Überraschend viele Maklerverträge enthalten ungenaue Widerrufsbelehrungen. Das geht aus einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) hervor. Immobilienkäufer:innen sollten jetzt ihre Altverträge überprüfen.

Widerrufsbelehrung zu uneindeutig

Wer Immobilien kaufen oder verkaufen möchte, kommt in seltensten Fällen an einem Makler vorbei. Sparkassen setzten dafür in der Regel auf spezialisierte Tochterunternehmen, die die Maklertätigkeiten übernehmen. Doch genau diese Doppelstruktur wurde der Sparkasse Erlangen nun zum Verhängnis. In einem Streit um die Rückzahlung einer Maklerprovision verlor die Bank jetzt vor dem BGH.

Dabei fing alles eigentlich ganz unspektakulär an: Ein junges Paar stieß bei seiner Suche nach einer Eigentumswohnung auf ein Angebot der Sparkasse Erlangen. Per E-Mail erhielten die Interessenten ein Exposé samt Widerrufsbelehrung. In dieser Belehrung wurden sowohl die Sparkasse Erlangen als auch die Tochtergesellschaft Sparkassen Immo, die in Bayern als Makler der Sparkasse auftritt, als Ansprechpartner für einen Widerruf genannt.

Das sei aber zu ungenau, kritisieren die BGH-Richter:innen in ihrem Urteil. Die Belehrung stelle nicht klar, an wen sich die Käufer:innen bei einem Widerruf wenden müssen und wann die Widerrufsfrist überhaupt zu laufen beginnt. Die Belehrung sei eindeutig fehlerhaft.

Hinweis: Käufer:in und Verkäufer:in teilen sich die Maklerkosten
Seit dem 23. Dezember 2020 muss die Maklerprovision jeweils zur Hälfte von beiden am Kauf bzw. Verkauf beteiligten Parteien getragen werden. Lange Zeit wurde das oft dem bzw. der Käufer:in überlassen.

Widerrufsfrist für Maklerverträge wird ausgeweitet

Die Folgen einer fehlerhaften Rechtsbelehrung sind immens. Normalerweise beträgt die Widerrufsfrist bei Maklerverträgen zwei Wochen. Ist die Belehrung dagegen fehlerhaft oder fehlt sie ganz, werden daraus zwölfeinhalb Monate.

Eine Rückerstattung der Courtage ist übrigens auch dann möglich, wenn das Grundstück bereits gekauft und die Provision an den Makler gezahlt wurde.

Tausende Maklerverträge auf dem Prüfstand

Vom Urteil dürften allerdings nicht nur bayerische Sparkassen-Kunden und Kundinnen betroffen sein. Immerhin ist diese Doppelstruktur ein gängiges Modell in ganz Deutschland, bei dem sich auch die Formulierungen in den Belehrungen oft überschneiden.

Wenn auch Sie in den letzten 54 Wochen eine Immobilie erworben haben, kann sich ein Blick auf Ihren alten Vertrag lohnen. Gibt es darin mehr als einen Ansprechpartner für einen Widerruf? Dann können Sie den Maklervertrag noch immer widerrufen – mit der Folge, dass Ihr Makler Ihnen die Provision zurückzahlen muss.

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