Garden Leave: Die Voraussetzungen für eine Freistellung

Nach einer Kündigung besteht die Möglichkeit, dass der Arbeitnehmer freigestellt wird. Bei dieser Form der Freistellung entfällt der Beschäftigungsanspruch des Arbeitnehmers und ihm wird jede Tätigkeit im Betrieb untersagt. Bei der Freistellung gibt es zwei Möglichkeiten:

  • Die bezahlte Freistellung

Hier wird der Arbeitnehmer von der Arbeit freigestellt, ohne dass dies Auswirkungen auf seinen Lohnanspruch hat. 

  • Die unbezahlte Freistellung

Der Arbeitnehmer hat auch die Möglichkeit, sich z.B. aufgrund der Pflege von Angehörigen unbezahlt freistellen zu lassen. Der Vergütungsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber entfällt dann. 

Besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Freistellung nach der Kündigung?

Sie als Arbeitnehmer haben keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Freistellung nach einer Kündigung, da Sie weiterhin Pflichten gegenüber Ihrem Arbeitgeber haben. Ihr Arbeitgeber muss sich jedoch für Termine, die der Arbeitssuche dienen, freistellen, sollten diese in Ihre reguläre Arbeitszeit fallen.

Hierzu gehören z.B.

  • Vorstellungsgespräche
  • Termine bei der Arbeitsagentur
  • Probearbeiten bei anderen Unternehmen und
  • die Teilnahme an einem Assessment-Center

Wann können Arbeitgeber einen Arbeitnehmer freistellen?

Wurden Sie als Arbeitnehmer gekündigt oder haben sich selbst dazu entschlossen das Unternehmen zu verlassen, kann es passieren, dass Sie bei der Ausübung Ihrer Arbeitstätigkeit weniger engagiert sind, als vor der Kündigung. Dies kann eine schlechte Stimmung im Unternehmen erzeugen, weshalb Arbeitgeber häufig dazu neigen, Sie als Arbeitnehmer freizustellen.

Doch diese einseitige Freistellung ist nicht einfach so möglich, da Sie als Arbeitnehmer auch während der Kündigungsfrist einen Anspruch auf Beschäftigung haben. Damit die Freistellung berechtigt ist, müssen daher sachliche Gründe vorliegen, die bestätigen, dass das Interesse an der Freistellung größer ist, als Ihr Interesse als Arbeitnehmer an einer Weiterbeschäftigung.

Folgende Gründe können eine Freistellung rechtfertigen:

  • Das Vertrauensverhältnis zwischen Ihnen und dem Arbeitgeber ist stark beschädigt.
  • Sie als Arbeitnehmer verweigern die Arbeit oder begehen sogar Arbeitszeitbetrug.
  • Ihr Arbeitgeber hat keine Möglichkeit mehr Sie zu beschäftigen, da dies der Markt nicht mehr hergibt.
  • Ihr Arbeitgeber will Daten und Geschäftsgeheimnisse schützen, da er befürchtet, dass Sie zur Konkurrenz wechseln.

Hinweis: Freistellung muss schriftlich festgehalten werden

Eine Freistellung bedarf der Schriftform. In der Regel wird Ihr Arbeitgeber die Freistellung direkt im Kündigungsschreiben mit aufnehmen. Sollte der Grund für die Freistellung erst nach der Kündigung eintreten, kann die Freistellung auch in einem zusätzlichen Schreiben erfolgen.

Kann eine Freistellung widerrufen werden?

Bei der Freistellung muss zwischen der widerruflichen und der unwiderruflichen Freistellung unterschieden werden. Während Ihr Arbeitgeber bei einer widerruflichen Freistellung verlangen kann, dass Sie wieder zum Arbeitsplatz zurückkehren, besteht bei der unwiderruflichen Freistellung diese Möglichkeit nicht.

Für welchen Zeitraum kann freigestellt werden?

Die Freistellung erfolgt meist im Zusammenhang mit einer ordentlichen Kündigung. Die gesetzliche oder per Arbeitsvertrag geregelte Kündigungsfrist ist dann in-der Regel auch der Zeitraum der Freistellung. Bei einer außerordentlichen Kündigung entfällt die Kündigungsfrist, sodass Sie auch nicht freigestellt werden können.

Andere Beschäftigungsverhältnisse während der Freistellung

Ob Sie während der Freistellung einer anderen Tätigkeit nachgehen dürfen, hängt davon ab, was in Ihrem Arbeitsvertrag geregelt ist. Gibt es in Ihrem Arbeitsvertrag keine Vereinbarung darüber, dass Sie eine Nebentätigkeit gegenüber Ihrem Arbeitgeber anzeigen müssen bzw. sich die Aufnahme der Tätigkeit genehmigen lassen müssen, dann können Sie während der Freistellung auch einer anderen Tätigkeit nachgehen. Sie müssen jedoch hier beachten, dass es sich bei der Tätigkeit um keine Konkurrenztätigkeit handeln darf.

Hinweis: Freistellung und Urlaub fallen zusammen

Die Aufnahmen einer Nebentätigkeit kann zudem dann unzulässig sein, wenn die Freistellung mit einer Beurlaubung zusammenfällt. Gemäß § 8 BUrlG darf während des Urlaubs keine dem Urlaubszweck widersprechende Tätigkeit ausgeübt werden.

Sollte in Ihrem Arbeitsvertrag jedoch stehen, dass Sie eine Nebentätigkeit gegenüber Ihrem Arbeitgeber anzeigen müssen, da er diese genehmigen will, ist es ratsam, dass Sie Ihrem Arbeitgeber diese trotz Freistellung anzeigen.

Zwar spricht eine Freistellung dafür, dass der Arbeitgeber auf sein Recht zur Information über Nebentätigkeiten verzichten möchte. Jedoch dient diese Regelung im Arbeitsvertrag auch dazu, dass der Arbeitgeber Verstöße im Hinblick auf mögliche Konkurrenztätigkeiten verhindern bzw. erkennen kann.

Darf anderes Einkommen während der Freistellung angerechnet werden?

Sind Sie für einen längeren Zeitraum freigestellt, kommt häufig die Frage auf, ob anderweitig erzieltes Einkommen auf Ihren Vergütungsanspruch aus dem noch bestehenden Arbeitsverhältnis anzurechnen ist.

Wurden Sie unwiderruflich unter Anrechnung des noch bestehenden Urlaubs freigestellt, dann muss die Anrechnung von eventuell erzieltem Einkommen aus einer anderen Beschäftigung zwischen Ihnen und dem Arbeitgeber vereinbart werden. Gibt es eine solche Vereinbarung nicht, dann darf der Arbeitgeber anderweitiges Einkommen nicht auf Ihren Vergütungsanspruch anrechnen.

Wurden Sie jedoch einseitig von Ihrem Arbeitgeber freigestellt, da ein besonderer Ausnahmefall vorlag, dann wird anderweitig erzieltes Einkommen gemäß § 615 Satz 2 BGB angerechnet.

Garden Leave und seine Auswirkungen

Wenn man als Arbeitnehmer nach einer Kündigung freigestellt wird, fragt man sich natürlich, welche Auswirkungen dies beispielsweise auf bestehende Urlaubsansprüche bei Kündigung oder Überstunden hat. Auch die Frage was passiert, wenn man während der Freistellung arbeitsunfähig erkrankt oder welche Auswirkungen die Freistellung auf den Arbeitslosengeldanspruch hat, kann im Raum stehen.

Welche Auswirkungen hat die Freistellung auf den Urlaubsanspruch?

Ob Ihre Urlaubsansprüche aus dem Arbeitsverhältnis auf die Freistellung angerechnet werden, hängt davon ab, ob die Freistellung widerruflich oder unwiderruflich ausgesprochen wurde.

Erfolgte die Freistellung unwiderruflich, muss Ihr Arbeitgeber die Anrechnung von Urlaubsansprüchen ausdrücklich erklären. Liegt eine widerrufliche Freistellung vor, kann Ihr Arbeitgeber hingegen keine Urlaubsansprüche verrechnen.

In diesem Fall, wird der Arbeitgeber Sie zunächst auffordern, die restlichen Urlaubstage zu nehmen, und dann die Freistellung anordnen. Sie sollten jedoch auch einen Blick in den Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder in die Betriebsvereinbarung werfen. Hier können anderweitige Regelung enthalten sein.

Welche Auswirkungen hat die Freistellung auf Überstunden?

Bei den Überstunden verhält es sich genauso wie den noch bestehenden Urlaubsansprüchen. Wenn die Überstunden mit der Freistellung verrechnet werden sollen, dann muss der Arbeitgeber dies entsprechend vereinbaren.

Diese Vereinbarung kann bereits im Kündigungsschreiben oder in der Freistellungsvereinbarung enthalten sein. Sollte es keine solche Regelung geben, können Sie als Arbeitnehmer verlangen, dass Sie Ihre Überstunden ausgezahlt bekommen.

Was passiert, wenn man während der Freistellung krank wird?

Sollten Sie als Arbeitnehmer aufgrund einer Kündigung freigestellt werden, dann geschieht dies meist unter Abgeltung noch bestehender Überstunden und Urlaubsansprüchen. Sie als Arbeitnehmer fragen sich nun sicherlich, ob Ihnen diese Überstunden bzw. Urlaubstage nachträglich ausgezahlt werden, wenn Sie während der Freistellung arbeitsunfähig erkranken.

Sie tragen als Arbeitnehmer in diesem Fall das Risiko, die durch die Arbeitsbefreiung gewonnene Freizeit auch tatsächlich nach Ihren konkreten Vorstellungen zu nutzen. Eine nachträgliche krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit führt somit nicht dazu, dass Sie Ihre Überstunden bzw. Urlaubstage zurückerhalten. Ihr Arbeitgeber ist somit nicht zur Vergütung der durch die Krankheit verlorenen Überstunden / Urlaubstage verpflichtet.

Welche Auswirkungen hat die Freistellung auf die Sozialversicherung?

Sind Sie unwiderruflich freigestellt, dann beginnt die Beschäftigungslosigkeit. Sie können dann aber diesen Zeitpunkt der Freistellung Vermittlungsangebote der Arbeitsagentur für Arbeit entgegennehmen.

Die unwiderruflich aber bezahlte Freistellung darf jedoch nicht mit einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses gleichgesetzt werden. Dies hat zur Folge, dass die Beitragspflicht für die Sozialversicherungen wie Arbeitslosen-, Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung bis zum Ende der Kündigungsfrist bestehen bleibt.

Wurden Sie allerdings unbezahlt freigestellt, dann wirkt sich dies auf die Sozialversicherungen aus. Der Arbeitgeber hat dann nicht mehr die Pflicht Ihnen ein Gehalt auszuzahlen, somit entfällt auch die Pflicht, Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen.

Diese Pflicht zur Beitragszahlung verfällt nach höchstens einem zusätzlichen Monat nach der Freistellung. Nach Ablauf dieser Frist muss der Arbeitgeber Sie von der Sozialversicherung abmelden.

Darf man während der Freistellung in den Urlaub fahren?

Sollten Sie unwiderruflich freigestellt werden, hat der Arbeitgeber nicht mehr die Möglichkeit, Sie zur Arbeit zurückzurufen. Bei einer unwiderruflichen Freistellung kann der Arbeitgeber zudem vermerken, dass der Urlaub angerechnet wird. Sie nehmen daher im Grunde Ihren Resturlaub während der Freistellung. Es spricht also nichts dagegen, während der unwiderruflichen Freistellung in den Urlaub zu fahren.

Hat die Freistellung Auswirkungen auf den Arbeitslosengeld-Anspruch?

In der Vergangenheit hat die Bundesagentur für Arbeit Entgeltabrechnungszeiträumen, die in die Zeit einer unwiderruflichen Freistellung fielen, bei der Berechnung des Arbeitslosengeld-Anspruchs nicht mit berücksichtigt. Diese Vorgehensweise hatte natürlich negative Auswirkungen auf die Höhe des Arbeitslosengeldes.

Die Bundesagentur für Arbeit stützte sich hier auf den § 150 Absatz 1 SGB III, demnach war für ein leistungsrechtliches Beschäftigungsverhältnis allein die Beschäftigung in faktischer Hinsicht relevant. Auf den rechtlichen Bestand des Arbeitsverhältnisses kam es nicht an.

Das Bundessozialgericht hat jedoch festgestellt, dass es bei der Berechnung des Arbeitslosengeld-Anspruchs der Begriff der Beschäftigung im versicherungsrechtlichen Sinne relevant ist, mithin ob das Arbeitsverhältnis rechtlich Bestand hat. Dies ist bei einer Freistellung der Fall, sodass sich diese nicht mehr negativ auf die Höhe des Arbeitslosengeld-Anspruchs auswirkt.

Welche Auswirkungen hat die Freistellung beim Arbeitszeugnis?

Der Arbeitgeber erstellt Ihnen ein ordnungsgemäßes Arbeitszeugnis. Im Arbeitszeugnis ist nicht der tatsächliche Austritt aufgrund einer Freistellung anzugeben, sondern das rechtliche Austrittsdatum. Hinzu kommt, dass die Freistellung im Arbeitszeugnis nicht erwähnt werden darf, sodass sich diese in der Regel nicht negativ auf Ihre spätere Arbeitssuche auswirken kann.

Die unberechtigte Freistellung

Werden Sie als Arbeitnehmer gegen Ihren Willen von der Arbeit freigestellt, dann wird Ihr Anspruch auf Beschäftigung nicht erfüllt. Grundsätzlich hätten Sie dann einen Anspruch auf Schadensersatz, da Ihr Anspruch auf Beschäftigung zu Unrecht nicht erfüllt wird. Dieser Anspruch besteht jedoch nur theoretisch, da Sie bei einer bezahlten rechtswidrigen Freistellung keinen Vermögensschaden erleiden.

Was können Sie gegen eine unberechtigte Freistellung unternehmen?

Ihr Arbeitgeber ist nur zu einer einseitigen Freistellung berechtigt, wenn ein Ausnahmefall vorliegt. Liegt ein solcher Ausnahmefall nicht vor und Ihr Arbeitgeber verlangt trotzdem von Ihnen, dass Sie nicht zur Arbeit erscheinen, haben Sie die Möglichkeit, auf vertragsgemäße Beschäftigung zu klagen.

Eine solche Klage können Sie entweder in einem normalen Haupt- als auch in einem Eilverfahren durchführen. Sollten Sie gegen eine unberechtigte Freistellung Klage erheben wollen, empfiehlt es sich, dass Sie einen Rechtsanwalt mit der Angelegenheit beauftragen.