Größeres Auto gleich höhere Strafe? So einfach ist es nicht: Ein Fahrzeugmodell soll nicht der Grund für ein empfindlicheres Bußgeld sein. Das entschied kürzlich das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt und kippt damit das kontroverse Urteil des Amtsgerichts Frankfurt.

Erhöhtes Bußgeld für SUV-Fahrer

Der Fahrer eines SUV war über eine rote Ampel gefahren. Aufgrund von erheblicher Vorbelastung und der Tatsache, dass dieser einen SUV fuhr, wurde er vom Amtsgericht Frankfurt im Juni 2022 zu einem erhöhten Bußgeld in Höhe von 350 EUR verurteilt.

Jetzt aber entschied das OLG gegenteilig und kippte somit das Urteil des Amtsgerichts. Bei der Bemessung einer Geldbuße dürfe nur von dem im Bußgeldkatalog vorgesehenen Regelfall abgewichen werden, wenn der betreffende Einzelfall deutlich vom Normalfall abweiche – der pauschale Verweis, dass der Betroffene bei seinem Rotlichtverstoß einen SUV fuhr, reiche nicht aus.

Hinweis: Bußgeldkatalog Rotlichtverstoß
Laut dem aktuellen Bußgeldkatalog werden mindestens 90 EUR fällig, wenn Sie bei Rot eine Ampel überfahren. Stand die Ampel länger als eine Sekunde auf Rot, beträgt das Bußgeld 200 EUR. Hinzu kommen zwei Punkte in Flensburg und ein einmonatiges Fahrverbot. Bei Gefährdung anderer Menschen oder Unfallverursachung drohen höhere Sanktionen. Je nach Schwere des Verstoßes sind eine Geld- und Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren möglich.

SUV: Gefährlicher als kleinere Fahrzeugmodelle? 

Sport Utility Vehicle“, kurz SUV, wird als Stadtgeländewagen charakterisiert. Das spiegelt sich nicht zuletzt in seiner Größe wider. Die Vorteile dieses Fahrzeugtyps im Stadtverkehr dürfen jedoch infrage gestellt werden. Zumal Fahrer:innen bspw. beim Abbiegen aufgrund der Bauweise genauer hinschauen müssen – ein erhöhtes Gefahrenpotenzial kann folglich nicht abgestritten, mindestens aber angenommen werden. 

Und so begründete auch das Amtsgericht Frankfurt seine Entscheidung mit einem höheren abstrakten Gefährdungspotenzial durch die kastenförmige Bauweise und erhöhte Frontpartie. Laut dem zuständigen Richter sei die Unfall- und Verletzungsgefahr stark erhöht. Demzufolge sollte es für den Fahrer besonders teuer werden. Dieses Urteil wurde mehrseitig stark bemängelt und als willkürlich betitelt. 

Dennoch keine mildere Strafe

Aufgrund der erheblichen Vorbelastung des Fahrers sah das OLG Frankfurt trotzdem nicht von dem zuvor festgelegten Strafmaß ab. Sein SUV war allerdings nicht der Grund dafür. Nach Auffassung der Richter:innen dürfen sich Gerichte nicht auf eine „diffuse Benennung eines Fahrzeugtyps oder Modells“ berufen.

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