Im Juli dieses Jahres hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) eine Musterfeststellungsklage gegen Daimler vor dem Oberlandesgericht Stuttgart eingereicht. Jetzt hat das Bundesamt für Justiz das Klageregister eröffnet. Betroffene Kund*innen können sich der Klage anschließen.

Eintragung ins Klageregister ab sofort möglich

Die zweite Musterfeststellungklage (MFK) im Abgasskandal nimmt langsam Fahrt auf. Nach dem Wolfsburger Autobauer VW soll nun auch die Daimler AG endlich für das systematische Manipulieren ihrer Fahrzeuge zur Rechenschaft gezogen werden. Die Klageerhebung erfolgte bereits im Juli dieses Jahres durch den vzbv. Das Klageregister, durch das sich betroffene Autofahrer*innen der Klage anschließen können, ist ab heute zugänglich.

Wie funktioniert die Anmeldung?

Die Anmeldung zur MFK erfolgt ganz einfach über die Internetseite des Bundesamtes für Justiz. Dort füllen Sie ein kurzes Anmeldeformular aus, in dem Sie Angaben zu Ihrer Person, Ihrem Fall und die Höhe Ihrer Forderung machen. Wer keinen Internetanschluss besitzt, kann das Formular auch schriftlich anfordern. Bei der Anmeldung ist allerdings zu beachten, dass sich ausschließlich Halter*innen von Mercedes GLC- oder GLK-Modellen mit dem Motortyp OM651 der Klage anschließen können.

Eine An- bzw. Abmeldung ist grundsätzlich bis zum Tag vor dem ersten Verhandlungstermin möglich. Zwar hat das OLG Stuttgart noch keinen Termin festgelegt, Verbraucher*innen werden aber rechtzeitig informiert, sobald das Gericht einen Termin bekannt gibt.

Hinweis: Mindestens 50 Kläger*innen erforderlich
Damit eine Musterfeststellungsklage zulässig ist und vor Gericht überhaupt verhandelt wird, müssen sich mindestens 50 Kläger*innen innerhalb von zwei Monaten ab Eröffnung des Klageregisters der Klage anschließen.

Individualklage als Alternative

Wer sich der Musterfeststellungsklage nicht anschließen will aber trotzdem Schadensersatz geltend machen möchte, kann nach wie vor auf die Individualklage zurückgreifen. Die bietet sogar Vorteile. Insbesondere kann die Entschädigungssumme bei einzelnen Verhandlungen höher ausfallen. Die letzte Musterfeststellungsklage gegen VW war für Verbraucher*innen eher ernüchternd. Hier hatte sich der vzbv mit VW außergerichtlich auf verhältnismäßig geringe Entschädigungssummen geeinigt.

So oder so ist eine Anmeldung aber sinnvoll. Denn sie hemmt die Verjährungsfrist (wir berichteten), die gerade für Daimler-Halter*innen wichtig ist. Die betroffenen Mercedes-Modelle wurden nämlich 2018 zurückgerufen. Das heißt, dass Ansprüche mit Ablauf dieses Jahres zu verjähren drohen. Dagegen kann eine Eintragung ins Klageregister helfen. Die verjährungshemmende Wirkung bleibt sogar dann bestehen, wenn man sich wieder austragen sollte. Betroffene sollten sich also erst einmal eintragen und können später dann entscheiden, ob sie sich der Klage anschließen möchten oder nicht.

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