Der Bundesgerichtshof (BGH) hat wieder einmal Klagen gegen Daimler abgewiesen. Keine*r der vier Kläger*innen konnte eine sittenwidrige Schädigung des Autobauers hinreichend nachweisen, so die Begründung. Dennoch ist nicht alles für Verbraucher*innen verloren.

Daimler-Kund*innen fordern Schadensersatz

Insgesamt vier Kläger*innen wandten sich mit ihren Revisionen an den Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Sie alle sind Halter*innen von Mercedes-Modellen und werfen der Daimler AG vor, absichtlich illegale Abschalteinrichtungen in Form von sogenannten Thermofenstern in ihren Fahrzeugen verbaut zu haben. Diese bewirken, dass die Abgasrückführung zur erneuten Verbrennung im Motor bei kühleren Temperaturen heruntergefahren wird. Dadurch stießen die Fahrzeuge mehr Abgase aus, als sie eigentlich sollten.

Nachdem die Vorinstanzen alle Klagen abgewiesen haben, hofften die Kläger*innen auf ein verbraucherfreundliches Urteil des höchsten deutschen Zivilgerichts. Sie forderten nach wie vor die Erstattung des Kaufpreises gegen Rückgabe der Fahrzeuge, weil Daimler sie vorsätzlich sittenwidrig geschädigt habe.

Erneute Schlappe vor dem BGH

Doch auch der BGH wies die Klagen ab. Zwar sind Thermofenster durchaus als unzulässige Abschalteinrichtungen zu qualifizieren. Den Kläger*innen sei es aber nicht gelungen, die Täuschungsabsicht Daimlers hinreichend darzulegen, so die Richter*innen.

Denn eine Verwendung von Abschalteinrichtungen alleine reiche nicht aus, um einen Schadensersatzanspruch zu begründen. Vielmehr müsse Daimler auch in dem Wissen und in der Absicht gehandelt haben, durch den Einbau der Thermofenster gegen gesetzliche Anforderungen zu verstoßen.

Das sei laut Gericht aber nicht der Fall. Zum einen sei die Rechtslage bezüglich der Thermofenster lange Zeit nicht eindeutig gewesen. Prinzipiell funktioniere das Thermofenster nämlich sowohl im Test als auch im echten Fahrbetrieb gleich. Somit könne nicht automatisch von der Unzulässigkeit solcher Mechanismen ausgegangen werden. Zum anderen habe es nie Rückrufe oder Nachbesserungen durch das KBA gegeben, die eine Rechtswidrigkeit von Thermofenstern vermuten lassen würden. All dies spreche gegen eine Schädigungsabsicht Daimlers.

Hinweis: Nicht der erste Sieg für Daimler vor dem BGH

Es ist nicht das erste Mal, dass Daimler mit einem glimpflichen Urteil des BGH davon kommt. Bereits im Juli fällte der Gerichtshof ein ähnliches Urteil, in dem er Schadensersatzansprüche bei Thermofenstern verneinte.

Daimler-Kund*innen sollten Hoffnung nicht aufgeben

Auch wenn diese Entscheidung des BGH zermürbend wirkt, haben Daimler-Kund*innen immer noch Chancen auf Entschädigung. Denn in den verhandelten Fällen ging es ausschließlich um das Thermofenster allein. So haben auch wir bereits einen Schadensersatzanspruch für einen unserer Mandanten gegen die Daimler AG durchgesetzt (wir berichteten). In dem Fall gelang es dem Automobilbauer nicht, sich vom Vorwurf der vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung loszulösen.

Darüber hinaus ist immer noch nicht höchstrichterlich geklärt, wie mit anderen Abschalteinrichtungen, beispielsweise der Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung, umzugehen ist. Betroffene sollten nach wie vor ihre Ansprüche prüfen und sich von spezialisierten Anwält*innen beraten lassen, um nicht leer auszugehen.

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