2018 erhielten viele Mercedes-Besitzer*innen ein Rückrufschreiben des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA). Drei Jahre später kann ihnen das zum Verhängnis werden, da eine Verjährung der Ansprüche droht. Daimler-Halter*innen sollten sich spätestens jetzt gerichtlich zur Wehr setzten.
Illegale Abschalteinrichtungen im Daimler-Motor
Obwohl er lange Zeit als „Wundermotor” gepriesen wurde, ist spätestens seit Mai 2018 bekannt, dass der OM651 von Daimler alles andere als sauber ist. Das KBA entdeckte in Versuchsreihen gleich mehrere Abschalteinrichtungen in dem Motor, die es als illegal einstufte. Darunter waren:
- die sogenannte Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung, die den Motor auf dem Prüfstand künstlich herunterkühlt und somit Abgasemission reduziert,
- das Thermofenster, das die Abgasrückführung bei bestimmten Temperaturen ein- und ausschaltet und
- eine Software, die die schadstoffreduzierende Lösung AdBlue nur im Prüfstand einspritzt.
Als Reaktion auf seine Feststellungen verpflichtete das KBA Fahrzeuge mit entsprechendem Motor-Typ zum Rückruf und verschickte ab 2018 hunderttausende Rückrufschreiben.
Rückruf als Start der Verjährungsfrist
Spätestens ab dem Zeitpunkt, ab dem Mercedes-Halter*innen ein Rückrufschreiben in ihrem Briefkasten fanden, hätten diese also von den Machenschaften des Autobauers wissen müssen. So sieht es jedenfalls ein Großteil der Gerichte. In Folge dessen datieren Richter*innen den Beginn der Verjährungsfrist auf den Erhalt des KBA-Anschreibens. Da das in den meisten Fällen mittlerweile drei Jahre her ist, laufen Verbraucher*innen bald Gefahr, ihre Ansprüche zu verlieren.
So sichern Sie Ihre Ansprüche vor der Verjährung
Damit Sie als Betroffene*r am Ende nicht mit leeren Händen dastehen, sollten Sie jetzt aktiv werden. Eine Möglichkeit besteht darin, sich der Musterfeststellungsklage (MFK) gegen Daimler anzuschließen. Denn die Eintragung in das Klageregister hemmt die Verjährungsfrist. Allerdings sollten sich Geschädigte auch darüber im Klaren sein, dass am Ende der MFK höchstwahrscheinlich ein Vergleich stehen wird, der in eine relativ niedrige Entschädigungszahlung von Daimler an die Kläger*innen mündet.
Alternativ haben Mercedes-Halter*innen auch die Möglichkeit, Individualklage einzureichen. Diese hat dieselbe Verjährungshemmung wie die MFK. Unsere erfahrenen Anwälte bieten Ihnen eine umfassende Beratung und Vertretung während des gesamten Prozesses. Unsere kostenlose Ersteinschätzung gibt Ihnen zudem eine grobe Übersicht anhand derer Sie sich für oder gegen eine Individualklage entscheiden können.
Unser Kanzlei-Team vertritt Sie im Abgasskandal und setzt Ihre Interessen gegenüber Autobauer und/oder Verkäufer durch.
Kostenlose Ersteinschätzung