Im Juli 2021 hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) eine Musterfeststellungsklage gegen die Daimler AG vor dem Oberlandesgericht Stuttgart eingereicht, seit November ist das Klageregister eröffnet. Jetzt steht der erste Verhandlungstermin fest. Betroffene Fahrzeughalter:innen haben immer noch Zeit, sich der Klage anzuschließen. Was es dabei zu beachten gibt – wir liefern alle Infos.

vzbv will Mercedes zur Rechenschaft ziehen

Auch Mercedes soll für die systematische Manipulation an Fahrzeugen zur Rechenschaft gezogen werden. Das ist das erklärte Ziel des vzbv. Dafür reichte der Bundesverband im Juli 2022 eine Musterfeststellungsklage (MFK) gegen die Daimler AG, jetzt Mercedes-Benz Group AG, vor dem Oberlandesgericht Stuttgart ein (wir berichteten). Im November folge die Eröffnung des Klageregisters durch das Bundesamt für Justiz. Jetzt wurde der erste mündliche Verhandlungstermin bekannt gegeben: Dienstag, 12. Juli 2022, 10 Uhr.

Hinweis: Beklagte ist jetzt Mercedes-Benz Group AG
Die Daimler AG heißt nunmehr Mercedes-Benz Group AG. Für Klage-Willige bzw. ins Register eingetragene Kläger:innen ändert sich dadurch nichts.

Geschädigte Mercedes-Halter:innen haben noch bis zum 11. Juli Zeit, sich der Musterfeststellungsklage anzuschließen. Dazu braucht es nichts weiter als das Ausfüllen eines Anmeldeformulars auf der Internetseite des Bundesamtes für Justiz.

GLC und GLK-Modelle im Fokus

Die Klage des vzbv zielt vor allem auf Manipulationen am Motortyp OM651 ab. Der findet sich vornehmlich in den Fahrzeugmodellen Mercedes GLC und GLK.

Lohnt sich eine MFK?

Für geprellte Mercedes-Kundinnen und Kunden ist die Teilnahme an einer MFK grundsätzlich eine gute Möglichkeit, Schadensersatz geltend zu machen. Erwägen Sie teilzunehmen, sollten Sie aber wissen: Im Zuge einer MFK kann der Schadensersatz geringer ausfallen. Deshalb ist es ratsam, sich anwaltlichen Rat einzuholen.

Haben Sie sich bereits der Klage angeschlossen, bedeutet das aber keinen Nachteil für Sie. Ganz im Gegenteil: die Verjährungsfrist wurde gehemmt, eine Individualklage ist nach wie vor möglich.

Wichtig: Verjährungsfrist
Die betroffenen Mercedes-Modelle wurden bereits 2018 zurückgerufen. Das hatte zur Folge, dass zahlreiche Ansprüche mit Ablauf des Jahres 2021 verjährt sind. Ein Eintrag ins Klageregister hemmt jedoch die Verjährung – selbst, wenn es später zur Abmeldung bzw. Austragung kommt.

Sind Sie sich unsicher, wie Ihre Chancen im Zuge einer Individualklage stehen, nutzen Sie unsere Option der kostenlosen Ersteinschätzung. Seit Eröffnung des Klageregisters haben sich die Gerichte immer wieder verbraucherfreundlich gezeigt und die Mercedes-Benz Group zu Schadensersatz verurteilt. Das kann auch Einfluss auf Ihre Erfolgschancen genommen haben. Auch rightmart Rechtsanwälte hat einen Sieg errungen.

Wir machen Ihre Ansprüche geltend

Unser Kanzlei-Team vertritt Sie im Abgasskandal und setzt Ihre Interessen gegenüber Autobauer und/oder Verkäufer durch.

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