VW zeigt sich lernresistent, die Tricksereien gehen weiter: Ganz ungeniert zwingt der Wolfsburger Autobauer seine stationären Händler, Kaufwilligen eines Diesel-Gebrauchtwagens – neben dem Kaufvertrag – auch einen Rechteverzicht zur Unterzeichnung vorzulegen. Verweigert der Kunde bzw. die Kundin die Unterschrift, platzt das Geschäft.

VW fordert Anerkennung von Mängeln

VW nagelt seine Käufer:innen fest: Fahrzeug gegen Unterschrift. Kaufwillige sollen per Unterzeichnung eines Beiblattes zum Kaufvertrag bestätigen, dass sie sich über etwaige illegale Abschalteinrichtungen im Fahrzeug bewusst sind und das Risiko eines Entzugs der Fahrzeugzulassung oder eine Nutzungsuntersagung in Kauf nehmen. Der Konzern fordert also im Klartext, dass Kundinnen und Kunden mögliche Mängel offiziell anerkennen und umgeht damit die gesetzlich normierte Mängelhaftung nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).

Hinweis: Mängelhaftung nach dem BGB
Das BGB regelt, dass Käufer:innen bei mangelhafter Ware im Rahmen des Gewährleistungsrechtes einen Anspruch auf Nacherfüllung haben. Der Verkäufer muss entweder einen Mangel beseitigen oder aber eine mangelfreie Ware ersatzweise liefern – vorausgesetzt, der bzw. die Mängel lagen zum Zeitpunkt des Besitzerwechsels vor.

Dabei gilt das nicht für jeden Gebrauchtwagen-Deal: Eine Unterschrift ist nur bei Kauf eines Dieselfahrzeugs nötig, das zwischen den Jahren 2000 und 2017 vom Band gelaufen ist. Das kommt einem Schuldeingeständnis gleich. Offenbar hält der Konzern selbst bestimmte Fahrzeuge für unverkäuflich. Es gilt also, sich vor milliardenschweren Schadensersatzforderungen zu schützen.

DUH veröffentlicht Händlerschreiben

Auch die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat von dem Vorgehen des Wolfsburger Autobauers Wind bekommen und kurzerhand das Schreiben der Konzernleitung an die Händler veröffentlicht. Die Organisation warnt vor dem Kauf von Diesel-Gebrauchtwagen der VW-Gruppe – dazu zählen beispielsweise Audi, Skoda und Seat. Dem können wir uns nur anschließen.

Wenngleich wir eine derartige Masche für rechtlich unwirksam halten, so ist VW-Kundinnen und Kunden in jedem Fall von einer Unterschrift abzuraten. Zweifelnde Kaufinteressentinnen und -interessenten sollten ihre Suche nach dem passenden Gefährt also fortsetzen.

Risiken für Diesel-Käufer

Die Aufklärung des Abgasskandals ist nach wie vor in vollem Gange. Die letzten Urteile scheinen noch längst nicht gefällt – die Gefahr der Stilllegung bestimmter Fahrzeugmodelle steht immer noch im Raum. Lassen Sie sich auf die Masche des VW-Konzerns ein und Ihr neuer Gebrauchter wird aufgrund eines zu hohen Schadstoffausstoßes durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) stillgelegt, haben Sie keine Möglichkeit, Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Ihr Geld wäre futsch.

Haben Sie vor der listigen Masche einen Diesel-Gebrauchtwagen gekauft und möchten Ihre rechtlichen Ansprüche prüfen lassen, verschaffen Sie sich im Zuge einer kostenlosen Ersteinschätzung Klarheit. Wir beurteilen Ihre Aussichten auf Schadensersatz.

Wir machen Ihre Ansprüche geltend

Unser Kanzlei-Team vertritt Sie im Abgasskandal und setzt Ihre Interessen gegenüber Autobauer und/oder Verkäufer durch.

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