Die Privatinsolvenz bietet überschuldeten Verbrauchern einen Weg zur vollständigen Entschuldung. Während des Verfahrens müssen Sie ihr pfändbares Einkommen abtreten und erhalten im Gegenzug drei Jahre nach der Insolvenzeröffnung die Restschuldbefreiung. Lassen Sie sich schon im Vorfeld frühzeitig beraten, um Fehler beim Insolvenzantrag und während der Wohlverhaltensphase zu vermeiden.

Was ist eine Privatinsolvenz?

Wenn Schulden zur dauerhaften Belastung werden, fühlen sich viele Menschen überfordert. Sie sind damit nicht allein. Für genau solche Situationen gibt es die Privatinsolvenz. Sie bietet zahlungsunfähigen Verbrauchern die Chance auf einen wirtschaftlichen Neuanfang.

Während der Verbraucherinsolvenz wird Ihr pfändbares Einkommen und Vermögen verwertet und für die Schuldentilgung verwendet. Sie selbst müssen alles Zumutbare unternehmen, um Ihre Schulden so gut wie möglich zu tilgen: Für Arbeitnehmer bedeutet das vor allem, dass Sie Ihr pfändbares Einkommen an den Treuhänder abgeben, – und für arbeitslose Menschen, dass sie sich ernsthaft um eine neue Arbeitsstelle bemühen.

Wenn Sie während des Verfahrens aktiv mitwirken und Ihre Obliegenheiten erfüllen, werden Sie nach drei Jahren von Ihren restlichen Schulden befreit – auch, wenn nicht alle Verbindlichkeiten getilgt wurden.

Weiterührende Ratgeber zur Privatinsolvenz

Privatinsolvenz: Diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein

Ab wie viel € Schulden kann man Privatinsolvenz beantragen? Die Schuldenhöhe selbst spielt keine Rolle. Aber Sie müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:

  1. Sie sind und waren nicht selbstständig tätig, sondern z. B. angestellt, arbeitssuchend, Beamter, Rentner oder Student. Als ehemals Selbstständiger dürfen Sie ausnahmsweise eine private Insolvenz anmelden, wenn Sie höchstens 19 Gläubiger und keine Schulden aus Arbeitsverhältnissen haben.
  2. Sie sind zahlungsunfähig oder drohen es zu werden. Dabei kommt es nicht auf die Höhe Ihrer Schulden an. Entscheidend ist, ob Sie Ihre fälligen Verbindlichkeiten bezahlen können oder nicht.
  3. Ihr außergerichtlicher Einigungsversuch mit allen Gläubigern ist gescheitert und Sie können entsprechende Bescheinigung darüber von einem Anwalt oder einer Schuldnerberatung vorlegen.
  4. Ihr Wohnsitz befindet sich in Deutschland.

Auch wenn Sie mittellos sind, steht Ihnen die Privatinsolvenz offen. Die Kosten des Verfahrens werden auf Antrag gestundet. Diesen Stundungsantrag stellen Sie zusammen mit Ihrem Insolvenzantrag und dem Antrag auf Erteilung der Restschuldbefreiung.

Wie funktioniert die Privatinsolvenz? Ablauf & Dauer

Das Privatinsolvenzverfahren folgt einem gesetzlich festgelegten Ablauf, der sich wie folgt gestaltet:

  1.  Außergerichtlicher Schuldenvergleich scheitert: Vor der Privatinsolvenz müssen Sie versuchen, sich mit den Gläubigern außergerichtlich über die Schuldentilgung zu einigen. Dafür benötigen Sie die Unterstützung einer anerkannten Schuldnerberatung oder eines Anwalts. Scheitert dieser Versuch, stellt Ihnen die Beratungsstelle oder der Anwalt eine Bescheinigung aus.
  2. Insolvenzantrag: Erst jetzt können Sie beim zuständigen Insolvenzgericht einen Antrag auf Eröffnung der Verbraucherinsolvenz und auf Erteilung der Restschuldbefreiung stellen.
  3. Versuch eines gerichtlichen Schuldenvergleichs: Bevor das Insolvenzgericht die Privatinsolvenz eröffnet, kann es einen erneuten Einigungsversuch mit den Gläubigern unternehmen. Dieser Verfahrensschritt ist aber optional.
  4. Insolvenzeröffnung & Beginn der Wohlverhaltensphase: Das Gericht eröffnet das Verfahren und bestellt einen Insolvenzverwalter bzw. Treuhänder, der das pfändbare Vermögen verwaltet. Pfändbare Vermögenswerte und pfändbares Einkommen werden zur Befriedigung der Gläubiger verwendet. Sie müssen bestimmte Obliegenheiten erfüllen und zum Beispiel einer Arbeit nachgehen oder sich um Arbeit bemühen, wenn Sie arbeitslos sind.
  5. Restschuldbefreiung: Drei Jahre nach der Insolvenzeröffnung erteilt Ihnen das Insolvenzgericht die Restschuldbefreiung. Damit sind Sie von (fast) allen Schulden befreit, die nicht während des Verfahrens getilgt werden konnten.

In der folgenden Infografik haben wir den Ablauf und die Verfahrensdauer noch einmal vereinfacht dargestellt.

Die Infografik veranschaulicht Ablauf und Dauer der Privatinsolvenz.
Die Infografik veranschaulicht Ablauf und Dauer der Privatinsolvenz.

 

Für Ihren Insolvenzantrag benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Bescheinigung über das Scheitern des außergerichtlichen Einigungsversuchs
  • Antrag auf Erteilung von Restschuldbefreiung
  • Vermögensverzeichnis und Vermögensübersicht
  • Verzeichnis aller Gläubiger und Forderungsverzeichnis über alle Schulden
  • Schuldenbereinigungsplan

Lassen Sie sich bei der Beantragung von einem Anwalt oder einer Schuldnerberatung helfen, um sicherzugehen, dass der Antrag fehlerfrei und vollständig ist.

Monatlicher Freibetrag während der Privatinsolvenz

Während des Privatinsolvenzverfahrens müssen Sie lediglich den pfändbaren Betrag Ihres Einkommens an den Insolvenzverwalter abtreten. Sie behalten den Pfändungsfreibetrag. Seine Höhe richtet sich nach Ihrem bereinigten Nettoeinkommen und der Anzahl der Personen, denen Sie Unterhalt gewähren. Er beträgt aktuell:

  • 1.599,99 €, wenn Sie niemandem Unterhalt zahlen
  • 2.149,99 € bei einer unterhaltsberechtigten Person
  • 2.469,99 € bei zwei Unterhaltsberechtigten
  • 2.799,99 € bei drei Unterhaltsberechtigten
  • 3.119,99 € bei vier Unterhaltsberechtigten
  • 3.449,99 € bei fünf Unterhaltsberechtigten

Bin ich nach 3 Jahren Privatinsolvenz schuldenfrei?

Die Restschuldbefreiung gilt für alle vor der Insolvenzeröffnung entstandenen Schulden. Fordert Sie ein Gläubiger auf, die nicht getilgten Restschulden zu begleichen, dürfen Sie die Bezahlung verweigern – und zwar auch gegenüber den Gläubigern, die ihre Forderungen nicht beim Insolvenzverwalter angemeldet haben.

Die Restschuldbefreiung umfasst jedoch nicht:

  • Verbindlichkeiten aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung (z. B. Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche)
  • Unterhaltsschulden, die der Schuldner vorsätzlich pflichtwidrig nicht bezahlt hat
  • Steuerschulden, wenn der Schuldner wegen einer Steuerstraftat wie Steuerhinterziehung rechtskräftig verurteilt wurde
  • Geldstrafen und Geldbußen
  • Verbindlichkeiten aus einem zinslosen Darlehen, das der Schuldner zur Tilgung der Verfahrenskosten erhalten hat

Auch neue Schulden, die Sie nach der Eröffnung der Privatinsolvenz eingehen, fallen nicht unter die Restschuldbefreiung.

Privatinsolvenz: Vor- und Nachteile gegenübergestellt

Die Verbraucherinsolvenz ist eine gute Möglichkeit zur vollständigen Entschuldung, aber nicht für jeden Schuldner sinnvoll. Lassen Sie sich hierzu im Vorfeld beraten – möglicherweise ist ein außergerichtlicher Vergleich für Sie besser geeignet. Im Folgenden fassen wir die wichtigsten Vor- und Nachteile zusammen.

Vorteile:

  • Erteilung der gesetzlichen Restschuldbefreiung
  • Planungssicherheit durch den geregelten Ablauf und festgelegte Dauer
  • Vollstreckungsverbot für die Insolvenzgläubiger
  • Pfändungsfreibetrag bleibt dem Schuldner erhalten (erfordert aber den Schutz durch ein P-Konto)

Nachteile:

  • Restschuldbefreiung umfasst nicht alle Schulden
  • Verfahren dauert drei Jahre
  • Privatinsolvenz ist öffentlich einsehbar
  • Schuldner verliert pfändbares Einkommen und Vermögen
  • Auflagen und Obliegenheiten während des Verfahrens
  • teilweise Verlust der finanziellen Selbstbestimmung

Es gibt für die Privatinsolvenz keine explizite Namensliste, allerdings veröffentlicht jedes Insolvenzgericht eröffnete Insolvenzverfahren in den Insolvenzbekanntmachungen, sodass die Informationen zu den Verfahren öffentlich einsehbar sind.

Bildnachweise: AdobeStock.com/Alexander Limbach (Vorschaubild), KI-generiert: Google Gemini