rightmart Rechtsanwälte beginnen das Jahr 2022 verheißungsvoll: Mit einem Sieg gegen die Daimler AG legten Sie eine Kehrtwende in der „Pro-Daimler-Rechtssprechung” hin und verhalfen unserem Mandanten, Halter eines Mercedes GLC 250d 4Matic 150kW, zu rund 42.700 EUR Schadensersatz vor dem Landgericht (LG) Aachen.
LG Aachen bestätigt Ausführung unserer Anwälte
Gegenstand des Rechtsstreits war ein Mercedes GLC 250d 4Matic 150kW, der mit einem Dieselmotor des Typs OM 651, Euro 6, ausgestattet ist. In der Vergangenheit hat der Bundesgerichtshof (BGH) Fahrzeughaltern, die gegen die Daimler AG geklagt hatten, regelmäßig eine Abfuhr erteilt. Den Verantwortlichen der Daimler AG seien in den dortigen Verfahren keine Betrugsabsichten nachgewiesen worden – zumindest nicht hinsichtlich der Verwendung eines sogenannten Thermofensters, das oftmals im Mittelpunkt von Rechtsstreitigkeiten stand.
Neben Thermofenster weitere Einrichtungen
So führten unsere Anwälte aus, dass im Fahrzeug unseres Mandanten gleich mehrere als unzulässig anzusehende Abschalteinrichtungen verbaut worden seien. Neben eines Thermofensters auch eine Kühlmittel-Soll-Temperaturregelung, die – ebenso wie weitere Einrichtungen am Fahrzeug – das teilweise oder vollständige Abschalten des Abgasrückführungssystems außerhalb des Prüfstandes bewirken würden.
Hinweis: Thermofenster allein keine unzulässige Abschalteinrichtung
Der BGH entschied in der Vergangenheit zwar, dass das Thermofenster allein nicht als unzulässige Abschalteinrichtung gelte. Gleichwohl aber können andere Abschalteinrichtungen in dem Zusammenhang von Interesse sein.
Und genau das nutzten rightmart Rechtsanwälte als Hebel: Die abweisende Rechtsprechung des BGH sei vielmehr einzelfallbezogen, argumentierten sie vor dem LG Aachen. Bei unserem Mandanten seien auch die anderen Abschalteinrichtungen zu berücksichtigen und als unzulässig sowie manipulativ einzustufen. Daher könne sich nicht auf die BGH-Urteile berufen werden. Dem schlossen sich die Richter an, zumal es dem Konzern nicht gelang, die Behauptungen unserer Rechtsanwälte ausreichend zu widerlegen.
Daimler AG scheitert an Widerlegung
Die Daimler AG war in der Pflicht, zu widerlegen, dass es sich bei den im Fahrzeug befindlichen Einrichtungen um unzulässige und manipulative Abschalteinrichtungen handelte. Das sei dem Autobauer in eben diesem Rechtsstreit aber nicht gelungen, entschied das LG Aachen. Das resultierte auch aus dem Widerwillen des Konzerns, nicht rechtskräftige Rückrufbescheide des Kraftfahrt-Bundesamtes offenzulegen.
Zwar wehrte sich die Daimler AG gegen die Anschuldigungen unserer Rechtsanwälte, jedoch hatte diese kaum mehr vorzubringen als vorsätzlich sittenwidriges Handeln zu bestreiten und sich auf die BGH-Urteile bezüglich des OM 651 zu berufen.
Unserem Mandanten wurde daher der geforderte Betrag in Höhe von rund 42.700 EUR gegen Übergabe des Mercedes GLC 250 zugesprochen.
Unser Kanzlei-Team vertritt Sie im Abgasskandal und setzt Ihre Interessen gegenüber Autobauer und/oder Verkäufer durch.
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