Oft hoffen Arbeitnehmer, deren befristeter Arbeitsvertrag endet, eine Verlängerung gewährt zu bekommen. Grundsätzlich besteht jedoch kein gesetzlicher Anspruch darauf, dass der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis fortsetzt. Ein befristeter Arbeitsvertrag endet mit dem vereinbarten Datum automatisch. Eine Verlängerung erfordert immer die Zustimmung beider Parteien. Der Arbeitgeber ist also frei in seiner Entscheidung, ob er ein Angebot zur Weiterbeschäftigung macht oder den Vertrag auslaufen lässt.

Wie oft darf ein befristeter Arbeitsvertrag verlängert werden?

Die Antwort auf diese Frage richtet sich danach, ob Ihr Arbeitgeber einen rechtlich anerkannten Grund für die Befristung im Vertrag nennt oder nicht. Gibt es keinen speziellen Anlass für die zeitliche Begrenzung, spricht man von einer sachgrundlosen Befristung. Eine Befristung mit Sachgrund bedeutet hingegen, dass es einen bestimmten Grund für die Befristung gibt. Dies kann zum Beispiel eine Vertretung sein.

Haben Sie Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Befristung, sollten Sie Ihren befristeten Arbeitsvertrag prüfen lassen.

Verlängerung: Ein befristeter Arbeitsvertrag ohne Sachgrund

Die Verlängerung, wenn ein befristeter Arbeitsvertrag ohne Sachgrund vorliegt, ist nur unter engen Bedingungen möglich:

  • Zwei-Jahres-Limit: Die gesamte Dauer darf zwei Jahre nicht überschreiten.
  • Drei-Mal-Regel: Innerhalb von zwei Jahren darf der Vertrag maximal dreimal verlängert werden.
  • Keine Inhaltsänderung: Bei der Verlängerung darf nur das Enddatum angepasst werden. Ändert der Arbeitgeber gleichzeitig das Gehalt oder die Aufgaben, kann dies rechtlich als neuer Vertrag gelten, was bei einer sachgrundlosen Befristung oft unzulässig ist.

Welche Besonderheiten gelten bei der Verlängerung mit Sachgrund?

Eine Verlängerung, wenn ein befristeter Arbeitsvertrag mit Sachgrund besteht, ist theoretisch unbegrenzt oft möglich, solange der Grund der Befristung weiterhin besteht. Es gibt hier keine starre gesetzliche Höchstgrenze von zwei Jahren. Diese Art von Verlängerungen werden auch Kettenbefristungen genannt.

In manchen Fällen sind diese Verlängerungen unwirksam, zum Beispiel, wenn der Arbeitgeber den Sachgrund konstruiert, damit er Ihnen kein unbefristetes Arbeitsverhältnis anbieten muss. Ebenso darf die Verlängerung den Inhalt des Vertrags nicht verändern, da es sich sonst um einen neuen Vertrag mit neuem Sachgrund handelt. Arbeitsgerichte prüfen hier die sogenannte Missbrauchskontrolle. Je länger die Gesamtdauer und je häufiger die Anzahl der Einzelverträge, desto strenger schauen die Richter hin.

Was passiert bei Schwangerschaft, Krankheit oder Behinderung?

Wenn ein befristeter Arbeitsvertrag besteht und Sie schwanger sind, ist eine Verlängerung rechtlich kein Muss für den Arbeitgeber, da der Vertrag mit dem Fristablauf endet. Sofern eine Verlängerung jedoch ausschließlich aufgrund der Schwangerschaft abgelehnt wird, liegt eine Diskriminierung gemäß dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz vor.

Ähnlich gestaltet sich die Situation im Krankheitsfall. Der Arbeitgeber ist nicht dazu verpflichtet, dass ein befristeter Arbeitsvertrag wegen einer Krankheit in die Verlängerung geht. Selbst bei einer längeren Erkrankung verlängert sich die Befristung nicht automatisch.

Wenn eine Schwerbehinderung vorliegt, endet ein befristeter Arbeitsvertrag ebenfalls. Eine Verlängerung über das Fristende hinaus wegen Schwerbehinderung ist rechtlich nicht vorgesehen. Dennoch müssen Arbeitgeber besondere Pflichten beachten. Er muss vorab genau prüfen, ob er Sie unbefristet übernehmen kann. Dabei muss er alle verfügbaren Förderungen und Einsatzgebiete in Betracht ziehen. Lässt er den Vertrag nur wegen der Behinderung auslaufen, gilt dies als Diskriminierung.

In diesem Fall können Sie sich mit einer Entfristungsklage wehren, müssen jedoch die strikte Frist von drei Wochen nach Vertragsende beachten. Damit eine Verlängerung des befristeten Arbeitsvertrags bei Schwerbehinderung wirksam ist, muss sie zwingend schriftlich festgehalten sein. Zudem darf sie nicht dazu missbraucht werden, den allgemeinen Kündigungsschutz zu umgehen.

Ein befristeter Arbeitsvertrag für Rentner: Wie oft ist das Verlängern möglich?

Haben Sie das Renteneintrittsalter erreicht und möchten weiterhin arbeiten, können Sie mit Ihrem Arbeitgeber vereinbaren, den Beendigungszeitpunkt Ihres Arbeitsverhältnisses einfach hinauszuschieben. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat bestätigt, dass solche Befristungen zulässig sind und keine Diskriminierung aufgrund des Alters darstellen. Diese Verlängerung kann sogar mehrmals stattfinden, solange sie während des laufenden Arbeitsverhältnisses unterschrieben wird.

Gibt es eine neue Probezeit bei der Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrages?

Haben Sie die Probezeit bereits erfolgreich absolviert, darf der Arbeitgeber diese nicht einfach wiederholen. Eine Vereinbarung über eine neue Probezeit ist bei der Verlängerung des befristeten Arbeitsvertrags in der Regel unwirksam. Da der Zweck, also das gegenseitige Kennenlernen und Erproben, bereits erfüllt wurde, entfällt die Grundlage für eine erneute Testphase. Dies gilt auch für die zeitliche Ausdehnung: Eine Verlängerung der Probezeit, wenn ein befristeter Arbeitsvertrag besteht, ist nur in seltenen Ausnahmefällen rechtlich haltbar, etwa wenn die ursprüngliche Zeit extrem kurz bemessen war und eine Beurteilung noch nicht möglich war.

Befristeter Arbeitsvertrag und öffentlicher Dienst – ist eine Verlängerung rechtens?

Wie oft eine Verlängerung im öffentlichen Dienst erlaubt ist, bestimmen meist spezielle Tarifverträge wie der TVöD oder der TV-L. Ob eine Verlängerung infrage kommt, sollten Sie daher frühzeitig mit ihrem Personalrat besprechen.

Kann ein befristeter Arbeitsvertrag eine automatische Verlängerung ermöglichen?

In manchen Fällen führt ein Fehler des Arbeitgebers dazu, dass ein befristeter Arbeitsvertrag wegen der Verlängerung zu einem unbefristeten Vertrag wird. Grund dafür ist z. B. eine fehlerhafte Verlängerung. Wann ein befristeter Arbeitsvertrag in der Regel unbefristet wird, erklärt folgende Liste:

  • Stillschweigende Weiterarbeit: Sie arbeiten nach dem Enddatum einfach weiter und Ihr Chef widerspricht Ihnen nicht sofort.
  • Fehlende Schriftform: Die Verlängerung wurde nicht mit Originalunterschrift auf Papier festgehalten. E-Mails oder mündliche Zusagen reichen nicht aus.
  • Falsches Timing: Die Unterschrift erfolgte erst, nachdem der alte Vertrag bereits abgelaufen war.

Befristeter Arbeitsvertrag: Muss ich die Verlängerung annehmen?

Niemand kann Sie zwingen, das Angebot zur Weiterbeschäftigung anzunehmen. Besteht ein befristeter Arbeitsvertrag, für den keine Verlängerung gewünscht wird, endet das Arbeitsverhältnis einfach am letzten Tag.

Dabei sollten Sie jedoch Folgendes beachten: Wenn Sie die Verlängerung für den befristeten Arbeitsvertrag ablehnen, riskieren Sie eine Arbeitslosengeld-Sperre. Die Arbeitsagentur sieht es oft als Pflichtverletzung an, wenn eine Verlängerung für den befristeten Arbeitsvertrag nicht angenommen wird, obwohl die Arbeit zumutbar wäre.

Checkliste für das Gespräch zur Vertragsverlängerung

Damit die Verlängerung rechtssicher ist, sollten folgende Punkte geprüft werden:

  • Liegt das Dokument schriftlich mit Originalunterschrift vor?
  • Wurde der neue Vertrag unterschrieben, bevor der alte auslief?
  • Bleiben alle anderen Arbeitsbedingungen (außer dem Datum) gleich?
  • Wurden die gesetzlichen Höchstgrenzen (2 Jahre/3 Verlängerungen) eingehalten?

Tipp: Wenn Sie vermuten, dass Ihre Befristung unwirksam ist, können Sie innerhalb von drei Wochen nach Vertragsende eine sogenannte Entfristungsklage beim Arbeitsgericht einreichen. Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht hilft Ihnen dabei, Ihre Ansprüche zu prüfen.

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