Unsere Anwälte konnten für ihren Mandanten vor Gericht einen Sieg gegen die Daimler AG erzielen. Das Landgericht Kiel verurteilte den Automobilkonzern zur Zahlung eines fünfstelligen Geldbetrags an einen vom Abgasskandal betroffenen Kunden.

Kunde kauft manipuliertes Auto

Streitgegenstand war ein Mercedes-Benz ML 359 BlueTEC 4 MATIC, den der Kläger im Februar 2015 erworben hatte. Nach Bekanntwerden der serienmäßigen Manipulation von Motoren zahlreicher Autokonzerne rief das Kraftfahrt-Bundesamt auch das Fahrzeug des Klägers zurück. Im August 2020 verkaufte der Kläger seinen PKW letztendlich deutlich unter dem Einkaufswert und zog anschließend gegen Daimler vor Gericht.

Der Vorwurf: Daimler habe seine Kund*innen getäuscht, indem das Unternehmen unzulässige Abschalteinrichtungen in seinen Autos verbaut hat. So entstand bei den Käufer*innen der falsche Eindruck, einen rechtskonform zugelassenen PKW zu kaufen. Daimler habe also seinen Kund*innen gegenüber bewusst Informationen zurückgehalten, um durch den Verkauf von Fahrzeugen Gewinne zu erzielen.

Hinweis: Welche Fahrzeugmodelle sind betroffen?
Sie sind sich unsicher, ob Ihr Fahrzeug nicht auch vom Abgasskandal betroffen ist? Eine Liste aller betroffenen Fahrzeugmodelle und weitere Informationen zum Abgasskandal finden Sie hier.

Daimler versäumt es, sich zu entlasten

Die Daimler AG schaffte es nicht, die Vorwürfe gegen sich im Prozess aus dem Weg zu räumen. Dadurch, dass nur der Konzern alle genauen Informationen über den Motor und dessen Funktionsweise hat, traf ihn hier eine sogenannte sekundäre Darlegungslast. Er musste also hinreichend vortragen, warum die durchaus gerechtfertigten Vorwürfe der Klagepartei nicht zutreffend ist.

Das hat Daimler aber versäumt. Zwar hat der Autohersteller versucht, sich durch mehrere Bescheide vom Vorwurf der unzulässigen Abschalteinrichtungen zu befreien, weil die vorgelegten Bescheide aber teilweise geschwärzt waren, berücksichtigte das Landgericht sie bei seiner Urteilsfindung nicht.

Landgericht bestätigt die sittenwidrige Schädigung

Das Landgericht gab dem Mandanten unserer Anwälte Recht. Denn die Daimler AG habe es versäumt, den berechtigten Vorwurf der vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung von sich zu weisen. Die nur teilweise offengelegten Bescheide, die sie zu ihrer Verteidigung angeführt hatte, reichten nach Auffassung des Gerichts hierfür nicht aus. Daher sahen die Richter*innen eine Schädigung des Klägers als gegeben an und sprachen ihm einen Schadensersatz in Höhe von 34.376,96 EUR zu.

Klagen im Abgasskandal lohnen sich noch

Das Urteil des LG Kiel ist nur eins von vielen, die zeigen, dass es sich immer noch für Verbraucher*innen lohnen kann, Ansprüche im Abgasskandal geltend zu machen. Unsere Anwälte stehen Ihnen dabei gerne zur Verfügung und beraten Sie umfassend. Holen Sie sich, was Ihnen als Betroffene*r zusteht.

Wir machen Ihre Ansprüche geltend

Unser Kanzlei-Team vertritt Sie im Abgasskandal und setzt Ihre Interessen gegenüber Autobauer und/oder Verkäufer durch.

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