Der Einsatz der Patientenverfügung

Die Entscheidung über lebensverlängernde Maßnahmen in dem Fall, dass der Patient selbst seinen Willen nicht mehr äußern kann, ist immer eine schwierige und heikle Angelegenheit. Grundsätzlich sind medizinische Behandlungen und Eingriffe von Ihrer Einwilligung abhängig. Ein Arzt macht sich strafbar, wenn er ohne Einwilligung Ihre körperliche Integrität verletzt.

Wer hier vorausschaut, überlässt die Entscheidung über lebensverlängernde Maßnahmen weder den Angehörigen noch den beteiligten Ärzten. Diese können und werden aus der komplexen Situation heraus nicht immer in Ihrem Sinne entscheiden. Die Möglichkeiten der modernen Medizin werden immer umfassender, wenn es um das Thema Lebensverlängerung geht.

Verfügungsmöglichkeiten

Wenn Sie eine Patientenverfügung erstellen, die den rechtlichen Voraussetzungen entspricht, sichern Sie die Beachtung Ihres Willens und Ihrer ethischen Vorstellungen auch zum Ende Ihres Lebens. Liegen Sie etwa nach einem schweren Unfall im Koma, können Sie selbst keine Entscheidung dazu treffen, welche ärztlichen Eingriffe an Ihnen vorgenommen werden sollen.

Tipp: Kümmern Sie sich zeitnah

Kümmern Sie sich zeitnah um das Thema Patientenverfügung. Schieben Sie diese Angelegenheit nicht auf. Sie sind dann immer auf den Ernstfall vorbereitet und stellen sicher, dass auch im Fall einer Bewusstseinstrübung medizinisch nach Ihren Vorstellungen verfahren wird.

Wann kommt die Patientenverfügung zur Anwendung?

Eine Patientenverfügung ist eine Willenserklärung. Wenn sie wirksam gestaltet ist, ermöglicht sie Ihnen, entsprechende Verfügungen für den Ernstfall zu treffen. Sie äußern darin Ihren Willen für eine Situation, in der Sie aus bestimmten Umständen heraus daran gehindert sind, Ihren Willen kundzutun.

Ohne Patientenverfügung wird sich in vielen Fällen nicht wirklich belegen lassen, was jemand für eine Situation gewollt hat. Ihre Vorgaben in der Patientenverfügung kommen dann zum Zuge, wenn Sie äußerungs-/oder einwilligungsunfähig sind. Klassische Beispiele sind

  • das Koma
  • eine schwere Hirnschädigung oder aber
  • die geistige Beeinträchtigung infolge einer Demenz.

In den Fällen von Demenz kann es immer wieder zu schwierigen Abgrenzungsfragen kommen. Unter Umständen ist im fortgeschrittenen Stadium dennoch eine Einwilligungsfähigkeit des Patienten gegeben. Grob gesprochen kommt die Patientenverfügung hier zur Anwendung, wenn der demente Patient nicht mehr versteht, worum es geht. Unter Umständen kann dies nur von fachlich erfahrenen Ärzten festgestellt werden.

Gründe für die Patientenverfügung

Einerseits wachsen das Bewusstsein und das Bedürfnis vieler Menschen, auch das Lebensende eigenverantwortlich zu gestalten. Andererseits sind auch die Interessen des medizinischen Personals wichtig. Diese befinden sich in einer schwierigen Situation, wenn sie selbst über Leben und Tod entscheiden sollen.

Ihnen sind dabei entsprechende Grenzen gesetzt, die sie beachten müssen, um nicht selbst rechtlich zur Verantwortung gezogen zu werden. In diesem Zusammenhang sind folgende Fragen zentral:

Wie fällt die Entscheidung des Arztes ohne Patientenverfügung aus?

Für den behandelnden Arzt steht in einer Krisensituation in erster Linie im Mittelpunkt, seinen ärztlichen Pflichten nachzukommen und das Leben eines verletzten oder erkrankten Menschen zu erhalten. Daher wird sich ein Arzt im Zweifel eher für lebensverlängernde Maßnahmen entscheiden. Er möchte das Leiden seiner Patienten nicht verlängern, ist aber rechtlich oft verpflichtet, so zu entscheiden.

In Deutschland gibt es keine aktive Sterbehilfe. Dabei sind die Grenzen zwischen Sterbehilfe und dem bloßen Unterlassen lebensverlängernder Maßnahmen im Einzelfall fließend. Ärztliches Personal kann sich strafbar machen, wenn es auf bestimmte mögliche medizinische Maßnahmen verzichtet, die das Leben des Patienten retten können.

Mit der Patientenverfügung geben Sie dem Arzt die Richtung für die Behandlung vor, wenn es um bloße Lebensverlängerung geht.

Einsatz der Patientenverfügung

Worin bestehen lebensverlängernde Maßnahmen?

Medizinische Laien haben in der Regel keine sehr konkrete Vorstellung davon, worin lebensverlängernde Maßnahmen bestehen. Lebensverlängernde Maßnahmen können beispielsweise

  • in Reanimationsmaßnahmen oder
  • in Antibiotikagaben in schweren gesundheitlichen Krisensituationen bestehen.

Als besonders quälend gilt in diesem Kontext häufig auch der Magenzugang, der eine künstliche Ernährung ermöglicht. Patienten können damit lange am Leben erhalten werden, ohne dass eine Besserung des Zustandes in Sicht ist.

Tipp: Beratung über lebensverlängernde Maßnahmen

Lassen Sie sich hier von einem Arzt Ihres Vertrauens darüber informieren, was lebensverlängernde Maßnahmen in der Medizin heute bedeuten. Sie erhalten so Anhaltspunkte dafür, was Sie sich im Ernstfall wünschen. Außerdem ermöglicht Ihnen ein solches Gespräch, in einer Patientenverfügung konkrete Angaben zu machen.

Das gewährleistet, dass Ihre Patientenverfügung am Ende rechtlich bindend ist. Je konkreter und bestimmter Sie Ihre Patientenverfügung erstellen, desto einfacher machen Sie es allen Beteiligten bei der Entscheidung über lebensverlängernde Maßnahmen.

Was kann eine Patientenverfügung verhindern?

Eine Patientenverfügung kann verhindern, dass lebensverlängernde Maßnahmen teilweise über Jahre hinweg aufrechterhalten werden, ohne dass eine weitere Verbesserung zurück zu einer aktiven Teilnahme am Leben jemals absehbar wäre. Vielfach ist dabei nicht klar, ob komatöse oder anderweitig bewusstlose Patienten ihren Zustand bewusst erfassen. Zum sogenannten Wachkoma etwa werden verschiedene Theorien über die Empfindungen der Patienten vertreten.

Bei lebensverlängernden Maßnahmen geht es in erster Linie nicht um die Lebensqualität des Betroffenen, sondern um das bloße Überleben. Da die medizinische Ausstattung mit entsprechenden technischen Geräten in der Entwicklung immer weiter voranschreitet, kann das Überleben von bewusstlosen oder anderweitig nicht ansprechbaren Patienten in vielen Fällen sichergestellt werden.

Welche Bedeutung hat die Patientenverfügung für Ihre Angehörigen?

Oftmals kommt es nach einem Verkehrsunfall oder einer Operation, in deren Verlauf der Patient sein Bewusstsein verloren hat, zu einer Befragung der Angehörigen. Der mutmaßliche Willen des Patienten spielt im Zuge seiner Selbstbestimmung eine Schlüsselrolle.

Deshalb werden Familienangehörige in den Entscheidungsprozess einbezogen. Sie sollen dann mit entscheiden, ob und welche lebensverlängernden Maßnahmen zur Anwendung kommen. Eine solche Entscheidung kann für Familienangehörige in dieser Situation sehr schwierig sein.

Aus Angst, die falsche Entscheidung zu treffen, entscheiden sich viele Angehörige für lebensverlängernde Maßnahmen. Das gilt selbst dann, wenn der bewusstlose oder komatöse Patient vorher im Familienkreis mündlich geäußert hatte, er wolle keinesfalls durch Maschinen am Leben erhalten werden. Die aktuelle Situation, quasi über Leben und Tod entscheiden zu müssen, überfordert Angehörige häufig.

Wenn Ihnen das Thema Selbstbestimmung im Zusammenhang mit lebensverlängernden medizinischen Maßnahmen wichtig ist, sollten Sie eine Patientenverfügung in Erwägung ziehen.

Nur mithilfe dieses Dokuments stellen Sie sicher, dass im Ernstfall in Ihrem Sinne entschieden wird. Außerdem entlasten Sie Ihre Angehörigen und bringen sie nicht in eine Situation, in der sie in Trauer und Schmerz komplexe Entscheidungen treffen müssen. Eine Patientenverfügung zu erstellen, ist deshalb in vielerlei Hinsicht sinnvoll.

Patientenverfügung korrekt erstellen und aufbewahren

In der Patientenverfügung geht es um Ihren Willen: Sie entscheiden darüber, ob bestimmte medizinische Maßnahmen durchgeführt oder unterlassen werden sollen, wenn Sie im Ernstfall keine eigene Entscheidung mehr treffen können.

Da Sie die Patientenverfügung vorsorglich erstellen, muss es sich zwingend um ein schriftliches Dokument handeln. Es reicht in der Regel nicht aus, dass Sie einem Angehörigen irgendwann einmal mündlich bestimmte Angaben gemacht haben, die medizinische Maßnahmen zur Lebensverlängerung betreffen. Dennoch sind mündlich gemachte Angaben hier nicht ungültig und auch nicht unbeachtlich. Ärzte sind dazu verpflichtet eine nicht unterschriebene oder mündliche abgegebene Erklärung in seine Überlegungen zur Behandlung des Patienten einfließen zu lassen.

Das leuchtet auch ein, denn der Angehörige könnte in einem solchen Fall nicht beweisen, was Sie zu ihm gesagt haben. Außerdem könnten einfach bestimmte Behauptungen gemacht werden, wenn sich Personen in Ihrem Umfeld Vorteile wie eine zeitige Erbschaft erhoffen.

Hinweis: Patientenverfügung muss schriftlich erstellt werden

Wenn Sie eine schriftliche Patientenverfügung erstellen, spricht dieses Dokument für sich. An eine solche schriftliche Verfügung werden bestimmte Anforderungen in formaler und inhaltlicher Hinsicht gestellt. Dahinter steht der Gedanke der Rechtssicherheit für alle Beteiligten.

Wo sollte die Patientenverfügung positioniert werden?

Eine Patientenverfügung kann nur Ihren Willen ausdrücken, wenn sie jederzeit im Ernstfall aufzufinden ist. Vielfach werden Patientenverfügungen zu spät und erst dann gefunden, wenn es bereits zu entsprechenden Entscheidungen gekommen ist. Es empfiehlt sich daher, Ihre Patientenverfügung in mehreren Ausfertigungen an verschiedenen Stellen zu positionieren.

Seit über zehn Jahren gibt es beispielsweise das zentrale Vorsorgeregister. Dort können Sie Ihre Patientenverfügung registrieren lassen. Geführt wird dieses Vorsorgeregister von der Bundesnotarkammer im Auftrag des Bundesministerium für Justiz und für Verbraucherschutz.

Weiterhin können Sie Ihre Patientenverfügung auch an einem geeigneten Ort mit sich führen, zum Beispiel bei Ihren persönlichen Papieren und Ausweisdokumenten. Wenn Sie dann auch noch eine Ausfertigung einer Person Ihres Vertrauens übergeben, zum Beispiel einem Angehörigen, schaffen Sie eine hohe Wahrscheinlichkeit dafür, dass Ihre Patientenverfügung bei Eintreten einer Krisensituation tatsächlich verfügbar ist.

Achtung: Patientenverfügung auffindbar aufbewahren

Ihre Aufgabe kann eine Patientenverfügung nur erfüllen, wenn sie auffindbar ist. Lassen Sie Ihre Angehörigen deshalb wissen, wo sie das Dokument finden können und stellen Sie ihnen eine Ausfertigung bereit.

Gültigkeit der Patientenverfügung

Der Patientenwille spielt bei ärztlichen Maßnahmen, Behandlungen und Eingriffen eine maßgebliche Rolle. Der Patient muss in der Regel eine Einwilligung zu entsprechenden Maßnahmen geben, weil diese ohne Einwilligung den strafrechtlichen Tatbestand einer Körperverletzung erfüllen können.

Über die Wirksamkeit und Bindungswirkung der einzelnen Patientenverfügung kommt es immer wieder zu rechtlichen Streitigkeiten. Unter Umständen entscheiden Ärzte an Ort und Stelle, dass die Patientenverfügung nicht genau genug bestimmt oder nicht konkret genug und deshalb untauglich ist.

Es ist deshalb ganz besonders wichtig, dass Sie Ihre Patientenverfügung so erstellen, dass sie nach menschlichem Ermessen zweifelsfrei Ihren rechtlichen Willen erkennen lässt.

Tipp: Patientenverfügung anwaltlich prüfen lassen

Besonders, wenn Sie Ihre Patientenverfügung schon vorformuliert haben, sollte das Dokument nochmals anwaltlich überprüft werden. Das vermindert die Wahrscheinlichkeit, dass Ihre Patientenverfügung im Ernstfall missachtet wird, weil ihr die rechtliche Bindungswirkung versagt wird.

Warum muss die Patientenvollmacht regelmäßig aktualisiert werden?

Die Einstellung zu lebensverlängernden Maßnahmen kann sich im Laufe der Zeit verändern. Für die Bindungswirkung einer Patientenverfügung wird deshalb auch verlangt, dass sie sich auf eine aktuelle Lebenssituation bezieht.

Auch hier sind viele Abgrenzungsfälle möglich. Demente Patienten mögen beispielsweise bei Fortschreiten der Krankheit einen intensiveren Lebenswillen äußern als zuvor. Dieser kann im Gegensatz zu einer vor längerer Zeit erstellten Patientenverfügung stehen.

Auch kann ein fortgeschrittenes Lebensalter dazu führen, dass der Patient seine Meinung zu lebensverlängernde Maßnahmen ändert. Patientenverfügungen werden deshalb nicht ein für alle Mal festgelegt, sondern sollten in regelmäßigen Zeitabständen auf ihre Gültigkeit überprüft werden. Das verbessert auch die Bindungswirkung einer Patientenverfügung, weil sie den mutmaßlichen Willen des Verfügenden deutlich unterstreicht.

In welchen Zeiträumen Sie Ihre Patientenverfügung aktualisieren, hängt unter anderem von Ihren persönlichen Lebensumständen und den sich in Ihrem Leben ergebenden Veränderungen ab.

Hinweis: Patientenverfügung alle fünf Jahre aktualisieren

Gehen Sie davon aus, dass Sie spätestens alle fünf Jahre einmal einen erneuten Blick auf die von Ihnen getroffene Verfügung werfen. Das ist auch wichtig, weil die medizinische Entwicklung weiter voranschreitet.

Möglicherweise ist Ihre Patientenverfügung auch in dieser Hinsicht nicht mehr aktuell, weil ganz neue, lebensverlängernde Maßnahmen möglich sind. Suchen Sie in diesem Zusammenhang regelmäßig das Gespräch mit einem Arzt Ihres Vertrauens, zum Beispiel mit Ihrem Hausarzt. Er kann Ihnen aus medizinischer Hinsicht erläutern, welche Veränderungen sich in diesem Bereich aktuell ergeben haben.

Außerdem ändert sich im Bereich der Patientenverfügung durch neue Gerichtsurteile häufig die rechtliche Sicht auf bestimmte Formulierungen in der Verfügung. Hier sind Verbraucherschutzorganisationen geeignete Ansprechpartner, um Ihre bereits erstellte Patientenverfügung auf die Notwendigkeit einer Aktualisierung hin zu überprüfen. Gegebenenfalls ist es nötig eine neue Patientenverfügung zu erstellen.

Rechtlicher Rahmen der Patientenverfügung

Dem Gesetzgeber ist das Thema Patientenverfügung so wichtig, dass er im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in § 1901a BGB und weiteren Vorschriften die Patientenverfügung in ihren rechtlichen Grundzügen gesondert geregelt hat. Zusammengefasst lässt sich die Patientenverfügung so definieren:

  • Als einwilligungsfähiger Volljähriger legen Sie schriftlich fest, ob Sie in bestimmte medizinische Eingriffe einwilligen oder diese untersagen.
  • Dabei dürfen die bezeichneten Eingriffe noch nicht unmittelbar bevorstehen, wenn Sie die Patientenverfügung erstellen.

Was bedeutet das?

  • Volljährig sind Menschen in Deutschland, die ihr 18. Lebensjahr vollendet haben.
  • Einwilligungsfähig sind Personen, die in ihrer geistigen Fähigkeit nicht beeinträchtigt sind, sodass sie die Tragweite entsprechender Festlegungen erfassen können. Wer beispielsweise an einer geistigen Behinderung leidet oder an Demenz erkrankt ist, kann in seiner Einwilligungsfähigkeit beschränkt sein.
  • Die Patientenverfügung trifft grundsätzlich Feststellungen für Situationen, die im Augenblick noch nicht konkret einzutreten drohen. Die Patientenverfügung wird sich deshalb nicht auf einen Eingriff beziehen, der bereits geplant und absehbar ist.
    Hierzu erteilt man im Vorgespräch mit Ärzten vor der Operation grundsätzlich gesondert seine Einwilligung und gibt Vorgaben für mögliche Komplikationen.

Wann ist eine Patientenverfügung rechtlich bindend?

Immer wieder kommt es zu rechtlichen Auseinandersetzungen über Patientenverfügungen und deren Bindungswirkung, weil der Patientenwille nicht konkret genug beschrieben wird. Dabei geht es vor allem auch um die Beschreibung von lebensverlängernden Maßnahmen und der konkreten Situation, in der bestimmte Maßnahmen unterlassen werden sollen.

In vielen Patientenverfügungen werden Formulierungen wie diese eingesetzt:

  • “Ich wünsche keine lebensverlängernde Maßnahmen, wenn keine Aussicht mehr auf Besserung im Sinne eines für mich erträglichen Lebens besteht.”
  • “Wenn das Leben für mich durch die lebensverlängernden Maßnahmen keinen Sinn mehr macht, sollen diese unterlassen werden.”

Hier verlangen Gerichte konkrete Beschreibungen zum Beispiel in dieser Form:

  • “Ich wünsche keine lebensverlängernden Maßnahmen, wenn meine Lebensfunktionen schwerwiegend beeinträchtigt sind, sodass ich aufgrund einer schweren Gehirnschädigung meine Fähigkeit verloren habe, aktiv an einem umweltbezogenen Leben teilzunehmen und eigene Entscheidungen zu treffen.”

Eine weitere inhaltliche Hürde besteht darin, die lebensverlängernden Maßnahmen zu definieren, die unterlassen werden sollen.

Gibt es Vorlagen für rechtlich bindende Patientenverfügungen?

Solche Vorlagen werden im Internet und auch von verschiedenen Verbraucherschutzorganisationen angeboten. Sie können auf eine Vielzahl von verschiedenen Fallgestaltungen zutreffen und Ihnen helfen, die Patientenverfügung zu erstellen. Allerdings sind solche Formulare in ihren Möglichkeiten begrenzt.

Wenn Sie also ganz sicher gehen wollen, empfiehlt sich die professionelle Beratung und ganz individuelle Gestaltung durch einen Rechtsanwalt. Das gilt auch für die regelmäßige Aktualisierung der Patientenverfügung. Sie sollten in diesem Zusammenhang auch wissen, dass Sie eine Patientenverfügung jederzeit formlos widerrufen können.

Allerdings kann dieser Widerruf nicht erkennbar sein, wenn das Dokument weiterhin existent ist und Sie keine anderslautenden Verfügungen getroffen haben.

Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung

Wenn Sie aufgrund von Krankheit oder anderen Umständen keine eigenen Entscheidungen und keinen eigenen Willen äußern können, geht es nicht nur um medizinische Maßnahmen. Sie sind in diesem Zustand auch daran gehindert, Ihre persönlichen und geschäftsmäßigen Angelegenheiten zu regeln. Es empfiehlt sich daher, Ihre Patientenverfügung mit weiteren Dokumenten zu ergänzen, die sich in andere Lebensbereiche ausweiten.

Tipp: Denken Sie über eine Vorsorge- und Betreuungsvollmacht nach

Die Patientenverfügung betrifft die Maßnahmen von Ärzten und anderem medizinischen Personal. Damit auch anderen persönliche Angelegenheiten nach Ihrem Willen geregelt werden, sind weitere Dokumente wie die Vorsorgevollmacht und die Betreuungsvollmacht wichtig.

Was regelt die Vorsorgevollmacht?

Wenn Sie Ihre persönlichen Angelegenheiten nicht mehr regeln können, betrifft das unter anderem auch Ihre Finanzen und alles, was damit zusammenhängt. Mit einer Vorsorgevollmacht, die Sie einer oder mehreren Personen Ihres Vertrauens im Vorfeld ausstellen, sichern Sie sich ab, dass im Ernstfall Zugriffe auf Ihre Konten und auf weitere persönliche Bereiche erfolgen können.

Wofür ist die Betreuungsvollmacht da?

Sollten Sie Ihre eigenen Angelegenheiten nicht mehr regeln können, wird Ihnen von Gesetzes wegen ein Betreuer gestellt. Haben Sie dazu keine Vorbereitungen getroffen, wird es sich dabei um eine vom Gericht bestellte fremde Person handeln. Viele Menschen wünschen sich hier eine Person ihres Vertrauens, die sie selbst ausgewählt haben als Betreuer.

Mit einer entsprechenden Betreuungsvollmacht können Sie gewährleisten, dass Sie Ihren ausgewählten Betreuer bekommen. Das Gericht wird in der Regel Ihre Wahl berücksichtigen, wenn keine ernsthaften Bedenken gegen die betreuende Person sprechen.