Die Grundsätze der privaten Haftpflichtversicherung

Die private Haftpflichtversicherung ist im Gegensatz zur Kfz-Haftflichtversicherung keine Pflichtversicherung in Deutschland. Sinnvoll ist sie jedoch für jeden. Die Haftpflichtversicherung zahlt immer dann, wenn Sie als Privatperson in der Pflicht stehen zu haften. Dies ist dann der Fall, wenn Sie unbeabsichtigt einer anderen Person einen Schaden zugefügt haben.

Die Haftpflichtversicherung haftet dabei bis zur vereinbarten Deckungssumme für

  • Personenschäden
  • Sachschäden
  • oder Vermögensschäden

die Sie durch Ihr Verhalten verursacht haben. Dabei ist unerheblich, ob Sie unbeabsichtigt oder (grob) fahrlässig gehandelt haben, solange Sie nicht vorsätzlich einer Person oder Sache Schaden zugefügt haben. Die Versicherung kommt auch für Rechts- und Prozesskosten auf, wenn die Schuldfrage bei einem Schadenfall strittig ist. Vor jedem Rechtsfall müssen Sie sich die Deckungszusage von Ihrer Rechtsschutzversicherung einholen, denn sonst bedeutet dies, dass Ihre Rechtsschutzversicherung nicht zahlt.

Um wiederum vor Anwaltskosten geschützt zu sein, sollten Sie sich auch die Frage stellen: Lohnt sich eine Rechtsschutzversicherung? Und welche Alternativen zur Rechtsschutzversicherung haben Sie? Nicht zu verwechseln ist private Haftpflichtversicherung mit der Hausratversicherung, die Schäden an Ihren eigenen Haushaltsgegenständen absichert.

Warum ist eine private Haftpflichtversicherung sinnvoll?

Wie oft geschieht ein Missgeschick: Sie schütten ein Glas Wasser über das Smartphone des Arbeitskollegen, zerkratzen mit dem Fahrrad auf dem Parkplatz ein Auto oder lassen in der Mietwohnung die Badewanne überlaufen. Schnell entsteht so ein hoher Schaden, insbesondere bei Personenschäden. Die private Haftpflichtversicherung ist daher sinnvoll, damit Sie diese hohen Kosten nicht aus eigener Tasche begleichen müssen.

Die Beiträge zur privaten Haftpflichtversicherung sind vergleichsweise gering. Für eine alleinstehende Person liegen die Kosten bei jährlich etwa 40 bis 50 EUR, für eine Familie mit Kindern bei 60 bis 80 EUR. Die Kosten für die Haftpflichtversicherung können Sie zudem von der Steuer absetzen.

In diesen Fällen zahlt die Haftpflichtversicherung

Die private Haftpflichtversicherung zahlt grundsätzlich, wenn Sie einer anderen Person einen Schaden zufügen. In aller Regel entstehen diese Schäden

  • im Bereich von Haus und Wohnung
  • bei Versäumnissen beim Schneeräumen
  • bei der Ausübung von gewöhnlichem Sport
  • durch Missachtung der Aufsichtspflicht über minderjährige Kinder
  • bei der Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr als Fußgänger, Radfahrer oder Skatern

Die Haftpflichtversicherung kommt auch für derartige Schäden auf, wenn diese im Ausland entstehen.

Was sind Beispiele für einen Versicherungsfall?

Es gibt zahlreiche Situationen, in denen eine private Haftpflichtversicherung zum Tragen kommt:

  • Sie fahren als Radfahrer einen Fußgänger an.
  • Sie leihen sich die Küchenmaschine der Nachbarin und machen diese beim Kochen kaputt.
  • Ihre minderjährigen Kinder sind unbeaufsichtigt und schießen mit dem Fußball ein Fenster des Nachbarn ein.
  • Sie vergessen Schnee zu räumen und ein Passant fällt hin und bricht sich ein Bein.

Dann zahlt die Haftpflichtversicherung nicht

Die Privathaftpflicht deckt in ihren Versicherungsleistungen in aller Regel zunächst das “klassische” Leben ab. Sobald es etwas ausgefallener wird, entstehen Versicherungslücken. Für diese brauchen Sie eine eigene Haftpflichtversicherung oder Sie müssen spezielle Bausteine gegen die Zahlung höherer Versicherungsbeiträge in die Haftpflicht aufnehmen lassen.

Wofür brauchen Sie eine spezielle Haftpflichtversicherung?

Folgende Versicherungen stellen eine eigene Haftpflichtversicherung dar und müssen separat abgeschlossen werden:

  • eine Tierhaftpflichtversicherung für Schäden durch Ihre Tiere wie Hund oder Pferd
  • eine Jagdhaftpflichtversicherung für Schäden, die bei der Jagd entstehen
  • eine Bauherrenhaftpflicht
  • eine spezielle Sporthaftpflicht für besondere Sportarten mit hohem Schadenpotential, insbesondere für Pferde-, Rad- und Kraftfahrzeugrennen oder die Teilnahme an Box- und Ringkämpfen
  • eine Gewässerschadenhaftpflicht für auslaufende Heizöltanks
  • eine Haftpflicht für den Gebrauch eines Kraft-, Luft- und Wasserfahrzeuges

Hinweis: Die Drohne ist nicht immer mitversichert

Schäden, die durch den Gebrauch einer Drohne entstehen, sind nicht in jeder Haftpflichtversicherung abgedeckt. Es handelt sich dabei streng genommen um ein Luftfahrzeug. Bei kleineren Drohnen sind die Versicherungen teilweise kulant. Wenn Sie regelmäßig mit einer Drohne fliegen, sollten Sie dies mit Ihrem Versicherer abklären.

Welche Schadensfälle deckt die private Haftpflichtversicherung nicht ab?

Folgende Schadensfälle müssen bei den meisten Haftpflichtversicherungen eingeschlossen werden und sind im Basisschutz nicht enthalten:

  • Schäden durch Schlüsselverlust (Mietwohnung oder Arbeitsplatz)
  • Schäden, die im Rahmen von Gefälligkeiten entstehen (zum Beispiel bei privater Hilfe bei einem Umzug)
  • Schäden, die durch Ausfall von Forderungen entstehen (Ausfalldeckung, weil der Schädiger Ihnen einen Schaden nicht ersetzen kann)
  • Mietsachschäden im Rahmen einer gemieteten Wohnung
  • Schäden, die im Rahmen einer ehrenamtlichen Tätigkeit entstehen

Des Weiteren zahlt die private Haftpflichtversicherung nicht, bei

  • Eigenschäden, d. h. wenn Sie sich selbst oder einer eigenen Sache einen Schaden zugefügt haben
  • vorsätzlich herbeigeführten Schäden
  • Schäden im Rahmen von strafbaren Handlungen
  • gegen Sie verhängten Geldstrafen
  • Vertragspflichtverletzungen

Wie hoch sollte die Deckungssumme der Privathaftpflicht sein?

Ein Smartphone oder eine Digitalkamera lassen sich notfalls auch noch aus eigener Tasche bezahlen. Ein zerkratztes Auto wird schon wesentlich teurer und bei Personenschäden entstehen schnell sehr hohe Kosten. Wenn Sie beispielsweise mit Ihrem Fahrrad einen Fußgänger anfahren und verletzen kommt viel zusammen: Schmerzensgeld, Schadenersatz, Lohnausfallkosten.

Wenn langfristige Gesundheitsschäden entstanden sind, kann das Schmerzensgeld sehr hoch sein und bis zu einer lebenslangen, monatlichen Dauerrente verhängt werden. Dazu kommen eventuell notwendige Hilfsmittel für das Opfer, Kosten für Therapien oder notwendige häusliche Umbaumaßnahmen. Die Folgekosten können so bis in Millionenhöhe steigen. Von Experten wird deshalb eine Deckungssumme von mindestens 10 Millionen Euro empfohlen.

Ein Schadenfall: Das sollten Sie wissen

Wenn Sie einen Sach-, Vermögens- oder Personenschaden verursacht haben, sollten Sie zunächst unverzüglich mit Ihrer Haftpflichtversicherung in Kontakt treten. Dort wird der Schadenfall aufgenommen. Geben Sie alle relevanten Informationen und Daten an die Versicherung weiter. Dazu gehört in aller Regel:

  • entstandener Schaden
  • Schadenhergang
  • Datum und Uhrzeit des Geschehens
  • Name, Anschrift und Telefonnummer des Geschädigten
  • eventuell Fotos oder Skizzen

Die Versicherung wird Ihnen dann mitteilen, welche weiteren Schritte notwendig sind.

Wie ist das Vorgehen bei einem Schadensfall?

Häufig erhalten Sie und der Geschädigte einen Fragebogen zum Schadenfall. Je nach Schaden kann ein Gutachter bestellt, ein Kostenvoranschlag eingeholt werden oder es ist nur die Einreichung einer Quittung über den Neukauf eines Gegenstandes (zum Beispiel der Digitalkamera) notwendig. In schwereren Fällen, insbesondere bei Personenschäden, wird sich die Versicherung intensiv mit Ihnen austauschen.

Hinweis: Tun Sie nichts ohne Rücksprache

Ohne mit Ihrer Versicherung gesprochen zu haben, sollten Sie auf keinen Fall eine Schuldanerkennung unterzeichnen oder gar Zahlungen an den Geschädigten leisten. Im Zweifel führt dies zu Komplikationen bei der Abwicklung des Schadenfalls.

Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung

Wenn Sie eine Haftpflichtversicherung abschließen möchten, haben Sie die Qual der Wahl. Es gibt viele verschiedene Versicherungsgeber, die Ihnen ein Angebot machen können. Holen Sie sich am besten mehrere Vergleichsangebote von Versicherungsmaklern ein oder vergleichen Sie die Tarife online. Achten Sie dabei vor allem auch auf folgende Aspekte:

Versicherungsumfang

  • Welche Leistungen sind genau eingeschlossen?
  • Wie ist es mit Schlüsselverlust, Mietschäden, Schäden im Rahmen von Gefälligkeiten, Ehrenamt und Ausfalldeckung?
  • Sind alle Personen abgesichert, die in Ihrem Haushalt leben?

Deckungssumme

  • Wie hoch ist die Deckungssumme?
  • Achten Sie auf eine Höhe von mindestens 10 Millionen EUR

Selbstbeteiligung

  • Wurde im Versicherungsangebot eine Selbstbeteiligung hinterlegt?
  • Diesen Betrag müssen sie dann bei jedem Schaden selbst aufbringen.

Versicherungsdauer

  • Wie lange ist die Laufzeit der Versicherung?
  • Eine längere Laufzeit verringert häufig den Versicherungsbeitrag.

Kündigungsfristen

  • Mit welcher Frist können Sie den Vertrag kündigen?

Zahlungsweise

  • Auf welche Zahlungsweise wird der Beitrag ausgewiesen?
  • Jährliche Zahlungsbeiträge sind oft geringer als Beiträge bei monatlicher oder viertjährlicher Zahlung.

Hinweis: Bei Versicherungswechsel alle Vorschäden angeben

Wenn Sie Ihr Versicherungsunternehmen wechseln möchten, werden Sie in der Regel nach Vorschäden in den letzten fünf Jahren gefragt. Geben Sie alle Schäden wahrheitsgemäß an. Im Schadenfall kann die Versicherung ansonsten die Zahlung verweigern, weil der Versicherungsvertrag durch unwahre Angaben entstanden ist.