Regelungen zum Rückgaberecht
Die Regelungen zum möglichen Widerruf bei einem Online-Kauf sind innerhalb der Europäischen Union (EU) einheitlich geregelt. In den allermeisten Fällen besteht bei online abgeschlossenen Kaufverträgen innerhalb der EU ein Widerrufsrecht im Zeitrahmen von 14 Tagen. Ganz konkret bedeutet das: Wenn Sie online Ware kaufen, haben Sie ab dem Erhalt der Ware 14 Tage Zeit den Kaufvertrag zu widerrufen.
- Müssen Sie einen Grund für den Widerruf angeben?
- In welcher Form muss der Widerruf erfolgen?
- Welche Regelung greift bezüglich der Versandkosten?
- Wie intensiv darf die Ware getestet werden?
Müssen Sie einen Grund für den Widerruf angeben?
Es ist unerheblich, warum Sie einen Artikel doch nicht möchten. Sie können ohne die Angabe von Gründen vom Kaufvertrag zurücktreten. Der rechtliche Hintergedanke ist hierbei, dass sie im Gegensatz zum Direktkauf im Geschäft die Artikel vor dem Kauf nicht umfänglich prüfen konnten. Um diesen Umstand auszugleichen, hat der Gesetzgeber diese Frist beim Online-Kauf geschaffen. Sie dürfen die Ware also auspacken, anfassen, auf Funktionalität überprüfen und dann entscheiden, ob Sie diese behalten oder nicht.
Mangelhafte Ware beim Online Shopping können Sie somit einfach zurückgeben.
Der Verkäufer muss Sie über dieses Widerrufsrecht bei Abschluss des Kaufes ausreichend informieren. Tut er dies nicht oder nicht ordnungsgemäß, verlängert sich das Widerrufsrecht sogar auf ein Jahr und 14 Tage ab dem Erhalt der Ware. Dieses Widerrufsrecht gilt nur für den Kauf bei gewerblichen Anbietern. Privatverkäufe sind davon nicht betroffen. Im Falle eines Privatkaufes besteht entsprechend kein Widerrufsrecht.
In welcher Form muss der Widerruf erfolgen?
Ein Widerruf kann sowohl telefonisch wie schriftlich erfolgen. Aufgrund der Beweislast, welche in diesem Fall der Kunde trägt, empfiehlt sich ein schriftlicher Widerruf per Post, Fax oder E-Mail. Häufig legt der Händler ein Muster-Widerrufsformular der Bestellung bei oder stellt dieses online zur Verfügung.
Dieses Formular können, müssen Sie aber nicht verwenden. Wichtig ist jedoch, dass Sie eindeutig widerrufen. Nur die Rücksendung der Ware oder Verweigerung der Annahme der Lieferung genügt rechtlich nicht. Es muss ein Widerruf in unmissverständlicher Form erfolgen.
Empfehlung: Widerrufen Sie immer schriftlich
Widerrufen Sie den Vertrag immer schriftlich und so bald wie möglich. Sehen Sie sich die Waren direkt nach Erhalt an, prüfen Sie die Funktion und den Zustand. Informieren Sie den Händler bei Beschädigungen unverzüglich und sprechen Sie das weitere Vorgehen ab. Sie können die Reparatur verlangen oder den Umtausch gegen ein neues Produkt. Setzen Sie dem Händler dabei eine angemessene Frist.
Welche Regelung greift bezüglich der Versandkosten?
Machen Sie von Ihrem Rücksenderecht Gebrauch, muss der Verkäufer Ihnen den Kaufpreis zurückerstatten. Dabei müssen auch die Versandkosten bei Widerruf der Ware erstattet werden. Nicht erstatten muss der Händler dabei jedoch zusätzliche Versandkosten für einen gewünschten Express- oder Premiumversand.
Ihre Aufgabe ist die Zurücksendung der Ware. Die Kosten für den Rückversand tragen Sie als Kunde. Entscheiden Sie sich gegen das Produkt, müssen Sie dieses also auf eigene Kosten an den Verkäufer zurücksenden.
Sie müssen die Kosten jedoch nur übernehmen, wenn der Händler Sie bei Vertragsabschluss darauf hingewiesen hat. Der Verkäufer hat jedoch auch die Möglichkeit die Kosten auf freiwilliger Basis zu übernehmen. Die Haftung für die Rücksendung zum Händler trägt im Übrigen dieser. Ihre Pflicht ist es jedoch die Ware ordnungsgemäß zu verpacken.
Tipp: Nutzen Sie die Originalverpackung
Wenn Sie Produkte zurücksenden möchten, verwenden Sie am besten die Originalverpackung und das Verpackungsmaterial des Verkäufers. Dazu sind Sie nicht verpflichtet, aber Sie sind auf der sicheren Seite bezüglich eventueller Transportschäden. Versenden Sie die Produkte auf jeden Fall als Paket (und nicht als Päckchen), um einen Einlieferungsschein zu erhalten. Bewahren Sie diesen langfristig auf.
Wie intensiv darf die Ware getestet werden?
Sie dürfen die bestellten Artikel in allen Funktionen testen. Die Regelung des Widerrufsrechts ist im Prinzip genau dafür da. Sie dürfen bestellte Kleidung anprobieren, den Wasserkocher testen und auch das Smartphone anschalten und ausprobieren. Die Grenze ist erst erreicht, wenn Sie das Produkt nicht nur testen, sondern in üblicherweise verwenden oder beschädigen.
Wenn Sie beispielsweise das bestellte Abendkleid zu einer Veranstaltung getragen haben oder die Sportschuhe schon zum Joggen verwendet haben. In diesen Fällen darf der Händler einen sogenannten Wertersatz von Ihnen verlangen, da das Produkt nicht mehr neuwertig ist. Dieser Wertersatzanspruch besteht jedoch nur unter der Voraussetzung, dass der Verkäufer Sie schon bei der Bestellung auf diese Möglichkeit hingewiesen hat.
In Ausnahmen haben Sie kein Recht auf Widerruf
Keine Regel ohne Ausnahme. Diese Weisheit gilt auch beim Online-Kauf. Der Gesetzgeber kennt einige Produkte, bei denen kein Widerrufsrecht besteht oder dieses bereits beim Öffnen der Verpackung erlischt. Diese Ausnahmen sind:
- schnell verderbliche Waren wie zum Beispiel frische Lebensmittel, Schnittblumen, (Tages-)Zeitungen oder schnell verderbliche Medikamente
- Waren mit besonderer Kundenspezialisierung: Gemeint sind Produkte, die so speziell auf einzelne Kunden zugeschnitten sind, dass sie nicht zum gleichen Preis an andere Kunden weiterverkauft werden können, wie zum Beispiel maßgeschneiderte Kleidungsstücke, Fotobücher mit den eigenen Urlaubsfotos oder gravierte Schmuckstücke
- versiegelte Waren wie CDs oder DVDs, wenn das entsprechende Siegel entfernt wurde.
- Waren, die aus Hygiene- oder Gesundheitsgründen steril verpackt wurden und deren spezielle Verpackung geöffnet wurde
- Ware, die nach der Lieferung untrennbar mit anderen Güter vermischt wird, zum Beispiel Heizöl oder flüssig angelieferter Beton zur sofortigen Verwendung
- die Online-Buchung von Pauschalreisen, Flugtickets, Bahnkarten oder Mietwagen
Widerruf bei Dienstleistungen
Nicht nur Waren können über Online-Kauf bestellt werden, sondern auch Dienstleistungen werden heute oft online in Anspruch genommen. Für die Beauftragungen mit Dienstleistungen gilt grundsätzlich ebenfalls das Widerrufsrecht innerhalb von 14 Tagen. In diesem Fall beginnt die Frist jedoch nicht mit dem Erhalt der Ware, sondern mit Vertragsabschluss. Wer jetzt sein Widerrufsrecht für 14 Tage nutzen wollen würde, müsste eigentlich diesen Zeitraum abwarten, bevor er die Dienstleistung in Anspruch nimmt.
Dies würde bedeuten, dass Sie sich beispielsweise bei einer Partnerbörse anmelden, aber erst 14 Tage nach Vertragsabschluss, und nach dem Ende der Widerrufsfrist, diese auch nutzen könnten. Da diese Theorie mit der Praxis und Schnelligkeit unseres Alltags nicht praktikabel ist, erlischt hier das Widerrufsrecht häufig vorzeitig. Dies gilt, wenn
- Sie als Verbraucher der vorzeitigen Ausführung der Dienstleistung ausdrücklich zustimmen
- Sie bestätigen, dass Sie Kenntnis davon genommen haben, dass das Widerrufsrecht bei Inanspruchnahme der Dienstleistung vorzeitig erlischt
Beispiel: So erlischt das Widerrufsrecht vor Ablauf der Frist
Sie entscheiden sich für ein kostenpflichtiges Premium-E-Mail-Postfach eines Anbieters. Dieses möchten Sie sofort nutzen und nicht 14 Tage abwarten. Der Anbieter weist sie darauf hin, dass die Dienstleistung bereits vor Ablauf der Frist beginnen kann, Sie dann jedoch Ihr Widerrufsrecht verlieren. Sie bestätigen dem Dienstleister, dass Sie diesem Vorgehen zustimmen und wissen, dass Ihr Widerrufsrecht damit erlischt. Sie können das E-Mail-Postfach sofort nutzen und haben kein Widerrufsrecht mehr.
Auch bei der Inanspruchnahme von Dienstleistungen wie Übersetzung, Beratung, Streaming-Dienste oder den Download digitaler Ware kann das Widerrufsrecht frühzeitig enden. Bei der digitalen Ware wie zum Beispiel bei Musik, Apps, E-Books oder Filmen gilt zudem, dass die Dienstleistung mit Beginn des Downloads beginnt und das Widerrufsrecht zu diesem Zeitpunkt erlischt.
Laut der neuesten EU-Regelung ist dabei auch unerheblich, ob Sie die digitale Ware oder Dienstleistung zu diesem Zeitpunkt bereits bezahlt haben oder nicht. Mit Beginn des Downloads oder mit Erbringung der Dienstleistung ist das Widerrufsrecht erloschen.
Weitere wichtige Fristen in diesem Zusammenhang
Kommt es zum Widerruf, gelten für Sie und den Verkäufer folgende Fristen zur Rücksendung und Kaufpreiserstattung.
- Sie müssen die Ware innerhalb von 14 Tagen nach Erklärung des Widerrufs zurücksenden. Entscheidend ist das Datum der Einsendung und nicht das Datum der Ankunft beim Händler.
- Der Händler muss den Kaufpreis innerhalb von 14 Tagen nach Erklärung des Widerrufs erstatten. Allerdings nur, wenn Sie die Ware bereits zurückgesendet haben. Ist diese noch nicht beim Verkäufer angekommen, kann dieser die Vorlage des Einlieferungsscheins verlangen. Können Sie diesen nicht vorlegen, muss der Händler den Kaufpreis erst erstatten, wenn die Ware bei ihm angekommen ist. Hat der Händler sich bereiterklärt, die Ware bei Ihnen abzuholen, muss er das Geld innerhalb der Frist erstatten, auch wenn er dies noch nicht getan hat.