Möglichkeiten einen Kreditvertrag zu widerrufen

Prinzipiell gibt es zwei grundlegende Widerrufsmöglichkeiten: Das gesetzliche Widerrufsrecht und das vertragliche Widerrufsrecht. Verbraucher können sowohl von den gesetzlichen als auch von vertraglichen Widerrufsrechten profitieren. Unternehmern und Gewerbetreibenden hingegen steht nur das vertragliche Widerrufsrecht zu.

Hinweis: Unterschied zwischen Verbraucher und Unternehmer
Was ein Verbraucher und was ein Unternehmer ist, wird in den §§ 13 und 14 BGB geregelt. Ein Verbraucher ist stets eine natürliche Person, die ein Geschäft für überwiegend private Zwecke abschließt. Ein Unternehmer hingegen schließt ein Geschäft für seine gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit ab.

Was ist ein vertragliches Widerrufsrecht bei Krediten?

Bei Kreditverträgen gilt grundsätzlich die Privatautonomie. Das bedeutet, dass die beiden Vertragsparteien in ihren Vereinbarungen völlig frei sind und den Vertrag nach Belieben ausgestalten können. Die Grenzen des geltenden Rechts müssen dabei allerdings beachtet werden. Vereinbarungen, die gegen Recht und Gesetz verstoßen, sind nicht zulässig.

Somit können die beiden Vertragsparteien auch ein individuelles Widerrufsrecht vereinbaren. Es ist z. B. möglich, ein bereits bestehendes gesetzliches Widerrufsrecht zu erweitern. Oder die beiden Vertragsparteien vereinbaren ein gänzlich neues Widerrufsrecht.

Dem Verbraucher kann eine längere Widerrufsfrist als die gesetzlich vorgesehenen 14 Tage eingeräumt werden. Auch könnte ein zusätzliches separates Widerrufsrecht eingeräumt werden, dass an Bedingungen oder Ereignisse geknüpft ist.

Hinweis: Kann das gesetzliche Widerrufsrecht eingeschränkt werden?
Das gesetzliche Widerrufsrecht wird durch individuelle Vereinbarungen nicht berührt. Es besteht weiter fort und steht dem Verbraucher in jedem Fall zu. Auch darf die Frist bei Verbraucherdarlehen nicht vertraglich verkürzt werden.

Für Unternehmer und Gewerbetreibende ist das vertragliche Aushandeln die einzige Möglichkeit, ein Widerrufsrecht zu erhalten.

Was ist das gesetzliche Widerrufsrecht bei Krediten?

Das gesetzliche Widerrufsrecht ist in §§ 495, 355 BGB geregelt. Es besagt, dass dem Darlehensnehmer bei einem Verbraucherdarlehen eine Widerrufsfrist von 14 Tagen zusteht.

Ein Verbraucherdarlehen liegt vor, wenn der Kreditgeber ein Unternehmer (z. B. eine Bank) und der Kreditnehmer eine Privatperson ist. Bei einem Vertrag zwischen zwei Privatleuten oder zwei Unternehmen handelt es sich nicht um einen Verbraucherkreditvertrag.

Hinweis: Auch Einzelunternehmer können als Verbraucher zählen
Bei Einzelunternehmern ist darauf abzustellen, ob mit dem Kredit eine private oder eine geschäftliche Sache finanziert wird. Ein Kredit für eine private Urlaubsreise wäre ein Verbraucherdarlehen. Bei der Finanzierung eines gewerblichen LKW hingegen liegt kein Verbraucherdarlehen vor.

Das gesetzliche Widerrufsrecht greift nicht, wenn eine der folgenden Ausnahmen nach § 491 Abs. II BGB vorliegen:

  • Kleindarlehen unter 200 EUR (z. B. geringfügige Kontoüberziehungen)
  • Arbeitgeberdarlehen mit vergünstigtem Zins als Nebenleistung zum Arbeitsvertrag
  • Kredite gegen Pfand (beim Pfandleiher)
  • kurzfristige Darlehen, die nach maximal 3 Monaten zurückgezahlt werden
  • bestimmte vergünstigte Förderkredite und Programme

Fristen oder Formvorschriften bei Widerruf von Kreditverträgen

Im BGB heißt es: “Der Widerruf erfolgt durch Erklärung gegenüber dem Unternehmer.” Eine besondere Formvorschrift wird nicht verlangt. Sie können den Widerruf demnach auch telefonisch oder persönlich vor Ort erklären. Die Darlehensnehmer geben in der Widerrufserklärung an, auf welchem Wege sie den Widerruf entgegennehmen. Dies ist üblicherweise die Schriftform. Oft werden auch E-Mails akzeptiert.

Aus Beweisgründen empfiehlt sich die Schriftform. Per Einschreiben mit Rückschein erhalten Sie gleich den Nachweis über den Zugang der Erklärung. Einen Grund für den Widerruf müssen Sie nicht nennen.

Die Widerrufsfrist beläuft sich auf 14 Tage. Zur Fristwahrung genügt das rechtzeitige Absenden des Widerrufs vor Ablauf der 14 Tage. Das Datum des Poststempels ist entscheidend.

Die Frist beginnt zu laufen, wenn Sie ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht aufgeklärt wurden. Zudem muss Ihnen eine schriftliche Widerrufsbelehrung ausgehändigt worden sein. Berechnet wird die Frist ab dem darauffolgenden Tag. Endet die Frist nicht an einem Bankarbeitstag (z. B. am Wochenende oder an einem Feiertag), wird der Fristablauf auf den nächsten Werktag verschoben.

Beispiel: So wird die Widerrufsfrist berechnet
Am Freitag, den 09.04. erfolgt die ordnungsgemäße Belehrung über das Widerrufsrecht. Die Frist beginnt am Samstag, den 10.04. zu laufen und endet am Freitag, den 23.04. Der Widerruf müsste spätestens am 23.04. erklärt werden.

Wäre der 23.04. ein Karfreitag, würde sich das Ende der Widerrufsfrist wegen der Osterfeiertage und dem Wochenende verschieben bis auf Dienstag, den 27.04. Der Widerruf müsste spätestens am 27.04. erklärt werden.

Diese Folgen hat der Widerruf eines Kredits

Durch den Widerruf müssen die Vertragsparteien so gestellt werden, als sei der Kreditvertrag nie geschlossen worden. Eventuell bereits erbrachte Leistungen müssen zurückgewährt werden. Allerdings steht den Beteiligten unter Umständen eine Nutzungsentschädigung zu.

Was passiert, wenn das Darlehen noch nicht ausgezahlt wurde?

Ist der Vertrag noch nicht ausgezahlt, passiert nichts weiter. Der Vertrag ist schlicht hinfällig, der Verbraucher braucht das Geld nicht abnehmen. Bereits gezahlte Bearbeitungs- oder Beratungsgebühren, die sich aus dem Vertrag ergeben, müssen zurückerstattet werden.

Was passiert, wenn das Darlehen bereits ausbezahlt wurde?

Ist der Kreditbetrag schon ausgezahlt, wird der Darlehensvertrag innerhalb von 30 Tagen rückabgewickelt:

  • Der Kreditgeber hat dem Verbraucher die von ihm gezahlten Raten (Zins- und Tilgung) zurückzuerstatten.
  • Der Verbraucher ist verpflichtet, die erhaltene Darlehenssumme zurückzuzahlen.
  • Etwaige gezahlte Gebühren und Auslagen sind zu erstatten.
  • Zudem steht beiden Parteien ein sogenannter Nutzungs- oder Wertersatz zu.
  • Der Kreditgeber zahlt dem Verbraucher Wertersatz für die erhaltenen Zins- und Tilgungsleistungen. Üblicherweise wird hier der gesetzliche Basiszins zzgl. 5 %-Punkte genommen.
  • Der Verbraucher muss Wertersatz für das erhaltene Darlehen zahlen, was in der Regel der vereinbarte Vertragszins ist. War der Marktzins niedriger, kann dieser zugrunde gelegt werden.

Hinweis: Widerruf nur bei gesicherter Rückzahlungsmöglichkeit
Widerrufen Sie Ihren Kredit nur, wenn sichergestellt ist, dass Sie ihn im Zuge der Rückabwicklung zurückzahlen können. Idealerweise haben Sie eine Kreditzusage einer anderen Bank oder genug liquide Mittel. Nach erfolgreichem Widerruf ist das Darlehen innerhalb von 30 Tagen zurückzuzahlen.

In der Praxis wird bei Darlehen, die nur wenige Tage gelaufen sind, auf die Berechnung der Nutzungsentschädigungen üblicherweise verzichtet.

Was passiert beim Kreditwiderruf mit verbundenen Verträgen?

Verbundene Verträge sind Verträge, die eine wirtschaftliche Einheit bilden. Sie können nur zusammen abgeschlossen werden. Ein klassisches Beispiel ist der Kauf eines PKW, der von dem Autohaus direkt finanziert wird und dem Verbraucher als Gesamtpaket angeboten werden. Diese Verträge teilen ein gemeinsames Schicksal. Wird der Kreditvertrag widerrufen, gilt auch der verbundene Vertrag als widerrufen und umgekehrt.

Nach Ablauf der Widerrufsfrist haben Sie keine Möglichkeit mehr, den Kreditvertrag zu widerrufen. Allerdings kann es unter Umständen möglich sein, den Widerruf dennoch zu erklären. Dies ist dann der Fall, wenn Sie nicht oder nicht vollständig über Ihr Widerrufsrecht aufgeklärt wurden.

Hinweis: Eine falsche Aufklärung über das Widerrufsrecht führt oft zum Widerrufsjoker
Durch eine fehlende oder fehlerhafte Widerrufserklärung beginnt die gesetzliche Widerrufsfrist nicht zu laufen. In diesen Fällen können Sie auf den sogenannten Widerrufsjoker zurückgreifen und den Widerruf auch längere Zeit nach dem Vertragsabschluss noch erklären.

Der Widerrufsjoker

Vor einigen Jahren war der Widerrufsjoker ein großes Thema für Banken und Verbraucher. Hintergrund war die Erkenntnis, dass viele der seinerzeit verwendeten Widerrufsbelehrungen fehlerhaft waren. Aus Ihnen ließ sich für den Verbraucher der Fristbeginn nicht eindeutig ermitteln, sodass die Widerrufsfrist nicht zu laufen begonnen hatte. In Folge versuchten zahlreiche Kunden, Verträge zu widerrufen, die bereits seit Jahren liefen. Insbesondere Immobiliendarlehen mit langer Laufzeit und vergleichsweise hohen Zinsen waren davon betroffen.

Da sich Banken und Sparkassen nach Kräften dagegen wehrten, waren unzählige Fälle vor deutschen Gerichten anhängig. Die Rechtsprechung fiel mal zugunsten und auch mal zulasten der Verbraucher aus. Oft konnten Verbraucher mit Ihrer Bank zur Vermeidung eines Prozesses auch Vergleiche aushandeln.

Mittlerweile ist die Anwendung des Widerrufsjokers durch gesetzliche Neuerungen stark eingeschränkt. So lassen sich Verträge, die seit dem 21. März 2016 geschlossen wurden, selbst bei einer fehlerhaften Belehrung nur noch begrenzt widerrufen. Hier kommt es auf den konkreten Einzelfall an.

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