Tattoos und Piercings im Beruf

Sollten Sie ein Tattoo bzw. Piercing planen oder haben bereits welche, und machen sich in diesem Zusammenhang Gedanken um Ihren Job? Grundsätzlich hat Ihr Arbeitgeber keine gesetzliche Grundlage, Ihnen das zu verbieten. Diese Art der Körperkunst ist Privatsache. Allerdings: Ihr Arbeitgeber darf Ihnen unter Umständen vorschreiben, die Tattoos zu bedecken oder das Piercing während der Arbeit herauszunehmen.

Kleiderordnung: Dann darf der Arbeitgeber mitbestimmen

Es steht Ihnen frei, sich tätowieren oder piercen zu lassen. Jedoch hat diese Freiheit am Arbeitsplatz auch seine Grenzen, insbesondere dann, wenn Sie einen Job haben, bei dem Kundenkontakt extrem wichtig ist. Der Arbeitgeber kann Ihnen dann im Rahmen seines Direktionsrechts Anweisungen bezüglich Ihrer Kleiderwahl erteilen. Das Gleiche gilt für Piercings. Hier darf der Arbeitgeber vorschreiben, dass diese während der Arbeitszeit abgedeckt oder herausgenommen werden.

Hinweis: Regelung ist nur in Ausnahmefällen zulässig 

Die arbeitsvertragliche Regelung, die Tattoos oder Piercings entsprechend abzudecken, ist nur zulässig, wenn der Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse daran hat, dass Ihre Tattoos oder Piercings als Arbeitnehmer:in nicht sichtbar sind. Das ist bspw. regelmäßig bei einem Job in der Bank der Fall, da hier eine gewisse Seriosität gefragt ist. Köperkunst lassen die unter Umständen anzweifeln.

In welchen Jobs sind Tattoos oder Piercings unerwünscht?

Nach wie vor denken manche Menschen, dass Tattoos oder Piercings ein Jobkiller sind oder mindestens Einschränkungen bei der Job-Suche bedeuten. In einigen Berufszweigen ist das auch nicht auszuschließen – insbesondere bei Berufen im öffentlichen Dienst, im Bank- oder Finanzwesen oder bei Bundesbeamten. Hier gilt der Grundsatz: Je anspruchsvoller der Job ist, desto wahrscheinlicher ist es, dass Piercings und Tattoos unerwünscht sind.

Der Umgang mit Piercings und Tattoos am Arbeitsplatz

Wenn Sie bereits Tattoos oder Piercings haben, stellt sich die Frage, ob Sie das ggf. verheimlichen oder gleich offen beim Vorstellungsgespräch ansprechen. Auch wenn Sie ein Tattoo oder Piercing planen, kommt die Frage auf, ob Sie das vorab mit dem Arbeitgeber besprechen sollten oder das sogar eine Kündigung nach sich ziehen kann.

Was müssen Sie beim Vorstellungsgespräch beachten?

Das Vorstellungsgespräch dient dem gegenseitigen Kennenlernen. Wenn Sie sichtbare Tattoos wie beispielsweise am Arm haben, müssen Sie überlegen, ob Sie diese während des Vorstellungsgesprächs bedecken, um einen besseren Eindruck zu machen und Ihre Einstiegschancen zu erhöhen.

Bedenken Sie jedoch, dass Sie durch diese Methode das Thema „Körperkunst“ nur verschieben. Irgendwann wird Ihr Arbeitgeber Ihre Tattoos bemerken und ggf. sogar enttäuscht oder verärgert sein. Es kann daher sinnvoll sein, Tattoos nicht zu verstecken oder diese im Vorstellungsgespräch einfach anzusprechen.

Was müssen Sie am Arbeitsplatz beachten, wenn Sie ein Tattoo oder Piercing planen?

Haben Sie vor, sich ein Tattoo oder Piercing stechen zu lassen, dann sollten Sie sich vorab Gedanken darüber machen, ob Sie das durch Ihre Kleidung ggf. verdecken können. Ist die spätere Körperkunst unsichtbar, ist der Besuch beim Tätowierer oder Piercer unproblematisch.

Etwas anderes gilt, wenn das Tattoo oder Piercing nicht verdeckt werden kann. Hier sollten Sie Ihren Arbeitgeber mit in Ihre Entscheidung einbeziehen und vorab das Gespräch mit ihm suchen. So können Sie in Erfahrung bringen, Ihr Vorhaben Konsequenzen nach sich zieht.

Können Sie wegen eines Tattoos oder Piercing gekündigt werden?

Ob Sie wegen eines Tattoos oder Piercings gekündigt werden dürfen, kann pauschal nicht beantwortet werden. In den meisten Fällen wird jedoch eine Kündigung nicht gerechtfertigt sein. Eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses käme nur in Betracht, wenn sich das Tattoo oder Piercing in keiner Weise verdecken lässt. Sie müssen jedoch damit rechnen, dass Ihnen der Arbeitgeber ggf. eine Weisung erteilt, Ihre Körperkunst zu verdecken.