Obwohl ursprünglich VW im Mittelpunkt des Abgasskandals stand, hat er sich auf die gesamte Autobranche ausgeweitet. Auch die Daimler AG steht im Verdacht, ihre Fahrzeugmotoren manipuliert zu haben. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat nun gegen die Daimler AG eine Musterfestellungsklage (MFK) erhoben. Fällt jetzt der nächste Autoriese?

Die nächste Sammelklage im Abgasskandal

Heute gab der vzbv bekannt, dass er eine Musterfeststellunsgklage gegen die Daimler AG vor dem Oberlandesgericht Stuttgart eingereicht hat. Die Verbraucherschützer*innen werfen dem Autokonzern vor, Abgaswerte ihrer Fahrzeuge im Zulassungsverfahren bewusst manipuliert zu haben. Im Mittelpunkt der Klage steht der Motortyp OM651, der in vielen Mercedes GLC- und GLK-Klassen verbaut ist.

Das OLG Stuttgart soll jetzt klären, ob Daimler tatsächlich absichtlich unzulässige Abschalteinrichtungen in ihren Fahrzeugen verbaut hat. Denn eine einheitliche Rechtsprechungslinie der Gerichte gibt es dazu bisher nicht. Auch bestreitet die Daimler AG nach wie vor trotz „behördlicher Rückrufe (…) gezielt die Abgaswerte ihrer Fahrzeuge manipuliert zu haben“, so vzbv-Vorstand Klaus Müller. Die MFK soll nun nicht nur Rechtsklarheit bringen, sondern auch die Ersatzansprüche der rund 50.000 betroffenen Kund*innen sichern.

Hinweis: Musterfeststellungsklage
Die Musterfeststlleungsklage ist eine neue Klageart, die 2018 eingeführt wurde, um Verbraucher*innen im Abgasskandal zu Entschädigungen zu verhelfen. Gerichte prüfen bei einer MFK, ob mehrere Verbraucher*innen von ein und demselben Unternehmen geschädigt wurden. Die Vertretung und das Prozessrisiko tragen dabei Verbraucherschutzverbände, die die Verbraucher*innen vertreten.

Ansprüche verjähren bald

Die Sammelklage gegen Daimler kommt dabei genau zur rechten Zeit: Da die betroffenen Fahrzeuge mit dem OM651-Motor bereits 2018 vom Kraftfahrt-Bundesamt zurückgerufen wurden, verjähren die Ansprüche der geprellten Mercedes-Halter*innen Ende diesen Jahres. Wer als geschädigte*r Kund*in also noch seine Ansprüche geltend machen möchte, kann sich der MFK anschließen.

Individualklagen sind dennoch eine Option

Das Klageregister, in das sich Betroffene für eine Beteiligung an der MFK eintragen können, wird erst in einigen Wochen eröffnet. Bis dahin haben Daimler-Kund*innen Zeit, sich zu überlegen, ob sie sich der Klage anschließen wollen oder nicht. Immerhin ist die Individualklage noch immer eine sinnvolle Alternative zur Sammelklage.

Zunächst einmal sind Dauer und Ausgang des MFK-Verfahrens noch unklar. Jetzt zu klagen, birgt also ein gewisses Risiko. Des Weiteren endete eine frühere Sammelklage des vzbv gegen Volkswagen in einem Vergleich, mit dem viele Kläger*innen im Nachhinein unzufrieden waren.

Außerdem gilt es zu beachten, dass es sich um eine Feststellungsklage handelt. Das heißt, dass das Gericht nur feststellt, ob Daimler rechtswidrig gehandelt hat oder nicht. Entschädigungen werden hier nicht zugesprochen. Wer Schadensersatz will muss danach noch einmal klagen – diesmal alleine. Dennoch bleibt die MFK nicht ohne Bedeutung; sie ist ein klares Signal für die Haftung von Daimler für die Manipulation von Motoren. Welche Schritte Verbraucher*innen letztendlich einleiten, bleibt jeder*jedem selbst überlassen.

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