In der Mittagspause kurz zum Bäcker, Supermarkt oder in das Restaurant in der Nähe? Für Arbeitnehmer:innen gehört das häufig zum (Berufs-)Alltag. Ob der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung im Falle eines Unglücks auf dem Weg dorthin greift, hängt davon ab, ob Sie im Betriebsbüro oder im Home-Office arbeiten.

Außerhalb des Home-Office: Kein Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung 

Wenn Sie im Home-Office arbeiten und mittags das Haus verlassen, um sich etwas zu essen zu holen und Ihnen dann etwas zustößt, greift der gesetzliche Unfallversicherungsschutz nicht. Verunglücken Sie hingegen auf dem Weg zwischen Büro und Kantine oder Restaurant, sind Sie indes gesetzlich unfallversichert. Und wie verhält es sich, wenn Sie gar nicht das Haus verlassen, auf dem Weg in die Küche aber stolpern?

Hinweis: Nur der Weg ist unfallversichert
Der Versicherungsschutz endet mit dem Betreten der Kantine oder des Restaurants. So unterliegt die Pausenzeit selbst nicht mehr dem Versicherungsschutz.

Der Weg in die Küche: Greift hier die Unfallversicherung?

Grundsätzlich kommt es darauf an, ob der Unfall privat oder beruflich bedingt ist. Wenn Sie beispielsweise stürzen, weil die nächste Videokonferenz mit Kolleg:innen in Kürze ansteht und Sie sich beeilen müssen, da Sie vorher noch etwas in der Küche essen bzw. trinken wollten, sind Sie unfallversichert – ohne die beruflich bedingte Eile wäre es schließlich nicht zum Sturz gekommen. Über einen ähnlichen Fall hatten wir bereits in der Vergangenheit berichtet. Erfahren Sie mehr über den Versicherungsschutz bei Unfällen im Home-Office.

Das gilt bei Unfällen auf dem Arbeitsweg 

Sollten Sie auf dem Arbeitsweg in einen Unfall verwickelt werden, melden Sie dies am besten umgehend ihrem Arbeitgeber. Dieser ist dazu verpflichtet, den Vorfall an die Berufsgenossenschaft weiterzuleiten. Bei dieser kann eine finanzielle Entschädigung für durch den Unfall erlittene körperliche oder gesundheitliche Schäden beansprucht werden.