In Mehrfamilienhäusern bzw. Wohnkomplexen prallen schon mal Welten aufeinander – Querulanten fallen oft schnell (unangenehm) auf. Was aber tun, wenn eine Mietpartei alle anderen ordentlich aufmischt und den Hausfrieden unentwegt stört? Ob die anderen Mieter:innen das tolerieren müssen oder wie ein Hausdrachen in die Schranken gewiesen werden kann, weiß Sükrü Sekeryemez, Fachanwalt für Mietrecht.

Erst einmal grundsätzlich: Wann ist von einer Störung des Hausfriedens die Rede?

Permanentes, lautes Herumkrakeelen, Beschimpfen anderer Hausbewohner:innen, Verstöße gegen die Hausordnung oder den Mietvertrag: Manch ein:e Mieter:in lebt an allen guten Regeln des Zusammenlebens vorbei. In Mehrparteienhäusern, in denen ein solcher Querulant bzw. eine solche Querulantin wohnt, hängt der Haussegen oft gehörig schief – das Verhalten stört den Hausfrieden. Ebenso können Straftaten im Haus wie Diebstahl oder Beleidigungen als Störung gewertet werden.

Wie sollten sich andere Mieter:innen Querulanten gegenüber verhalten?

Vermieter leben oftmals nicht mit im Haus und bekommen es deshalb kaum mit, wenn eine Mietpartei andere aufmischt. Dennoch: Wer sich gestört fühlt oder gar persönlich angegangen wird, ist nach Möglichkeit gut beraten, den oder die Störenfried:in erst einmal persönlich anzusprechen, um das Problem ggf. auf direktem Weg zu lösen. Ist das aus irgendeinem Grund keine Option oder bleibt der erhoffte Erfolg aus, ist natürlich der Vermieter hinzuzuziehen. Dieser kann den oder die Querulant:in im nächsten Schritt abmahnen.

Leidende Mieter:innen sollten dabei vor allem auf eine lückenlose Dokumentation setzen. Denn: Schreitet der Vermieter nicht ein, kann sich ein Anspruch auf Mietminderung ergeben, sofern das eigene Wohnglück ab einem gewissen Maß gestört bzw. beeinträchtigt ist.

Können Vermieter lästige Mieter:innen auch vor die Tür setzen?

Ja, das ist möglich – unter Umständen sogar fristlos – setzt aber voraus, dass die betreffende Mietpartei im Vorfeld eine Abmahnung erhalten hat. Störenden Mieter:innen muss mindestens Gelegenheit gegeben werden, ihr Verhalten zu ändern. Und dennoch kann sich das Mietrecht da sogar von einer erbarmungslosen Seite zeigen. Denn: Eine fristlose Kündigung kann auch dann greifen, wenn der oder die Querulant:in krank ist oder jahrelang friedlich neben allen anderen her lebte.

Wer sich also als Hausdrachen einen Namen macht oder durch besonders rücksichtsloses Verhalten auffällt, muss mit Konsequenzen rechnen. Auch wenn das Mietrecht oft Mieter-freundlich daherkommt – klare Grenzen sind gesteckt.