Schwere Vorwürfe sind es, die dem Bonner Kinderpsychiater Michael Winterhoff in den vergangenen Monaten zur Last gelegt wurden. Jetzt heißt es auf seiner Website, dass seine Praxis zum 10. Dezember dieses Jahres schließt. Seelenbalsam für viele seiner ehemaligen Patient*innen. Wollten diese doch in erster Linie, dass Winterhoff seine Approbation verliert und er seinen Beruf nicht mehr ausüben darf.

Mehrere Strafanzeigen gegen Winterhoff

Seine zweifelhaften Behandlungsmethoden haben dem Kinderpsychiater Michael Winterhoff zu negativer Aufmerksamkeit verholfen und lassen viele sprachlos zurück. Ehemalige Patient*innen und Erziehungsberechtigte werfen der vermeintlichen Vertrauensperson vor, Kindern und Jugendlichen zum Teil ohne Diagnose stark sedierende Medikamente verschrieben zu haben – über Jahre hinweg und ohne ausreichende Aufklärung (wir berichteten).

Auch – und das legen ihm vor allem Fachkollegen zur Last – habe der Kinderpsychiater seine Diagnosen jenseits wissenschaftlicher Erkenntnisse gestellt.

Daraus resultieren mehrere Strafanzeigen, denen sich der Bonner Kinderpsychiater nun stellen muss. Eine mögliche Konsequenz hätte der Entzug seiner Approbation darstellen können. Dem ist Michael Winterhoff nun zuvorgekommen: Er macht seine Praxis zum 10. Dezember dicht.

Hinweis: Approbation
Mit Erteilung der Approbation sind Ärzte vollständig und uneingeschränkt zur Ausübung ihres Berufes befugt. Es handelt sich dabei um eine staatliche Zulassung.

Auf seiner Website verkündet er, jüngeren Kollegen Platz machen zu wollen. Seinen geschädigten ehemaligen Patient*innen dürfte das zumindest ein wenig Trost spenden. Schließlich war und ist es ihr oberstes Anliegen, dass Winterhoff keinen Kindern und Jugendlichen mehr das Leid antun kann, das ihnen offenbar widerfahren ist.

Staatsanwaltschaft ermittelt gegen den Kinderpsychiater

Die Staatsanwaltschaft Bonn ermittelt gegen den Kinderpsychiater. Bestätigen sich die Vorwürfe, vermeidet Winterhoff mit der Schließung seiner Praxis vielleicht den Entzug seiner Approbation. Folgenlos werden seine Machenschaften dennoch nicht bleiben. Mit empfindlichen Schmerzensgeldern ist zu rechnen. Wir unterstützen Geschädigte im zivilrechtlichen und strafrechtlichen Vorgehen gegen Michael Winterhoff.