Zweifelhafte oder gänzlich fehlende Diagnosen, schwere Körperverletzung, Abrechnungsbetrug – diesen Vorwürfen muss sich der Bonner Kinderpsychiater Michael Winterhoff jetzt stellen. Ehemalige Patient*innen werfen dem Arzt vor, ihnen stark sedierende Neuroleptika verschrieben zu haben, mit zahlreichen Nebenwirkungen und über Jahre hinweg. Wir unterstützen Geschädigte dabei, gegen den Arzt vorzugehen.

Michael Winterhoff ist ein bekanntes Gesicht. Wiederholt war der Bonner Kinderpsychiater in Talkshows zu Gast. Als Autor ist sein Name auf zahlreichen Büchern gedruckt, die sich mit Kinderpsychologie befassen. So einem renommierten Arzt sollten Eltern und Sorgeberechtigte uneingeschränkt vertrauen können. Ein Trugschluss? Der Kinderpsychiater steht massiven Anschuldigungen seiner ehemaligen Patient*innen und deren Sorgeberechtigter gegenüber. Schutzbedürftige scheinen ihm demnach schutzlos ausgeliefert gewesen zu sein.

Anschuldigungen wiegen schwer

Die schwerwiegenden Vorwürfe rufen Betroffenheit hervor: Michael Winterhoff soll Kindern zum Teil ohne Diagnose stark sedierende Medikamente verschrieben haben – und das über Jahre hinweg. Allen voran das Psychopharmakon Pipamperon, das gegen Schlafstörungen und Unruhezustände eingesetzt wird. Von Arztkollegen Winterhoffs wird dieses als Notfallmedikament beschrieben, für eine kurzzeitige Behandlung. Keinesfalls sei es aber für Langzeitbehandlungen geeignet.

Hinweis: Nebenwirkungen
Pipamperon kann zahlreiche Nebenwirkungen hervorrufen: Müdigkeit, starke Gewichtszunahme, Diabetes, Herzerkrankungen. Auch gibt es Hinweise darauf, dass das Medikament zu einer Verringerung der Hirnmasse beitragen könnte. Studien gehen dem nach.

Winterhoff verstrickt sich in widersprüchliche Aussagen bezüglich seiner Medikamentenwahl. Während er Pipamperon anfangs im Zuge seiner kontrollierten Behandlung für unbedenklich hielt, revidiert er seine Aussage aufgrund der Nebenwirkungen später wieder. Nutzen und Risiken einer medikamentösen Behandlung wäge er genauestens ab.

Die zusätzliche Anschuldigung des Abrechnungsbetrugs erscheint in dem Kontext nahezu nebensächlich. Doch der Vollständigkeit halber: Gegenüber den Krankenkassen soll Michael Winterhoff in einigen Fällen eine andere Diagnose angerechnet haben, als er es den Erziehungsberechtigten gegenüber angab.

Behandlung ohne Einverständnis?

Erschwerend hinzu kommt, dass Michael Winterhoff nicht ausreichend über die von ihm verschriebenen Medikamente aufgeklärt haben soll. In einem Fall sollen Erziehungsberechtigte überhaupt nicht über die medikamentöse Behandlung informiert worden sein. Bewahrheitet sich das, hat er ohne Einverständnis gehandelt. Für den Kinderpsychiater handelt es sich dabei um ein bloßes Missverständnis.

Vorgehen jenseits wissenschaftlicher Erkenntnisse

Kritik zu Winterhoffs Behandlungsmethoden wird auch aus Fachkreisen laut. Die Diagnosen des Kinderpsychiaters rufen bei seinen Arztkollegen Unverständnis hervor. „Entwicklungsretardierung mit Fixierung frühkindlichen Narzissmus“ und „Eltern-Kind-Symbiose“ seien keine Diagnosen aus dem Lehrbuch. Mehr noch: Beide seien nicht anerkannt.

Unterstützung für Geschädigte

Welches Ausmaß die zweifelhaften Behandlungsmethoden des Arztes haben werden, ist nicht absehbar. Ebenso wenig lässt sich etwas über die Anzahl der Geschädigten sagen. Bestätigen sich aber die Vorwürfe gegen den Kinderpsychiater, wird das für ihn nicht folgenlos bleiben. Wir haben die Arbeit für Geschädigte aufgenommen und unterstützen sie im strafrechtlichen Verfahren gegen Michael Winterhoff.