig reisen müssen, kann Ihnen die Behörde unter Umständen einen vorläufigen Reiseausweis ausstellen, bis Ihnen ein neuer Blauer Pass ausgestellt wurde.

Wir begleiten Sie bei der Einbürgerung

Unser Kanzlei-Team ist bei der Einbürgerung an Ihrer Seite, übernimmt die Kommunikation mit den Behörden und sorgt dafür, dass Sie schneller den deutschen Pass in den Händen halten.

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Quellen: